Arbeitsgemeinschaft Tauschringe im Dialog
Tauschringe-Dialogliste - permanenter Workshop
Sage es mir, und ich werde es vergessen. Zeige es mir, und ich werde mich daran erinnern. Beteilige mich, und ich werde es verstehen. (Lao Tse, 6. Jh. v. Chr.) Nach dem Bundestreffen der Tauschringe 2005 in Berlin wurde dieses Forum gegründet. Seitdem folgen wir der alten Weisheit, die Heute wichtiger denn je ist. Das Forum war und ist Heimat der AG Tauschringe im Dialog und wird auch die Zukunft der Interessengemeinschaft deutsche Tauschringe. Herzlich willkommen!
 
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harr
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Beiträge: 88

New PostErstellt: 25.08.13, 11:36     Betreff: Was will der VzFbE?

Hallo Klaus,
    Zitat:
    Im Übrigen haben wir die in Büdingen erarbeitete Definition auch nicht als kleinsten gemeinsamen Nenner bezeichnet, sondern als “kleinstes, gemeinsames Vielfaches”.
Was ist ein "kleinstes, gemeinsames Vielfaches"? Im Wörterbuch habe ich diesen Begriff nicht gefunden. Und wer ist "wir"?

Den Begriff "kleinsten gemeinsamen Nenner" dagegen finde ich sehr wohl im Wörterbuch. Ein gemeinsamer Nenner ist eine gemeinsame Grundlage, auf der man aufbauen kann.

Das größte Problem bei der vermeintlichen "Definition" des VzFbE ist meines Erachtens, dass sie alle wesentlichen Merkmale auslässt, die Tauschringe tatsächlich gemeinsam haben. Zum Vergleich:
  • Im Sinne des Anwendungserlass zur Abgabenordung von 2008 zu § 52 Abschnitt 5 sind Tauschringe Körperschaften, deren Mitglieder kleinere Dienstleistungen verschiedenster Art gegenüber anderen Vereinsmitgliedern erbringen und durch die gegenseitige Unterstützung in erster Linie eigenwirtschaftliche Interessen ihrer Mitglieder fördern.(1)
  • Im Sinne der Antwort der Bundesregierung vom 24. Juni 1997 auf eine Kleine Anfrage im Bundestag sind weitere Merkmale von Tauschringen, dass sie örtlich begrenzt sind, ihre Mitglieder bargeldlos mithilfe eigens geschaffener Verrechungswährungen Dienstleistungen - in Ausnahmefällen auch Waren - miteinander tauschen und dass sie über eine Tauschzentrale verfügen, die Tauschpartner vermittelt und die Tauschkonten führt.(2)
Ich meine, dass diese beiden Definitionen den Kern der Sache sehr gut treffen.
    Zitat:
    Aber wir halten es für unabdingbar, für all diese Organisationen endlich eine klare gesetzliche Grundlage und politische Anerkennung zu erwirken, (…)
Die gesetzliche Grundlage besteht doch längst, siehe oben.

Für eine "politische Anerkennung" müsstet ihr doch erst einmal sauber definieren, welche Körperschaften ihr mit "all diese Organisationen" meint. Was ist der gemeinsame Nenner?

Ich frage mich schon seit längerem, was der VzFbE wirklich will und warum das, was er wirklich will, im Interesse der Tauschringe sein sollte.

Die Antworten des VzFbE auf die Berliner Fragen(3) und jetzt hier auf die Stellungnahme eines Regiotreffens verdeutlichen meines Erachtens, wie groß die Kluft zwischen dem VzFbE und den Tauschringen ist. Was für den VzFbE "unabdingbar" ist, scheint den Tauschringen ziemlich egal zu sein…

Harald

(1) http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Abgabeordnung/AO-Anwendungserlass/abgabenordnung-anwendungserlass-grundfassung.html

(2) http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/13/068/1306807.pdf

(3) http://vzfbe.org/antworten-auf-das-papier-der-4-berliner-tauschringe-vom-25-05-2013/


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