salute altea
nönö... aargauer und berner würde ich nun nicht mehr als ostschweizer interpretieren....ggg
deine annahme hinsichtlich der beteiligung deines angehenden ex an einer mediation ist absolut richtig. Duss/Mähler haben dies in "Die andere Scheidung" wie folgt umschrieben: "Die Selbstverantwortung ist Basis und Weg der Mediation. Ihr Merkmal ist die Freiwilligkeit. Mediation kann nur beginnen, wenn beide Konfliktparteien darüber einig sind. Sie dauert so lange, wie der langsamere braucht, um Entscheidungen zu treffen. Sie endet, wenn die angestrebte Vereinbarung getroffen ist, oder wenn einer nicht mehr mitmachen will."
nun hab ich inzwischen deinen beitrag "Grosse Tochter muss Vermittlerin für Papa spielen" auch gelesen und verstehe deinen unmut. trotzdem oder auch gerade deswegen wäre zu überlegen, ihm eine mediation "zu verkaufen". ist die/der mediator/in nämlich gut, kommen solche themen ebenfalls auf den tisch und meist erreicht eine drittperson mehr als ein/e angehende ex-partner/in.
als verkaufsargumente könnte folgendes herhalten:
- direkter und vor allem kostengünstiger (anwaltskosten / gerichtskosten)
- erheblich mehr möglichkeiten, individuelle lösungen zu finden
- nervenschonender
- oft schneller
der weg über anwälte bleibt damit immer noch offen. die/der mediator/in kann nicht als zeuge oder zeugin im scheidungsverfahren beigezogen werden. was in der mediation diskutiert wird, unterliegt der schweigepflicht. hingegen: kommt es zu einer gerichtlichen auseinandersetzung mit anwälten und heisst es dort, er habe die mediation verweigert bzw. platzen lassen (ohne detailangaben), hinterlässt das meist keinen guten eindruck..