Arbeitsgemeinschaft Tauschringe im Dialog
Tauschringe-Dialogliste - permanenter Workshop
Sage es mir, und ich werde es vergessen. Zeige es mir, und ich werde mich daran erinnern. Beteilige mich, und ich werde es verstehen. (Lao Tse, 6. Jh. v. Chr.) Nach dem Bundestreffen der Tauschringe 2005 in Berlin wurde dieses Forum gegründet. Seitdem folgen wir der alten Weisheit, die Heute wichtiger denn je ist. Das Forum war und ist Heimat der AG Tauschringe im Dialog und wird auch die Zukunft der Interessengemeinschaft deutsche Tauschringe. Herzlich willkommen!
 
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kreichenbach
Administrator

Beiträge: 122

New PostErstellt: 15.08.13, 23:57     Betreff: Re: abrechnung 2012

Hi Harald,

Antworten immer direkt zu Deinen Fragen...

"Hallo Klaus,

    Zitat:
    8. Zweckgebundene Spenden an gemeinnützige Vereine sind ein völlig normaler Vorgang. Deine restlichen Vermutungen und Unterstellungen sind einfach krank.

Persönlicher Angriff statt sachlicher Antwort. :-("

Nein, überdenke mal Deine Art, gern per Frage etwas gewollt falsches, unseriöses oder gar ungesetzliches zu unterstellen.

"Der Punkt "zweckgebundene Spende an gemeinnützige Vereine" trifft übrigens genau den Kern des Problems, das am Anfang dieser Diskussion steht: die Abrechnung des VzFbE im Rahmen des BATT 2012. Dazu habe ich natürlich gleich wieder einen ganzen Schwung Fragen. :-)

1) Wer erscheint eigentlich auf den im Rahmen des BATT 2012 ausgestellten - oder noch auszustellenden - Spendenquittungen als Empfänger? Das BATT 2012 Orgateam oder der gemeinnützige Verein VzFbE?"

Der VzFbE. Der ist Empfänger der Spende und verwaltet sie in diesem Fall zweckgebunden. Das BATT 2012 Orgateam darf gar keine Spendenquittungen ausstellen, es hat auch kein Konto.

"2) Behandelt der VzFbE die Zahlungen im Rahmen des BATT 2012 als Durchlaufposten oder als eigene Einnahmen und Ausgaben?

Meines Wissens hat der VzFbE nur ein Durchlaufkonto bereitgestellt. Damit sind die Teilnehmerbeiträge, Spenden und Überweisungen an die JH durchlaufende Posten, die der VzFbE im Auftrag des BATT 2012 Orgateams weiterleitet. Damit ist der VzFbE nach meinem Verständnis nicht der Empfänger der Spende und kann keine abzugsfähigen Spendenquittungen für das BATT ausstellen."

Die Zahlungsvorgänge werden ganz normal als Einnahmen und Ausgaben des Vereins verbucht. Der Verein verwaltet im Auftrag des BATT 2012 Orgateams alle Ein- und Ausgänge im Zusammenhang mit dem BATT. Trotzdem können die nicht als durchlaufende Posten verbucht werden, da faktisch eine Rechtsbeziehung zwischen den Einzahlern und auch den Zahlungsempfängern auf der einen und dem VzFbE auf der anderen Seite durch die Beauftragung des Orga Teams ensteht. Darüber hinaus liegen in sehr vielen Fällen die Ein- und Auszahlungen zeitlich weit auseinander.
Zitat Wikipedia:
"Durchlaufend sind solche Posten, die vom Unternehmer nur zeitweilig vereinnahmt oder verauslagt werden und das Unternehmen lediglich als Treuhänder für den Betrag fungiert. Das ist immer dann der Fall, wenn der Unternehmer selbst keinen Anspruch auf den Betrag gegen den Leistenden hat und auch keine Verpflichtung zur Zahlung an den Empfänger."
(http://de.wikipedia.org/wiki/Durchlaufender_Posten)

"3) Falls der VzFbE tatsächlich Empfänger der Spenden sein sollte - wer hat ihn dazu legitimiert?"
Das BATT 2012 Orgateam per einstimmigem Votum.

"Gibt oder gab es irgendwo Kleingedrucktes, das Teilnehmer und Spender auf eine entsprechende Rolle" des VzFbE hingewiesen hat?"
Auf der alten Webseite zum Jahr 2012 wurde darauf hingeweisen, dass die Beiträge und Spenden an den Verein gezahlt werden. Darüber hinaus wurde ein entsprechend fertig ausgefülltes PDF Überwesiungsformular zur Verfügung gestellt. Jede/r Teilnehmer/in wusste also eindeutig, an wen die Zahlung ging.

"4) Ist "BATT" ein steuerbegünstigter Zweck?"
Nein, nicht als Ganzes. Aber wesentliche Kernbereiche schon.

"Selbst wenn der VzFbE legitimiert gewesen wäre, zweckgebundene Spenden für das BATT anzunehmen, würde mich interessieren, wie du gegenüber dem Finanzamt begründest, dass die Organisation eines Bundesarbeitstreffens für Tauschsysteme (BATT) ein steuerbegünstigter Zweck ist."
Die Förderung und Unterstützung von Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren und eine bundesweite Tagung organisieren, auf der Bürgerengagement, Selbsthilfe, Solidarität oder Nachbarschaftshilfe zentrale Themen sind, stellen steuerbegünstigte Zwecke dar.

"Meines Wissens lassen sich Finanzämter nur schwer davon überzeugen, dass es bei Tauschringen um Gemeinnützigkeit geht. Vielleicht hast du ja ein gutes Argument gefunden, das auch für die Mitleser aus anderen Tauschringen hilfreich ist.

Es geht nicht um die Tauschringe als Ganzes, sondern um die Teile, die in fast jedem Tauschring einen mehr oder minder großen gemeinnützigen Bereich darstellen. Da wird Bürgerengagement, Selbsthilfe und Nachbarschaftshilfe gefördert und betrieben.

"Für die Abrechnung des BATT 2012 wäre es m.E. viel einfacher, das Fass Gemeinnützigkeit wieder zuzumachen. Abzugsfähige Spendenquittungen wurden m.W.n. sowieso niemandem versprochen. Dann könnte sich der VzFbE wieder auf die Rolle als Bereitsteller eines Durchlaufkontos beschränken. Keinen Einnahmen, keine Ausgaben, einfach nur durchlaufende Posten, die im Auftrag des BATT 2012 Organisationsteams weitergeleitet werden."

a) bei der Abrechnung geht es nicht um Gemeinnützigkeit, sondern um Transparenz und Korrekte Abrechnung
b) wie zu Beginn erläutert, kommt hier eine Verbuchung als Durchläufer nicht in Frage. Dem stehen auch die GOB entgegen. Vergleiche dazu auch die Beispiele hier bei Gabler:
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/54451/durchlaufende-posten-v7.html


"5) In der EÜR des VzFbE erscheinen Bareinnahmen aus dem BATT 2012. Wann, wo und wie ist das entsprechende Bargeld an den VzFbE geflossen - und wo befinden sich die Scheine und Münzen jetzt?"

Die Bareinnahmen erscheinen (noch) in dieser Abrechnung, weil das Korkgeld zwecks Einnahmenerzielung über Kaffee und Kuchenverkäufe rechtlich nicht korrekt aus den Teilnehmerbeiträgen gezahlt wurde, statt das die Preise inklusive Korkgeld für diese Verkäufe kostendeckend kalkuliert wurden. Das Bargeld ist in Büdingen, ob in Kasse oder auf dem Vereinskonto, entzieht sich (noch) meiner Kenntnis.
Rechtsgrundlage in diesem speziellen Fall liefere ich nach, den erfahre ich auch erst demnächst und ich will dem Prüfer nicht vorgreifen.

"Bei diesen ganzen Fragen geht es um die Abrechnung des VzFbE, völlig unabhängig von den Büdingern. Deswegen müsstest du sie hier problemlos beantworten können. Falls dir selbst Fehler in der Abrechnung des VzFbE aufgefallen sind, wäre m.E. hier und jetzt eine gute Gelegenheit, sie zu korrigieren."

Die Abrechnung wird korrigiert, wenn beide Seiten (Gib & Nimm Büdinger Land e.V. und VzFbE e.V.) in einem gemeinsamen Termin die Voraussetzungen dafür endgültig geschaffen haben.

"Ich gehe davon aus, dass wir beide - trotz aller persönlichen Differenzen - hier in der Diskussion das gleiche Ziel verfolgen: die transparente Gesamtabrechnung des BATT 2012."

Das Ziel verfolge ich von Anfang an, dazu muss mich niemand antreiben. Wenn es nach mir gegangen wäre, hätte es dieses Aufwands nicht gebraucht und die korrekte und saubere Abrechnung wäre noch in 2012 erstellt worden.

Klaus



Verein zur Förderung von bürgerschaftlichem Engagement e.V. - VzFbE
Mail:
Web: www.vzfbe.org
Vereinsregister: Amtsgericht Kassel: 85 VR 4482


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