Arbeitsgemeinschaft Tauschringe im Dialog
Tauschringe-Dialogliste - permanenter Workshop
Sage es mir, und ich werde es vergessen. Zeige es mir, und ich werde mich daran erinnern. Beteilige mich, und ich werde es verstehen. (Lao Tse, 6. Jh. v. Chr.) Nach dem Bundestreffen der Tauschringe 2005 in Berlin wurde dieses Forum gegründet. Seitdem folgen wir der alten Weisheit, die Heute wichtiger denn je ist. Das Forum war und ist Heimat der AG Tauschringe im Dialog und wird auch die Zukunft der Interessengemeinschaft deutsche Tauschringe. Herzlich willkommen!
 
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Interessante Informationen in der Datenverarbeitungklausel an der Einladung zum BATT 2013

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harr
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New PostErstellt: 13.07.13, 18:29  Betreff: Re: Interessante Informationen in der Datenverarbeitungklausel an der Einladung zum BATT 2013  drucken  weiterempfehlen

Hallo Klaus,

wer beim BATT 2012 auf wessen Wunsch was getan hat, ist meines Wissens das zentrale Streitthema bei der Abrechnung des BATT 2012. Den Streit können wir hier nicht lösen. Hier geht's um das BATT 2013 und die Datenverarbeitungsklausel.
    Zitat:
    Generalverdacht geht gar nicht. Ich meine: Vertrag kommt von vertragen. Schummeln führt zu Streit. Geht also auch gar nicht.
Falls es dich beruhigt, mein MIsstrauen gegenüber dem VzFbE entspringt keinem paranoiden Generalverdacht, sondern der persönlichen schlechten Erfahrung mit dem VzFbE. Ich erinnere nur an das Treffen am 1. Juni 2013 in Kassel, über das einiges hier im Forum nachzulesen ist, und an die ganzen Streitereien während und nach des Treffens. Ein schönes Beispiel dafür, wie sehr es sich lohnt, gerade beim VzFbE genau nachzulesen, findet sich in den Berliner Fragen an den VzFbE (http://www.tauschwiki.de/images/d/db/2013_Fragen_an_den_VzFbE.pdf)

Streit entsteht nicht nur beim Schummeln (im Sinne eines Vertragsbruchs), sondern auch beim Aushandeln eines Vertrags, wie sich am 1. Juni aber auch in der Diskussion hier zeigte. Wie reagiert der eine Vertragspartner (Veranstalter des BATT 2013) auf Zweifel und Fragen des anderen Vertragspartners (potentieller Teilnehmer des BATT 2013)? Fördert es das Vertragen, wenn der eine Vertragspartner schreibt: "schräge Interpretation", "Kommentare verkneife ich mir hier und jetzt", "schade … um die Zeit, … solchen Unsinn richtig zu stellen", "nicht gewillt, eine Information einfach mal als solche wahrzunehmen", "Vielleicht denkst Du mal ... nach", "Geht also auch gar nicht"?

Ich persönlich schätze ja die Kombination aus einem einfachen, verständlichen Vertrag und begleitenden FAQ. Hier im konkreten Fall erscheint es mir sinnvoll, die Seite mit den Veranstalterinformationen (http://www.batt-online.de/index.php/Die_Veranstalter_des_BATT_2013) zu überarbeiten und in einer FAQ auf Punkte wie die Datenverarbeitungsklausel einzugehen.

Ohne die Diskussion hier hätte ich nicht gewusst, wer a) der Veranstalter des BATT 2013 ist und b) dass die Datenverarbeitungsklausel kein Opt-In für Werbung des VzFbE beinhaltet.

Harald

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kreichenbach
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New PostErstellt: 15.07.13, 21:22  Betreff: Re: Interessante Informationen in der Datenverarbeitungklausel an der Einladung zum BATT 2013  drucken  weiterempfehlen

Hallo Harald,

a) BATT 2012 war meinerseits nur als aktuelles Beispiel für die normalerweise gebräuchlichen Möglichkeiten zur Organisation eines BATT angeführt, auch weil das ja einem Teilnehmer wie Dir präsent ist.

b) weiteres hast Du dann abgefragt. Du möchtest doch gerne immer alles wissen. Jetzt hast Du Antworten bekommen, ist Dir aber auch nicht Recht.

c) was Deine Fragen zur Datenverarbeitungsklausel und zum rechtlichen Träger angeht: ich finde, die sind eindeutig und transparent. Es tut mir leid, diese Diskussion hatten wir schon so oft: Harald Frizz hat ein Verständnisproblem und fragt und fragt. Ich wiederum bin auch jetzt erneut an dem Punkt, an dem ich es aufgebe. Wenn das alles auch nur zu 10% so fragwürdig wäre, wie Du es hier darstellst, könnte und würde sich (zu Recht) niemand anmelden und schon gar niemand würde Geld überweisen.

d) alle, die sich bisher angemeldet haben (Danke dafür!!!) haben offensichtlich genau gewusst, wer für was verantwortlich ist.
Mag auch sein, dass Du aus all diesen Fragen und Antworten noch mal eine extra FAQ machen würdest. Aber auf vielfachen Wunsch eines Einzelnen so etwas zu erstellen vermag ich leider nicht zu leisten. Sollten noch von anderen Interessenten neue Fragen auftauchen, mag das sinnvoll werden. Aber nur für Dich eine extra FAQ? So weit geht mein Zeitrahmen bei allem guten Willen leider nicht.

Grüße
Klaus







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angeli
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New PostErstellt: 24.07.13, 10:35  Betreff: Re: Interessante Informationen in der Datenverarbeitungklausel an der Einladung zum BATT 2013  drucken  weiterempfehlen

risiko büdingen jh: lt. geeti hat sie allein das risoko für die kosten der jh getragen, erst später gab es den e.v. gib und nimm - somit ist hier schon das risiko von einer einzelperson getragen worden.

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harr
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New PostErstellt: 24.07.13, 11:17  Betreff: Re: Interessante Informationen in der Datenverarbeitungklausel an der Einladung zum BATT 2013  drucken  weiterempfehlen

Hallo Angeli,

ich habe einfach mal Geeti selbst gefragt. Vertragspartner der JuHe ist der G&N. Insofern hat Klaus schon recht.

Kontaktperson und Unterzeichnerin ist Geeti. Die spannende Frage ist, was im Streitfall passiert wäre. Hätte sich die JuHe an den Verein oder an sie persönlich gewandt? Hätte der Verein sie im Regen stehen lassen? Lässt sich beides nicht vorhersagen. Insofern hat Geeti das Risiko letztlich doch als Privatperson getragen. Den Teil hat Klaus ausgelassen.

Harald

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kreichenbach
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New PostErstellt: 24.07.13, 13:16  Betreff: Re: Interessante Informationen in der Datenverarbeitungklausel an der Einladung zum BATT 2013  drucken  weiterempfehlen

Hallo Angelika, hallo Harald,

es gibt für das BATT 2012 einen eindeutigen Vertrag. Dieser wurde zwischen der Jugendherberge in Büdingen und dem Verein Gib & Nimm Büdinger Land e.V. geschlossen. Und zwar von Beginn an. Damit hat der Verein das Risiko getragen, Geeti hat als zeichnungsberechtigte erste Vorsitzende den Vertrag unterzeichnet.
Ein Vereinsvorstand haftet nur bei grob fahrlässigen Vorgehensweisen.
Jede andere juristische Interpretation ist hier falsch.

Sollte es Vorverträge geben, die Geeti persönlich abgeschlossen hatte, sind die nie offen gelegt worden, notwendig waren sie aus meiner Sicht auch zu keinem Zeitpunkt.

Grüße Klaus




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