Arbeitsgemeinschaft Tauschringe im Dialog
Tauschringe-Dialogliste - permanenter Workshop
Sage es mir, und ich werde es vergessen. Zeige es mir, und ich werde mich daran erinnern. Beteilige mich, und ich werde es verstehen. (Lao Tse, 6. Jh. v. Chr.) Nach dem Bundestreffen der Tauschringe 2005 in Berlin wurde dieses Forum gegründet. Seitdem folgen wir der alten Weisheit, die Heute wichtiger denn je ist. Das Forum war und ist Heimat der AG Tauschringe im Dialog und wird auch die Zukunft der Interessengemeinschaft deutsche Tauschringe. Herzlich willkommen!
 
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harr
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Beiträge: 88

New PostErstellt: 28.08.13, 12:54     Betreff: Re: Stellungnahme der Tauschkreise östlich München und die Antwort des VzFbE e.V.

Hallo Klaus,

schön, dass wir über Inhalte diskutieren.
    Zitat:
    Definiere Gegenleistung.
Gerne!

Nach meinem bisherigen Verständnis steht im Kern des Tauschrings das Leistungsversprechen: A leistet für B in der durch die Satzung/Spielregeln/Teilnahmebedingungen vertraglich(!) begründeten Erwartung, von C und D bei Gelegenheit eine gleichwertige(!) Leistung zurückzuerhalten. Und umgekehrt: Wenn B von A eine Leistung in Anspruch nimmt, ist B durch das Leistungsversprechen verpflichtet, eine gleichwertige Gegenleistung zu erbringen. Siehe auch: http://www.tauschwiki.de/wiki/Leistungsversprechen

Eine ausführliche juristische Analyse liefert die Dissertation von Niklas Pieper: "Die rechtliche Struktur bargeldloser Verrechnungssysteme unter besonderer Berücksichtigung von Barter-Clubs und LET-Systemen", 2002. Auf S. 66 schreibt Pieper:

"Die Leistungsbeziehungen zwischen den einzelnen Mitgliedern sind auf die Erbringung von Waren und Dienstleistungen gerichtet. Die juristische Einordnung der diesen Leistungen zugrunde liegenden Vereinbarungen bereitete keine Probleme, wenn die Gegenleistung in herkömmlichen Geld bestünde. Da es aber statt der entgeltlichen Gegenleistung zu einer für ein Verrechnungssystem typischen Verrechnung kommt, ist eine Subsumtion unter die alt­ hergebrachten Vertragstypen des Bürgerlichen Gesetzbuches oder die anerkannten modernen Vertragstypen schwierig."

Es ist also schon mal klar, dass es hier um Leistungsbeziehungen zwischen Mitgliedern geht und dass die erbrachten und erhaltenen Leistungen verrechnet werden. Wie das im Einzelnen juristisch zu bewerten ist, scheint so kompliziert zu sein, dass es mindestens eine ganze Dissertation gefüllt hat.

Wenn du also die Leistungsbeziehungen in Tauschringen als Bürgerschaftliches Engagement verstanden haben willst, bin ich auf deine juristische Herleitung gespannt. Da du ja schon wiederholt mit dem Finanzamt über das Thema gesprochen hast, hast du ja vielleicht schon eine gute Antwort gefunden.
    Zitat:
    grundsätzlich erhalten auch "reiche und gesunde Menschen" keine Leistung ohne Gegenleistung.
Ja. Die Gegenleistung ist der Schlüssel für das Tauschringprinzip.
    Zitat:
    Ich habe aber auch sehr oft "Nur-Mitglieder" erlebt, die anderen einfach "nur" geholfen haben, ohne dafür eine Gegenleistung zu erwarten.
Das habe ich auch schon in gewinnorientierten Unternehmen erlebt. Sind die auch als gemeinnützig anzuerkennen und mit öffentlichen Mitteln zu fördern, wenn die Mitarbeiter einfach "nur" bei der Vorbereitung eines Ausflugs geholfen haben?

Jemanden einfach nur zu helfen, ist in allen Lebensbereichen üblich.

Hier diskutieren wir gerade die Grenze zwischen Bürgerschaftlichem Engagement im Allgemeinen und Tauschringprinzip im Besonderen.
    Zitat:
    Vielmehr geht es darum, Tauschringe für den sozialen Teil ihrer Tätigkeit zu stützen.
Ja, genau da verläuft die Grenze!

Es gibt einen Teil, der sozial im Sinne von Bürgerschaftlichem Engagement, Gemeinnützigkeit oder Mildtätigkeit ist. Und es gibt einen Teil, der es nicht ist. Letzterer ist das, was einen Tauschring ist Kern ausmacht und grundsätzlich von Sportvereinen oder Hilfsbedürftigenunterstützungsvereinen unterscheidet.

Genau diese Grenze versucht die vermeintliche Tauschringdefinition des VzFbE meines Erachtens zu verwischen.

Harald

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