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Besuchsrecht alle 2 Wochen?

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angelface
Experte


Beiträge: 663



New PostErstellt: 19.04.12, 21:50  Betreff: Re: Besuchsrecht alle 2 Wochen?  drucken  weiterempfehlen

salute sweetboogie

es bereitet absolut keine mühe, meine persönliche meinung zum vev offen darzulegen. schliesslich habe ich mich dazu auch in einem anderen forum schon mal geäussert:

Die Ziele und nenen wir es mal "Philosophie" des VeV (Verantwortungsvoll erziehende Väter und Mütter) passt sehr genau zu jener der IGM (Interessengemeinschaft geschiedener Männer). So mich mich nicht allzu stark täusche ist der VeV die Nachfolgeorganisation des IGM, bei welchem dei Bezeichnung Programm war, was sich auch im VeV widerspiegelt. Nach meiner Ansicht hat sich die IGM, mit gutem Grund einen neuen Mantel angezogen: deren Empfehlungen wurden primär vom Wort "Kampf" dominiert und die Empfehlungen entsprechend. Damit war kein Blumentopf zu gewinnen - was mit einer moderateren Bezeichnung leichter geht.

Bei genauerem Hinsehen wird die Entwicklung sichtbar: VeV wär ausgeschrieben "V(erantwortungsvoll) e(rziehende) V(äter). Das entschärfende Anhänsel "und Mütter" wurde erst später angeklebt und das nicht mal besonders gut. Konsequeterweise müsste es entweder VeE (Verantwortungsvoll erziehende Eltern) oder VeVuM heissen.

Beim Blick auf die Ziele ist primär von den "Rechten der Väter" die Rede und das ganze ist als Verein mit nicht unerheblichen Mitgliederbeiträgen gestaltet. Ziel des Vereins ist es z.B. auch, die gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall einzuführen. Für den VeV scheint es das richtige Mittel zu sein, Ex-Parterinnen und Mütter ihrer Kinder in die Schranken zu weisen.
Zu diesem Thema habe ich mich in einem anderen Thread geäussert und vertrete nach wie vor die Ansicht, dass dies das Konfliktpotential massiv erhöht, sinn- und zwecklos und für die betroffenen Kinder nachteilig ist. (aber auch dazu äussere ich mich gern auch nochmals separat).

Zum guten Schluss durfte ich mich in einem Forum mehrfach mit einer Exponentin (offenar tatsächlich einer Frau) des VeV auseinandersetzen, welche sich dort "beratend" in verschiedensten Bereichen geäussert hat. Diese engagiert sich offenbar, weil ihr heutiger Partner von seiner Ex weiss Gott nich wie geqüält werde oder worden sein soll - also offenbar in einer Vertretungsrolle. Deren "Beratungen" und Vergleiche mit eigenem Erleben (was nicht funktionieren kann) wie auch weitere Informationen über Beratung von anderen VeV Exponenten liessen ganz grundsätzliche Aspekte und Fakten vermissen.

In der Konsequenz: Nach meiner Ansicht besteht eine erhebliche Diskrepanz zwischen der Vereinsbezeichnung (verantwortungsvoll erziehen - also Pflicht im Interesse des Kindes) und den eigentlichen Zielen (Durchsetzen vermeintlicher Rechte Erwachsener, grossmehrheitlich männlicher Personen.)

Ich denke, das dürfte für's Erste reichen, um die unterschiedlichen Standpunkte zwischen diesem Verein und mir zu sehen.

angelface





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sweetboogie
Stammgast


Beiträge: 33
Ort: Bern

Kinder:: 1
Zivilstand:: getrennt
Alleinerziehend seit:: 1.1.11


New PostErstellt: 20.04.12, 16:06  Betreff: Re: Besuchsrecht alle 2 Wochen?  drucken  weiterempfehlen

ja das ist deine Meinug dazu, kazeptiere dies natürlich.

Ich meiner seits habe nur gutes in dem Verein erlebt. Ich habe den Eindruck, dass es ihnen nicht nur um die Männer geht. Ich habe nicht das Gefühl, dass es darum geht die Ex-Frauen in ihre Schranken zu weissen. Es geht ihnen auch darum, so wie ich es erlebt habe, darum Männer zu vertreten, die  von ihren Ex-Parterinen vorboten kriegen ihre Kinder zu sehen, oder überhaupt sich an der Erziehung nach der Scheidung zu beteiligen. Wahrscheinlich, weil sie so verletzt sind das alles so gekommen ist (ich meine jenachdem wer sich von wem getrennt hat natürlich). Man hält viel vom gemeinsamen Sorgerecht. Soviel ich weiss wird das sehr gross geschrieben, und es ist auch der Wunsch von vielen Ex-Väter die dies so wollen, die glauben nähmlich die Frauen, wollen sie dann nicht mehr, und gehen über die Kinder. Ich finde dies mies, und darum finde ich es gut, das es auch so eine Organisation gibt. Ich habe den Präsidenten von Aarau kennen gelernt, und viele Gespräche mit ihm erlebt, die mich sehr überzeugten. Auch seine eigenen Scheidungsprobleme einbezogen. Er unterstützt beide Seiten, wenn es dann auch ohne Probleme geht.

In meinem Fall ging das nicht, weil mein Ex meint die Frauen behandeln in falsch. Dabei macht er die meisten Fehler, da hat mein Kollege die Hände davon gelassen, und mir klar gesagt, dass es so nicht geht, wie das mein Ex möchte.

sweetboogie





Ehrlich währt am längsten!!!!!!

Toleranz, Akzeptanz und Respekt ist das wichtigste im Leben. Privat wie Beruflich
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angelface
Experte


Beiträge: 663



New PostErstellt: 20.04.12, 17:59  Betreff: Re: Besuchsrecht alle 2 Wochen?  drucken  weiterempfehlen

schön, dass ich meine Meinung behalten darf ;-) und ich lass Dir auch gerne Deine Ansicht zu dem was sich VeV nennt.

ja, die Herrschaften kämpfen - für ihre eigenen Interessen aber nicht für jene der Kinder:

- sie reden immer noch von "SorgeRECHT" und verwenden damit einen Begriff, den es im Zivilrecht gar nicht gibt. Dort ist jeweils von "elterlicher Sorge" die Rede, was eine Pflicht und nicht ein Recht umschreibt.

- die gemeinsame elterliche Sorge soll ihnen die Möglichkeit eröffnen, gegen Entscheide des obhutsberechtigten Elternteils vorgehen zu können. Nur: wenn sich die Eltern nicht einig sind entsteht eine Patt-Situation und wer entscheidet dann? Niemand? Eine Behörde oder gar ein Gericht? Da wurde wohl etwas frühzeitig mit dem Nachdenken aufgehört. Das Opfer dabei kann nur wiederum das Kind sein, dass einen Entscheid braucht.

- mit der gemeinsamen elterlichen Sorge meinen verschiedene Exponenten des VeV in Alltagsentscheide eingreifen zu können. Das ist schlicht falsch, denn diese obliegen nach wie vor der obhutsberechtigten Person. Insofern sind zusätzliche Konfliktpotentiale vorprogrammiert, bis ein Richter deutlich macht, wo die Grenzen sind.

- Eltern, die nach einer Trennung/Scheidung nicht miteinander umgehen können, gesetzlich in das Schema der gemeinsamen elterlichen Sorge zu pressen, kann nicht funktionieren. Dann steht das zwar auf dem Papier, aber die Praxis ist, wie heute, eine andere.

- was stellen sich Befürworter wie der VeV wohl vor, wie jene Eltern gegeneinander vorgehen, wenn sie die gemeinsame elterliche Sorge nicht wollen? Der einzige Weg wäre, dem anderen Elternteil Unfähigkeit oder entsprechende Verfehlungen anzulasten. Da werden sich einige mehr "warm anziehen" müssen und die Opfer sind zumindest indirekt erneut die Kinder.

- die heutigen Möglichkeiten gegen Umgangsrechtsblockaden vorzugehen, werden heute ja in keiner Weise ausgenutzt, obwohl dies sehr wohl möglich wäre. Welchen Sinn ergibt es da, das Konfliktpotential zu steigern?

Irgendwie schaffe ich es nicht solche Standpunkte nicht mit dem Begriff "vernünftig" oder wie der VeV von sich schreibt "verantwortungsvoll" in Einklang bringen lassen.

... wobei ich für mich zugebe, es gar nicht erst zu versuchen...





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