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Besuchsrecht alle 2 Wochen?

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angelface
Experte


Beiträge: 663



New PostErstellt: 11.05.07, 21:00  Betreff: Re: Besuchsrecht alle 2 Wochen?  drucken  weiterempfehlen

hi vanessa

was du tun kannst, steht eigentlich bereits in meinem ersten statement...

was ich mich nach deiner rückmeldung frage, ist, was bei dieser beratungsstelle läuft und weshalb du dich überhaupt auf solche diskussionen mit ihm und seinen eltern einlässt.

der gute mann scheint nicht realisiert zu haben, dass er hier rechte verlangt, die ihm schlicht von gesetzes wegen nicht zustehen. als unverheirateter vater hat er keinen anspruch auf die elterliche sorge. da liegt es nur an dir, ob du ihm diese zugestehst, wobei ich meine, dass du dir erst bewusst werden sollstest, was du dir aufbürdest, bevor du zustimmst.

in einem ähnlichen verfahren erging kürzlich ein entscheid einer thurgauer vormundschaftsbehörde, welche dem vater ein "gerichtsübliches umgangsrecht" von einem tag pro monat (ohne übernachtung) bei einem zweijährigen kleinkind zugestand. dieser hat den fall an die zuständige aufsichtsbehörde, den regierungsrat, weitergezogen und ist auf voller linie abgeblitzt...

es liegt an dir, ob und wie weit du dich überhaupt in diskussionen, sei es mit ihm, mit seinem umfeld oder auch mit dieser beratungsstelle einlässt. niemand kann dich dazu zwingen und es wäre vielleicht angesagt, mit der vormundschaftsbehörde direkt klartext zu reden. kommt nämlich keine einigung zwischen dir und dem kindesvater zu stande, muss das amt von sich aus die vaterschaftsanerkennung einholen und auch den unerhalt für das kind berechnen. eine zuteilung gemeinsamer elterlicher sorge käme von amtes wegen absolut nicht in die diskssion und es würde mich mehr als wundern, wenn er mit seinen umgangsrechtsansprüchen durchkäme, die wohl eher von seiner mutter als von ihm zu stammen scheinen.





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Vanessa
Stammgast


Beiträge: 23
Ort: Zürich

Kinder:: 1
Zivilstand:: ledig
Alleinerziehend seit:: seit der Schwangerschaft

New PostErstellt: 11.05.07, 21:26  Betreff: Re: Besuchsrecht alle 2 Wochen?  drucken  weiterempfehlen

hi angelface

ja, das frage ich mich auch.. bin eben zu lieb und will es allen recht machen.... die jugend- und familienberatung ist vorschrift der vormundschaftsbehörde. hab ein brief bekommen von der vormundschaftsbehörde, in dem steht, dass der unterhaltsvertrag und regelung besuchrecht dort vereinbart werden muss und anschliessend der vormundschaftsbehörde zur genehmigung geschickt werden muss.

aber du hast recht, mit ihm lasse ich mich nun nicht mehr auf diskussionen ein und mit der mutter schon gar nicht. wir sehen dann was bei der beratung rauskommt..

aber ich hätte riesige schuldgefühle, falls er dann so hässig wird, dass er seinen Sohn dann gar nicht mehr sehen will und ich dann meinem Sohn so quasi den Vater gestohlen hätte, nur weil ich den 14-tägigen WE nicht zustimme und das Sorgerecht nicht geben will..



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angelface
Experte


Beiträge: 663



New PostErstellt: 11.05.07, 22:30  Betreff: Re: Besuchsrecht alle 2 Wochen?  drucken  weiterempfehlen

hi vanessa

natürlich ist es ganz allein deine entscheidung, was du tust und was du lässt...

irgendwie habe ich aus deinen äusserungen den eindruck gewonnen, dass diese beratungsstelle es anscheinend unterlassen hat, dir die rechtlichen konsequenzen einer solchen vereinbarung, insbesondere beim sorgerecht zu erklären.
gemeinsame elterliche sorge bedeutet keineswegs, dass er sich dann auch tatsächlich selbst um seinen sohn kümmert oder dass er seinen finanziellen verpflichtungen nachkommt.

abschliessend deshalb mein hinweis, dir schnellstens bei einer neutralen fachperson (nicht dieser beratungsstelle), z.b. einem anwalt, rat zu holen und dir die wirkung dieser entscheide genau erklären zu lassen. was du in diesem thema jetzt entscheidest, wird seine wirkung auf die nächsten mindestens 18 jahre haben.... 





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moscha
Ehemaliges Mitglied



New PostErstellt: 12.05.07, 10:46  Betreff: Re: Besuchsrecht alle 2 Wochen?  drucken  weiterempfehlen

Liebe Vanessa



Was ich in den letzten Wochen gelernt habe und wie ich vorgehe, möchte ich dir kurz erläutern, vielleicht hilft dir das:



Ich habe mich ganz genau beobachtet, welche Situationen mich runterziehen und wo ich Kraft tanken kann. Und gehe jetzt strikte nicht mehr dort hin, wo es mich runterzieht. Konkret: ich lasse mich nicht mehr auf Diskussionen ein, wo irgendwelche Emotionen hoch kommen. Nur noch rein organisatorische sachliche Dinge. Es ist ganz wichtig, dass Du nur noch auf dich schaust. Geht es dir gut, geht es deinem Kinde gut. Das Kind nimmt mehr Emotionen von dir wahr als du denkst. Hab keine Schuldgefühle!!!!Für die Entscheide deines Vaters bist DU nicht verantwortlich!!!!!!!!! Verlang deine Rechte, die dir gut tun und unternimm alles mögliche, damit Du dein Kind so "bemuttern" kannst, dass Du glücklich bis!



Ich an deiner Stelle würde Gespräche mit seiner Mutter wirklich meiden. Die spricht nicht als Mutter, die spricht als Schwiegermutter, welche womöglich zum ersten mal Grossmutter geworden ist und um jeden Preis dein Kind als Grosskind haben möchte. Ein Kind kann man nicht haben! Das ist kein Besitztum. Das Kind hat dich als Mutter ausgewählt!!!!Behalte diesen Satz immer vor Augen! Das hilft dir, dich nicht für irgendwas zu beschuldigen. Das Kind wusste auch, dass Du nicht perfekt bist - niemand ist perfekt und das Kind hat dich mit all deinen Fehlern ausgelesen. Es akzeptiert deine Fehler an dir mehr, wie wahrscheinlich du selbst!



Und betreffend Wohnsituation: sobald sich was auftut bei mir, wo ich dir konkret sagen könnte, dann meld ich mich. Ich habe momentan nicht mal ein richtiges Zuhause- wohne hier nur vorübergehend, ohne meine persönlichen Sachen, Wickeltisch etc....da wird sich was ändern früher oder später...



Kopf hoch! Achte nur auf Dich und dein Kind! es wird schon kommen, ich drück dir die Daumen.



Alles Liebe

Moscha



----Ursprüngliche Nachricht----
Von: @carookee.com
Datum: 11.05.2007 21:26
An: "Forum - Alleinerziehend - ALLGEMEIN"<@carookee.com>
Betreff: [Forum-Alleinerziehend] Re: Besuchsrecht alle 2 Wochen?



hi angelface

ja, das frage ich mich auch.. bin eben zu lieb und will es allen recht machen.... die jugend- und familienberatung ist vorschrift der vormundschaftsbehörde. hab ein brief bekommen von der vormundschaftsbehörde, in dem steht, dass der unterhaltsvertrag und regelung besuchrecht dort vereinbart werden muss und anschliessend der vormundschaftsbehörde zur genehmigung geschickt werden muss.

aber du hast recht, mit ihm lasse ich mich nun nicht mehr auf diskussionen ein und mit der mutter schon gar nicht. wir sehen dann was bei der beratung rauskommt..

aber ich hätte riesige schuldgefühle, falls er dann so hässig wird, dass er seinen Sohn dann gar nicht mehr sehen will und ich dann meinem Sohn so quasi den Vater gestohlen hätte, nur weil ich den 14-tägigen WE nicht zustimme und das Sorgerecht nicht geben will..








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angelface
Experte


Beiträge: 663



New PostErstellt: 12.05.07, 11:09  Betreff: Re: Besuchsrecht alle 2 Wochen?  drucken  weiterempfehlen

hi moscha

"das kind hat dich als mutter gewählt", schreibst du in deinem beitrag. ich meine, das trifft durchaus auch für die gesamte familie zu, in welche ein kind hineingeboren wird. also auch für grossmütter, väter, onkel, tanten usw.
genau so hat das kind nicht nur seinen berechtigten anspruch sondern auch das recht auf den umgang mit der ganzen familie.

eine wirklich optimale lösung zu finden, gerade mit blick darauf, dass es sich um etwas handelt, mit dem man jahre und jahrzehnte - den rest des lebens - leben muss, ist sicher schwierig. auch werden über die jahre veränderungen in den positionen stattfinden, welche wieder neue konstellationen mit sich bringen.

es sollte also nicht nur darum gehen, dass es "der mutter gut geht", sondern dass auch die bedürfnisse des kindes, heute und morgen, vernünftig und sinnvoll berücksichtigt werden. ein kontra, gegen übersetzte forderungen und drohungen von einer seite ist da mit sicherheit berechtigt angebracht - doch auch das in legalem und vernünftigem rahmen.





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moscha
Ehemaliges Mitglied



New PostErstellt: 12.05.07, 11:43  Betreff: Re: Besuchsrecht alle 2 Wochen?  drucken  weiterempfehlen

Liebe Vanessa



bestimmt hat das Kind auch seine andern Familienangehörigen ausgelesen. Nur für die kannst Du nicht verantwortlich sein. Die werden selbst entscheiden. Und ich glaube, dass wir Frauen oft dazu neigen so zu entscheiden, damit es allen anderen auch gut geht und damit Kompromisse eingehen, welche wir in Tat und Wahrheit gar nicht genau so wollen.



Das wichtigste bist Du - das meine ich nicht aus Egoismus. Ich glaube fest daran, wenn's dir gut geht, geht es dem Kind auch gut.



das nur noch kurz....jetzt verreise ich für 2 Wochen in eine Kur...



alles Liebe

Moscha

----Ursprüngliche Nachricht----
Von: @carookee.com
Datum: 12.05.2007 11:09
An: "Forum - Alleinerziehend - ALLGEMEIN"<@carookee.com>
Betreff: [Forum-Alleinerziehend] Re: Besuchsrecht alle 2 Wochen?



hi moscha

"das kind hat dich als mutter gewählt", schreibst du in deinem beitrag. ich meine, das trifft durchaus auch für die gesamte familie zu, in welche ein kind hineingeboren wird. also auch für grossmütter, väter, onkel, tanten usw.
genau so hat das kind nicht nur seinen berechtigten anspruch sondern auch das recht auf den umgang mit der ganzen familie.

eine wirklich optimale lösung zu finden, gerade mit blick darauf, dass es sich um etwas handelt, mit dem man jahre und jahrzehnte - den rest des lebens - leben muss, ist sicher schwierig. auch werden über die jahre veränderungen in den positionen stattfinden, welche wieder neue konstellationen mit sich bringen.

es sollte also nicht nur darum gehen, dass es "der mutter gut geht", sondern dass auch die bedürfnisse des kindes, heute und morgen, vernünftig und sinnvoll berücksichtigt werden. ein kontra, gegen übersetzte forderungen und drohungen von einer seite ist da mit sicherheit berechtigt angebracht - doch auch das in legalem und vernünftigem rahmen.











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sweetboogie
Stammgast


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Kinder:: 1
Zivilstand:: getrennt
Alleinerziehend seit:: 1.1.11


New PostErstellt: 18.04.12, 15:15  Betreff: Re: Besuchsrecht alle 2 Wochen?  drucken  weiterempfehlen

hallo zusammen,

ich hatte vor das gemeinsame Sorgerecht und auch das Besuchsrecht gemeinsam durch zu ziehen.

Mittlerweile ist es soweit, dass ich unsere gemeinsame Tochter alleine gross ziehe, und er sich total zurück gezogen hat, er hat das erste Jahr die Alimente gezahlt, jetzt aber nicht mehr. Da muss ich kurz erzählen warum nicht.

Ich hatte die Familenzulage zu erst von ihm bezogen, mittlerweile habe ich sie beantrag, weil unsere gemeinsame Tochter nur noch bei mir lebt. Ich habe die Familienzulage von meinem neuen Arbeitgeber rückwirkend auf das letzte Jahr ende Jahr erhalten, und habe ihm die zurück gezahlt, er hätte sie seinem Arbeitgeber zurück zahlen sollen, anstelle hat er  alle Kohle ausgegeben, und mir die Schuld zu gewissen, ich hätte ja was sagen sollen, er habe sich gewundert wo das Geld herkommt. Ich habe gedacht super, dumm gelaufen, jetzt muss ich das ausbaden, was er verbockt hat. Ich habe mich mit ihm darüber nicht unterhalten, weil man mit ihm nicht wie ein normaler Mensch unterhalten kann, dass macht vieles schwerer. Ich habe aber meine Ansprechpartner, und das klapp sehr gut.

Wenn  Euch meine Geschichte interessiert, fragt mich einfach, ich probiere einiges Euch mit zu teilen, aber die Geschichte ist schwierig und gross, dass es zu lang wäre sie hier nieder zu schreiben, denn es würde Sie dann niemand lesen, glaube ich.

Nur soweit: er hat eine sehr stark ausgeprägte Persönlichkeitsstörung( ADHS,Depression und Autismus). Somit ist ein gemeinsames Sorgerecht nicht möglich

Ausserdem hat unsere Tochter eine sexuelle Belästigung von ihrem Hütiopa über sich ergehen lassen müssen.

Mir hat es schlagartig die Augen geöffnet, und dann ging alles Schlag auf Schlag...

So das wär es mal gewesen...

Ich habe Euch aber sonst noch eine gute Anlaufstelle, für die, die es ausführen können, oder die eben andere Probleme mit ihren Partnern haben, ob es Frauen oder Männer sind.

Ich weiss aber nicht ob ich es hier bekannt geben darf.

Ich schreibe diesbezüglich noch dem Admin.

lg sweetboogie





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sweetboogie
Stammgast


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New PostErstellt: 18.04.12, 17:05  Betreff: Re: Besuchsrecht alle 2 Wochen?  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: sweetboogie

    hallo zusammen,

    ich hatte vor das gemeinsame Sorgerecht und auch das Besuchsrecht gemeinsam durch zu ziehen.

    Mittlerweile ist es soweit, dass ich unsere gemeinsame Tochter alleine gross ziehe, und er sich total zurück gezogen hat, er hat das erste Jahr die Alimente gezahlt, jetzt aber nicht mehr. Da muss ich kurz erzählen warum nicht.

    Ich hatte die Familenzulage zu erst von ihm bezogen, mittlerweile habe ich sie beantrag, weil unsere gemeinsame Tochter nur noch bei mir lebt. Ich habe die Familienzulage von meinem neuen Arbeitgeber rückwirkend auf das letzte Jahr ende Jahr erhalten, und habe ihm die zurück gezahlt, er hätte sie seinem Arbeitgeber zurück zahlen sollen, anstelle hat er  alle Kohle ausgegeben, und mir die Schuld zu gewissen, ich hätte ja was sagen sollen, er habe sich gewundert wo das Geld herkommt. Ich habe gedacht super, dumm gelaufen, jetzt muss ich das ausbaden, was er verbockt hat. Ich habe mich mit ihm darüber nicht unterhalten, weil man mit ihm nicht wie ein normaler Mensch unterhalten kann, dass macht vieles schwerer. Ich habe aber meine Ansprechpartner, und das klapp sehr gut.

    Wenn  Euch meine Geschichte interessiert, fragt mich einfach, ich probiere einiges Euch mit zu teilen, aber die Geschichte ist schwierig und gross, dass es zu lang wäre sie hier nieder zu schreiben, denn es würde Sie dann niemand lesen, glaube ich.

    Nur soweit: er hat eine sehr stark ausgeprägte Persönlichkeitsstörung( ADHS,Depression und Autismus). Somit ist ein gemeinsames Sorgerecht nicht möglich

    Ausserdem hat unsere Tochter eine sexuelle Belästigung von ihrem Hütiopa über sich ergehen lassen müssen.

    Mir hat es schlagartig die Augen geöffnet, und dann ging alles Schlag auf Schlag...

    So das wär es mal gewesen...

    Ich habe Euch aber sonst noch eine gute Anlaufstelle, für die, die es ausführen können, oder die eben andere Probleme mit ihren Partnern haben, ob es Frauen oder Männer sind.

    Ich weiss aber nicht ob ich es hier bekannt geben darf.

    Ich schreibe diesbezüglich noch dem Admin.

    Habe ich gemacht. Ich darf juppi sie heisst

    www.vev.ch

    lg sweetboogie


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angelface
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New PostErstellt: 18.04.12, 17:47  Betreff: Re: Besuchsrecht alle 2 Wochen?  drucken  weiterempfehlen

naja - jede/r nach eigenem bedarf und geschmack...

meine welt wäre der vev...... weniger... ähm.. gar nicht.





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sweetboogie
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New PostErstellt: 19.04.12, 17:38  Betreff: Re: Besuchsrecht alle 2 Wochen?  drucken  weiterempfehlen

liebe angelface,

darf ich dich fragen warum nicht? Kannst mir ja eine persönliche Mail schicken, wenn du es hier nicht sagen möchtest.

lg sweetboogie





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