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Besuchsrecht alle 2 Wochen?

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Autor Beitrag
Vanessa
Stammgast


Beiträge: 23
Ort: Zürich

Kinder:: 1
Zivilstand:: ledig
Alleinerziehend seit:: seit der Schwangerschaft

New PostErstellt: 09.05.07, 21:38  Betreff: Besuchsrecht alle 2 Wochen?  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Hallo zusammen

Da bin ich wieder einmal. Habe in der Zwischenzeit mein Sonnenschein bekommen und bin nach ziemlichen Anfangsschwierigkeiten, in den ich mich sehr einsam fühlte nun richtig happy mit ihm.

Nun kommen wieder schwierige Zeiten auf mich zu... Bald ist mein Mutterschaftsurlaub zu ende und ich muss wieder arbeiten gehen. Der Kindsvater möchte seinen Sohn (obwohl er ihn ja anfangs nicht wollte) nun jedes 2. Wochenende bei sich haben. Somit hätte ich meinen Sohn nur 4 ganze Tage im Monat und sonst nur die Abende (er ist jetzt 3 Monate alt). Ich könnte allenfalls auf 80 % reduzieren, dann hätte ich wenigstens 1 zusätzlicher Tag pro Woche für meinen Sohn, obwohl es dann finanziell sehr eng wird für uns. Aber eigentlich möchte ich ihn an den Wochenenden gar nicht abgeben, andererseits möchte ich dass er mit seinem Vater eine gute Beziehung aufbauen kann.

Bin verzweifelt, was soll ich bloss tun? Wie steht es mit dem Sorgerecht? Das will er auch haben, soll ich oder könnte ich es später bereuen? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir ein paar tipps geben?

Ach ja, und ein neuer Mann ist weit und breit nicht in Sicht.... Wo lernt Frau mit Kind einen neuen Mann kennen???

Liebe Grüsse

Vanessa



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moscha
Ehemaliges Mitglied



New PostErstellt: 09.05.07, 23:18  Betreff:  drucken  weiterempfehlen

Liebe Vanessa

Meine süsse Tochter ist zwar bereits 1 Jahr alt und der Vater hat
mich auch erst jetzt verlassen. Momentan beschäftige ich mich daher
sehr, wie wir uns verhalten sollen, damit es der Kleinen möglichst
gut geht. Ich lese gerade das Buch "glückliche Scheidungskinder" von
Remo Largo. Darin habe ich einige gute Dinge erfahren. Zudem hab ich
mit einer Kinderpsyochologin bzw. Elternberaterin gesprochen: Sie
meint, dass es für Maelle (mein Töchterchen sehr wichtig ist, soviel
wie möglich mit dem Vater Kontakt zu haben. Wenn Du deine eigenen
Interessen in Vordergrund stellst, ist das eventuell nicht immer das
Beste für deinen Sonnenschein. Doch finde ich es mehr als berechtigt,
dass Du dein Sohn (?) so viel wie möglich sehen möchtest. Du bist
schliesslich die Mutter und die kann in den ersten Jahren bestimmt
niemand identisch ersetzen. Ich an deiner Stelle würde die Arbeit
soviel wie möglich zurückschrauben. Klar hat das finanzielle Folgen.
Keine Ahnung wie du mit dem Vater stehst. Da würde ich versuchen ein
bestmögliches Verhältnis aufzubauen. Vielleicht könnte er dich gar
etwas mehr finanziell unterstützen, als er muss und dafür kannst Du
dein Sohn auch mehr dem Vater abgeben. Oder kannst dein Leben sonst
wo finanziell einschränken. Ich z.B. bin auf der Suche nach einer WG
mit anderen Familien/alleinerziehenden, wo gegenseitige Unterstützung
da ist. Und noch etwas: wenn Du ein Buch liest, dich informierst, hör
immer auf dein Herz, das sagt dir zu jedem Problem die richtige
Antwort! Und kaum zu glauben, aber es gibt noch Männer, welche auf
Frauen mit Kinder stehen! Zum richtigen Zeitpunkt wird auch der
richtige Kommen! Geh nicht mit dem nächstbesten, das habe ich die
letzten 3 Jahre getan. Er hat mich verlassen und erst jetzt merke
ich, dass es eigentlich eine grosse Erlösung ist für mich! Wir Frauen
sind gut und haben gutes verdient!

Möchte dir nicht zu Nahe treten, habe einfach frisch von der Leber
geschrieben. Nimm was dir hilft, den Rest lass bleiben. Ich wünsche
dir viel Kraft und alles Liebe

Moscha
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Vanessa
Stammgast


Beiträge: 23
Ort: Zürich

Kinder:: 1
Zivilstand:: ledig
Alleinerziehend seit:: seit der Schwangerschaft

New PostErstellt: 10.05.07, 10:23  Betreff: Re: Besuchsrecht alle 2 Wochen?  drucken  weiterempfehlen

Liebe Moscha

Ja, mein Sonnenschein ist ein Bub. Es ist schon so, dass ich nur ihm zuliebe den Kontakt mit seinem Vater behalte, weil ich will, dass er einen Vater hat und mit ihm einen normalen Kontakt pflegt. Aber es ist sooo schwierig. Er wird mir nur das minimum bezahlen, somit kann ich nur auf 80 % reduzieren. Ich habe mir auch schon vorgestellt in einer WG zu wohnen mit einer anderen alleinerziehenden Mutter... von wo bist du denn? Ich wohne momentan in der Nähe von Zürich, in einer 2-Zimmerwohnung, die Fr. 1640.-- kostet (neu renoviert).

Wie steht es mit dem Sorgerecht? Hast du das dem Vater von deinem Kind gegeben? Ich habe gestern noch die verschiedenen Berichte gelesen im Forum und bin vorallem ab einem richtig erschrocken, da sagt doch eine Frau, deren Mann von der Ex-Frau ein Kind hat, er soll ihr das Sorgerecht, das beide zu 50 % hatten ganz wegnehmen. Und ist noch dazu vor Gericht durchgekommen, nur weil die Mutter Probleme hatte mit der Trennung vom neuen Freund! Ich habe nun riesig Angst, dass wenn der Vater von meinem Sohn eine neue Familie hat (eine Freundin hat er glaub schon gefunden) und vor Gericht das Sorgerecht für sich haben möchte, es ihm gibt, da er ja dann eine intakte, stabile Familie hat und ich ja allein bin und arbeiten muss und sein Sohn besser bei ihm aufwächst! Darum möchte ich ihm das Sorgerecht von Anfang an nicht geben. Was soll ich machen????

Liebe Grüsse

Vanessa



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angelface
Experte


Beiträge: 663



New PostErstellt: 10.05.07, 12:16  Betreff: Re: Besuchsrecht alle 2 Wochen?  drucken  weiterempfehlen

salute vanessa

erst mal herzlichen glückwunsch zum kleinen strahlemann...

so ich deine beiträge richtig gelesen bzw.in erinnerung habe, warst du mit dem vater des kleinen nicht verheiratet. sollte dem tatsächlich so sein, ergäbe das folgende situation:

Art. 298 ZGB
1 Sind die Eltern nicht verheiratet, so steht die elterliche Sorge der Mutter zu.
2 Ist die Mutter unmündig, entmündigt oder gestorben oder ist ihr die elterliche
Sorge entzogen, so überträgt die Vormundschaftsbehörde die elterliche Sorge
dem Vater oder bestellt dem Kind einen Vormund, je nachdem, was das Wohl
des Kindes erfordert.

Art. 298a ZGB
1 Haben die Eltern sich in einer genehmigungsfähigen Vereinbarung über Ihre
Anteile an der Betreuung des Kindes und die Verteilung der Unterhaltskosten
verständigt, so überträgt ihnen die Vormundschaftsbehörde auf gemeinsamen
Antrag
die elterliche Sorge, sofern dies mit dem Kindeswohl vereinbar ist.
2 Auf Begehren eines Elternteils, des Kindes oder der Vormundschaftsbehörde
ist die Zuteilung der elterlichen Sorge durch die vormundschaftliche Aufsichts-
behörde neu zu regeln, wenn dies wegen wesentlicher Veränderung der Ver-
hältnisse zum Wohl des Kindes geboten ist.

ich nehme nun mal an, dass du eine "typische, ledige alleinerziehende" mit den damit verbundenen anfangsschwierigkeiten bist, welche "in normalen rechten" steht.

damit stellt sich primär die frage nach der elterlichen sorge (siehe Art. 294 Abs. 1 ZGB) gar nicht, zumal in diesem fall die elterliche sorge ganz klar bei der mutter ist. für die gemeinsame elterliche sorge bräuchte es nicht nur deine zustimmung sondern auch eine entsprechende beteiligung des vaters an der betreuung und am unterhalt des kindes. selbst wen du einer vereinbarung zustimmen würdest, in welcher z.b. die beiden wochenenden, welche in einem anderen beitrag erwähnst, enthalten sind, dürfte das erfahrungsgemäss nicht ausreichen, dass das gericht dies als "genehmigungsfähig" erachtet. kommt hinzu, dass dir ohnehin das recht zusteht, ohne begründung die zustimmung zur gemeinsamen elterlichen sorge zu verweigern, womit der punkt eh vom tisch wäre.

mein vorschlag wäre folgender:

mach doch dem vater klar, dass es keinen effektiven zusammenhang zwischen elterlicher sorge und umgangsrecht gibt und das diese beiden punkte rechtlich getrennt voneinander geregelt werden. wenn die gemeinsame elterliche sorge für dich kein thema ist, mach ich ruhig klar, dass du dem nicht zustimmen wirst und dass klar gegegelt ist, dass bei unverheirateten eltern die elterliche sorge gesetzlich vorgegeben bei der mutter liegt.

überlege dir doch in ruhe, welche umgangsregelung für dich und deinen sohn machbar und vernünftig wäre, damit die beziehung zwischen sohn und vater in eurem sinne aufgebaut und gepflegt werden kann. dabei ist zu berücksichtigen, dass der sohnemann nun noch sehr klein ist und dass altersgerecht abgestufte lösungen durchaus möglich sind.

betreffend dem unterhalt haben unverheiratete mütter für sich selbst schlechte karten. der unterhalt des kindes richtet sich aber nicht nach der laune des vaters sondern wird aufgrund seines einkommens berechnet und festgelegt.

zuständig für die ganze sache ist eigentlich die vormundschaftsbehörde, welche sich schon hätte gemeldet haben sollen. hat sie das nicht, so nimm doch selbst Kontakt auf. dort müssten die dokumente über die vaterschaftsanerkennung und auch hinsichtlich unterhalt mit der entsprechenden berechnung erstellt werden. in der unterhaltsvereinbarung könnte dann auch gleich das umgangsrecht festgehalten werden.
so die vormundschaftsbehörde sauber arbeitet, wird sie dir auch über die rechtliche situation nochmals genau auskunft geben und auch die interessen des kindes auch dem vater gegenüber klar und sauber vertreten.

viel glück...





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Vanessa
Stammgast


Beiträge: 23
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Kinder:: 1
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Alleinerziehend seit:: seit der Schwangerschaft

New PostErstellt: 10.05.07, 21:59  Betreff: Re: Besuchsrecht alle 2 Wochen?  drucken  weiterempfehlen

Hallo Angelface

Vielen Dank für deine Tipps. Ja, wir haben Ende Monat einen Termin bei der Jugend- und Kinderberatung, anschliessend würde unsere Vereinbarung der Vormundschaftsbehörde zur Genehmigung geschickt.

Das Problem ist, dass der Vater unbedingt das halbe Sorgerecht haben möchte, wegen den Besuchszeiten hatten wir abgemacht, jedes 2. Wochenende und jede Woche 2 Tage unter der Woche. Damals war ich noch schwanger und habe dem so mal zugestimmt.

Nun habe ich aber realisiert, was das für mich bedeutet, dass ich meinen Sohn praktisch gar nicht aufwachsen sehe, nur jedes 2. Wochenende und die Abende und höchstens 1 Tag in der Woche, falls ich auf 80 % reduzieren kann.

Habe es ihm heute vorgeschlagen und er ist wie erwartet natürlich nicht einverstanden, da er genau die Hälfte will (obwohl er ihn ja mit 2 Tage unter der Woche und jedes 2. Wochenende fast mehr hat als ich). Er hat einen Schei... charakter und ist stinkehässig und laut geworden, dass er, wenn ich mich nicht an das halte, was abgemacht wurde, er die Konsequenzen ziehen werde. Es ist nicht einfach mit ihm zu reden, da er absolut nicht einverstanden ist ihn weniger zu haben. Er ist der Meinung ein Vater ist genau so wichtig wie die Mutter und wenn ich halt nicht weniger reduzieren kann, sei das mein Problem....

wie geht man mit so einem Mann um? Seine Familie ist natürlich auf seiner Seite und findet auch, er hat das Recht auf jedes 2. Wochenende und 2 Tage pro Woche und das Sorgerecht..... Super für mich, toll!!!!!!! Sobald ich den Job verlieren würde, würde er doch das alleinige Sorgerecht beantragen, da sein Sohn bei ihm in einer heilen Welt aufwachsen könnte, und ich schlimme Mutter ja nicht mal einen Job hätte etc. etc.

Bin echt am verzweifeln, und bereue es schon, ihm damals überhaupt gesagt zu haben dass ich schwanger geworden bin... er hätte sich nämlich bei mir nicht mehr gemeldet, ich war ja bloss für eine Nacht, toller Mann, und jetzt will er sich als Papi aufspielen, manchmal habe ich das Gefühl er macht das nur, um mir eins auszuwischen, da ich ja nicht abgetrieben habe, so wie er ja wollte....

was soll ich tun???



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Vanessa
Stammgast


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New PostErstellt: 10.05.07, 22:05  Betreff: Re: Besuchsrecht alle 2 Wochen?  drucken  weiterempfehlen

muss natürlich noch schreiben, was ich ihm vorgeschlagen habe: jede Woche 2 Tage und jedes 3. Wochenende und das Sorgerecht bleibt bei mir...

bin ich egoistisch oder ist das die natürliche Reaktion einer Mutter?



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moscha
Ehemaliges Mitglied



New PostErstellt: 10.05.07, 22:59  Betreff:  drucken  weiterempfehlen

Da muss ich noch einige Worte vor das mail setzen. Ich habe das mail
geschrieben, bevor ich deine weiteren e-mails gelesen habe. Du hast
keine leichte Aufgabe vor dir, habe ich festgestellt. Trotzdem sende
ich dir das mail kannst vielleicht auch da noch was rausnehmen für
dich:

Liebe Vanessa

Ehrlich gesagt, bin ich gesetzlich gar nicht durch. Für mich ist
Gesetz das eine Ding, die Realität das andere. Ich hoffe, dass ich
nie das Gesetz anwenden muss. Ich wünsche mir mit meinem Ex-Partner
so Hand in Hand arbeiten zu können, damit wir beide mit der Lösung
zufrieden sind. Leider ist das nicht immer möglich. Doch meiner
Tochter zuliebe versuche ich das stets. Wenn das Sorgerecht das Ding
ist, wo der Partner auch mitentscheiden kann, wenns z.B. um den
Schuleintritt etc geht, dann hab ich das dem
Ex-Partner nicht zugesprochen. Er hätte mich schliesslich heiraten
können, wenn er alles gewollt hätte....

Deine Befürchtung von dieser Geschichte wegen einer andern Frau an
der Seite deines Ex, welche dann als Mutter fungieren könnte, kenne
ich auch. Doch es ist ein ganz gefährlicher Gedanke und wenn dieser
hochkommt, so sag ich ihm er soll schläunigst wieder gehen. Ich lebe
im JETZT, zumindest versuche ich es. Vergangenheit und Zukunft
existieren somit nicht wirklich. Ich glaube fest daran, dass jeder
Gedanke eine Energie erzeugt und damit hilft, der Gedanke
Wirklichkeit zu werden. Mein Lieblingsgedicht:

Achte auf deine Gedanken, sie werden zu Worte
Achte auf deine Worte, sie werden zu Handlungen
Achte auf deine Handlungen, sie werden zur Gewohnheit
Achte auf deine Gewohnheiten, sie werden zu deinem Schicksal!

Zu meiner Wohnsituation: ich bin vor 2einhalb Wochen aus unserer
gemeinsamen Wohnung in Luzern geflüchtet und wohne jetzt
vorübergehend in Erlenbach. Tja die Mietpreise im Raum Zürich sind
einiges höher als in Luzern! ich beabsichtige auf einem Bauernhof o.
ähnliches eine Wohnkomune zu eröffnen. Ein Projekt steht da noch in
der Luft...keine Ahnung was wird. Jetzt kann ich dir überhaupt nichts
sagen wo/wie ich eine Wohnung finden werde. Meine Frage: gibt es denn
niergends eine Stelle, wo sich Alleinerziehende melden können, welche
interessiert sind, sich zusammen zu organisieren? In Luzern gibt es
eine/zwei gute "Kinderkrippen" für stundenweise Babysitting. Ohne
Voranmeldung konnte ich da meine Tochter bringen! Bezahlte 10.-- die
erste Stunde und jede folgenden einen Fünfliber! Das war eine
Stiftung. In Zürich kann man von so was nur träumen. Dabei ist das
doch so gefragt, denn auch von uns alleinerziehenden Müttern ist
Flexibilität gefragt! Nur wenn die Krippen so unflexibel sind, wie
können wir...?naja eine Marktlücke! mal schauen vielleicht kann ich
die mal abdecken....

Und zu Guter letzt: Dass das Kind dir weggenommen wird, nur weil
dein Partner eine Frau/bzw. Familie hat, das glaub ich schlichtwegs
nicht! Du bist eine gute Mutter und somit die wichtigste Bezugsperson
für dein Kind! Das wissen alle Beamten und Psychologen! Und hast Du
das Gefühl aus irgendeinem Grund keine gute Mutter zu sein (was ich
bezweifle), so nimm sofort fremde Hilfe an! Jede Mutter verliert mal
die Nerven und braucht Zeit für sich! Geht es der Mutter gut, so geht
es auch dem Kind gut!

Viel Kraft und alles Liebe

Moscha

P.S muss doch noch ein paar Worte dranhängen, nachdem ich mehr von
dir weiss. Kämpfe darum, dass Du deine Tochter möglichst viel sehen
kannst. Ich glaube nicht dass Du egoistische Ansätze hast mit deiner
Forderung. Du hast einfach den Mutterinstinkt, was ja nur gut ist.
Wenn Dein Ex noch so ein A...ist. Versuch nicht so zu denken.
Versuche ihm mit Verständnis entgegenzutreten gleichzeitig aber ganz
bestimmt deine Forderungen anzubringen. Versuche, dass er Verständnis
hat mit dir. Tja, was soll ich da sagen....das ist alles einfacher,
als was du wirklich tun must. Doch bin ich fest davon überzeugt, dass
mit Krach nur verloren werden kann. Glaub einfach fest daran, dass es
so kommt wie du dir das wünschst!Wie sagt man so schön, glauben
versetzt Berge!
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Admin

Administrator

Beiträge: 1456
Ort: Kt.ZH (See)

Kinder:: 1Junior 29.6.98
Zivilstand:: Ledig
Alleinerziehend seit:: Juli 2000


New PostErstellt: 11.05.07, 09:34  Betreff: Re: Besuchsrecht alle 2 Wochen?  drucken  weiterempfehlen

liebe vanessa,

herzlichen glückwunsch zu deinem sonnenschein,geniess ihn sie sind so schnell flügge...

also ich bin ja nun fast 7jahre alleine mit sohnemann...war auch nie verheiratet(war aber 5ähalb jahre mit ex zusammen)

vom gemeinsamen sorgerecht hat zum glück damals niemand gesprochen;-)war irgendwie kein thema..

in unserer schriftlichen vereinbarung steht,hat ex damals aufgsetzt...alle 3wochenenden freitag abend bis sonntag 22uhr..plus ferien 2wochen glaub...hab den schon ajhre nicht mehr angeschaut.griiiiiins der bringt ihn aber immer vor dem abendessen...;-)

aber er nahm ihn schlussendlich über jahre meistens von samstag bis sonntag..

heute ist es so..seit er verheiratet ist...mit mutter mit kind;-) dass er ihn in der letzten zeit meistens jede woche von freitag abend bis sonntag hat...plus ca 4wochen ferien...

er hat kein sorgerecht...

aber ich lass ihm alle rechte..er darf an jedes elterngespräch,elternabend kommen,er unterschriebt jedes zeugnis mit..er darf junior sehen wann er will..dadurch haben wir ein supergutes freundschaftliches klima...(zu 99%grins)und er honoriert das auch dementsprechend...ein geben und nehmen..

ich arbeite 3tage die woche...und wenn junior mal da ist,verschwindet er meistens mit nachbarskollegen nach draussen zum fussball spielen,hab manchmal auch das gefühl seh den fast nie...;-)doch er ist ein glückliches kind,das mami und papi gleich gern haben darf...und dieses gefühl tut ihm gut...auch wenn mami und papi separat leben..er war damals 2jahre jung und kann sich nicht mehr erinnern dass papi mal hier gewohnt hat...wir reden offen über alles...

liebe moscha,

auch dir herzlich willkommen hier.

ich winke mal nach drüben,wohne ziemlich gegenüber von dir:-)))

auch fast zürich,und ich habe eine 3ähalb zr wohnung die weniger kostet als deine....und hier ist es so..dass bei krippen oder hortplätzen dies im april für den august angemeldetw erden muss...die die schon waren..die werden als erstes berücksichtigt...danach kommen alleinerziehende..und zu guter letzt die verheirateten..die manchmal jahrelang auf der warteliste sind...da die plätze rar sind...als ich junior angemeldet habe habe ich ein begleitbrief beigelegt wie wichtig kindbetreung für mich ist...und ich bekam promt gleich einen platz...informieren...es hat also auch vorteile wenn man alleinerziehend ist..

so und jetzt geh ich arbeiten und wünsch euch allen einen schönen tag

lg admina





Wende Dich stets der Sonne zu,
dann fallen die Schatten hinter Dich.
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Vanessa
Stammgast


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Zivilstand:: ledig
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New PostErstellt: 11.05.07, 20:11  Betreff: Re: Besuchsrecht alle 2 Wochen?  drucken  weiterempfehlen

Hallo Moscha und Admin

ja, das Gedicht kenne ich. Ich versuche ja die schlechten Gedanken zu vertreiben, aber es ist so schwer.... Mein kleiner Sohn ist erst 3 Monate alt und ich soll ihn in einem Monat schon 4 Tage die Woche, 1 Nacht und jedes 2. Wochenende weggeben? Es würde doch auch reichen, jedes 3. Wochenende, so wie es Admin gemacht hat. Aber er will davon nichts wissen und droht mir mit Konsequenzen.

Heute war ich bei seiner Mutter und musste mir auch von ihr anhören, dass ein Vater so ein kleines Kind genau so gut betreuen kann und wenn ihr Sohn die Verantwortung übernehmen wolle, dann soll ich sie ihm gefälligst auch geben und wie gut dass es er immer mache etc. etc.

Hat mich unheimlich aufgebaut dieser Besuch und werde nicht mehr zu ihr gehen. Dann meinte sie doch glatt, für mich sei es doch auch einfacher, meinem Beruf nachzugehen (100 % natürlich) und zu wissen dass mein Sohn dann gut versorgt sei und ich habe schliesslich die Abende und jedes 2. Wochenende, das soll mir genügen... Zum Glück ist sie nicht meine Schwiegermutter geworden.....

Ich hoffe nun auf ein Wunder...

Liebe Grüsse, Vanessa



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Vanessa
Stammgast


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New PostErstellt: 11.05.07, 20:17  Betreff: Re: Besuchsrecht alle 2 Wochen?  drucken  weiterempfehlen

Ach ja, an Moscha,

so eine Komunne würde mir auch gefallen, falls du was findest wäre ich sehr interessiert daran! Die Krippe in der mein Sohn 2 Tage die Woche gehen wird, kostet 70.-- pro Tag....... und ist sehr unflexibel in der Tageseinteilung.....

Auch wer sonst interessiert wäre an einer WG: Meldet Euch bei mir!!! Wenn ich nur weniger Mietzins zahlen müsste, wäre mir schon sehr geholfen....



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angelface
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New PostErstellt: 11.05.07, 21:00  Betreff: Re: Besuchsrecht alle 2 Wochen?  drucken  weiterempfehlen

hi vanessa

was du tun kannst, steht eigentlich bereits in meinem ersten statement...

was ich mich nach deiner rückmeldung frage, ist, was bei dieser beratungsstelle läuft und weshalb du dich überhaupt auf solche diskussionen mit ihm und seinen eltern einlässt.

der gute mann scheint nicht realisiert zu haben, dass er hier rechte verlangt, die ihm schlicht von gesetzes wegen nicht zustehen. als unverheirateter vater hat er keinen anspruch auf die elterliche sorge. da liegt es nur an dir, ob du ihm diese zugestehst, wobei ich meine, dass du dir erst bewusst werden sollstest, was du dir aufbürdest, bevor du zustimmst.

in einem ähnlichen verfahren erging kürzlich ein entscheid einer thurgauer vormundschaftsbehörde, welche dem vater ein "gerichtsübliches umgangsrecht" von einem tag pro monat (ohne übernachtung) bei einem zweijährigen kleinkind zugestand. dieser hat den fall an die zuständige aufsichtsbehörde, den regierungsrat, weitergezogen und ist auf voller linie abgeblitzt...

es liegt an dir, ob und wie weit du dich überhaupt in diskussionen, sei es mit ihm, mit seinem umfeld oder auch mit dieser beratungsstelle einlässt. niemand kann dich dazu zwingen und es wäre vielleicht angesagt, mit der vormundschaftsbehörde direkt klartext zu reden. kommt nämlich keine einigung zwischen dir und dem kindesvater zu stande, muss das amt von sich aus die vaterschaftsanerkennung einholen und auch den unerhalt für das kind berechnen. eine zuteilung gemeinsamer elterlicher sorge käme von amtes wegen absolut nicht in die diskssion und es würde mich mehr als wundern, wenn er mit seinen umgangsrechtsansprüchen durchkäme, die wohl eher von seiner mutter als von ihm zu stammen scheinen.





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Vanessa
Stammgast


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New PostErstellt: 11.05.07, 21:26  Betreff: Re: Besuchsrecht alle 2 Wochen?  drucken  weiterempfehlen

hi angelface

ja, das frage ich mich auch.. bin eben zu lieb und will es allen recht machen.... die jugend- und familienberatung ist vorschrift der vormundschaftsbehörde. hab ein brief bekommen von der vormundschaftsbehörde, in dem steht, dass der unterhaltsvertrag und regelung besuchrecht dort vereinbart werden muss und anschliessend der vormundschaftsbehörde zur genehmigung geschickt werden muss.

aber du hast recht, mit ihm lasse ich mich nun nicht mehr auf diskussionen ein und mit der mutter schon gar nicht. wir sehen dann was bei der beratung rauskommt..

aber ich hätte riesige schuldgefühle, falls er dann so hässig wird, dass er seinen Sohn dann gar nicht mehr sehen will und ich dann meinem Sohn so quasi den Vater gestohlen hätte, nur weil ich den 14-tägigen WE nicht zustimme und das Sorgerecht nicht geben will..



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angelface
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New PostErstellt: 11.05.07, 22:30  Betreff: Re: Besuchsrecht alle 2 Wochen?  drucken  weiterempfehlen

hi vanessa

natürlich ist es ganz allein deine entscheidung, was du tust und was du lässt...

irgendwie habe ich aus deinen äusserungen den eindruck gewonnen, dass diese beratungsstelle es anscheinend unterlassen hat, dir die rechtlichen konsequenzen einer solchen vereinbarung, insbesondere beim sorgerecht zu erklären.
gemeinsame elterliche sorge bedeutet keineswegs, dass er sich dann auch tatsächlich selbst um seinen sohn kümmert oder dass er seinen finanziellen verpflichtungen nachkommt.

abschliessend deshalb mein hinweis, dir schnellstens bei einer neutralen fachperson (nicht dieser beratungsstelle), z.b. einem anwalt, rat zu holen und dir die wirkung dieser entscheide genau erklären zu lassen. was du in diesem thema jetzt entscheidest, wird seine wirkung auf die nächsten mindestens 18 jahre haben.... 





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moscha
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New PostErstellt: 12.05.07, 10:46  Betreff: Re: Besuchsrecht alle 2 Wochen?  drucken  weiterempfehlen

Liebe Vanessa



Was ich in den letzten Wochen gelernt habe und wie ich vorgehe, möchte ich dir kurz erläutern, vielleicht hilft dir das:



Ich habe mich ganz genau beobachtet, welche Situationen mich runterziehen und wo ich Kraft tanken kann. Und gehe jetzt strikte nicht mehr dort hin, wo es mich runterzieht. Konkret: ich lasse mich nicht mehr auf Diskussionen ein, wo irgendwelche Emotionen hoch kommen. Nur noch rein organisatorische sachliche Dinge. Es ist ganz wichtig, dass Du nur noch auf dich schaust. Geht es dir gut, geht es deinem Kinde gut. Das Kind nimmt mehr Emotionen von dir wahr als du denkst. Hab keine Schuldgefühle!!!!Für die Entscheide deines Vaters bist DU nicht verantwortlich!!!!!!!!! Verlang deine Rechte, die dir gut tun und unternimm alles mögliche, damit Du dein Kind so "bemuttern" kannst, dass Du glücklich bis!



Ich an deiner Stelle würde Gespräche mit seiner Mutter wirklich meiden. Die spricht nicht als Mutter, die spricht als Schwiegermutter, welche womöglich zum ersten mal Grossmutter geworden ist und um jeden Preis dein Kind als Grosskind haben möchte. Ein Kind kann man nicht haben! Das ist kein Besitztum. Das Kind hat dich als Mutter ausgewählt!!!!Behalte diesen Satz immer vor Augen! Das hilft dir, dich nicht für irgendwas zu beschuldigen. Das Kind wusste auch, dass Du nicht perfekt bist - niemand ist perfekt und das Kind hat dich mit all deinen Fehlern ausgelesen. Es akzeptiert deine Fehler an dir mehr, wie wahrscheinlich du selbst!



Und betreffend Wohnsituation: sobald sich was auftut bei mir, wo ich dir konkret sagen könnte, dann meld ich mich. Ich habe momentan nicht mal ein richtiges Zuhause- wohne hier nur vorübergehend, ohne meine persönlichen Sachen, Wickeltisch etc....da wird sich was ändern früher oder später...



Kopf hoch! Achte nur auf Dich und dein Kind! es wird schon kommen, ich drück dir die Daumen.



Alles Liebe

Moscha



----Ursprüngliche Nachricht----
Von: @carookee.com
Datum: 11.05.2007 21:26
An: "Forum - Alleinerziehend - ALLGEMEIN"<@carookee.com>
Betreff: [Forum-Alleinerziehend] Re: Besuchsrecht alle 2 Wochen?



hi angelface

ja, das frage ich mich auch.. bin eben zu lieb und will es allen recht machen.... die jugend- und familienberatung ist vorschrift der vormundschaftsbehörde. hab ein brief bekommen von der vormundschaftsbehörde, in dem steht, dass der unterhaltsvertrag und regelung besuchrecht dort vereinbart werden muss und anschliessend der vormundschaftsbehörde zur genehmigung geschickt werden muss.

aber du hast recht, mit ihm lasse ich mich nun nicht mehr auf diskussionen ein und mit der mutter schon gar nicht. wir sehen dann was bei der beratung rauskommt..

aber ich hätte riesige schuldgefühle, falls er dann so hässig wird, dass er seinen Sohn dann gar nicht mehr sehen will und ich dann meinem Sohn so quasi den Vater gestohlen hätte, nur weil ich den 14-tägigen WE nicht zustimme und das Sorgerecht nicht geben will..








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angelface
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Beiträge: 663



New PostErstellt: 12.05.07, 11:09  Betreff: Re: Besuchsrecht alle 2 Wochen?  drucken  weiterempfehlen

hi moscha

"das kind hat dich als mutter gewählt", schreibst du in deinem beitrag. ich meine, das trifft durchaus auch für die gesamte familie zu, in welche ein kind hineingeboren wird. also auch für grossmütter, väter, onkel, tanten usw.
genau so hat das kind nicht nur seinen berechtigten anspruch sondern auch das recht auf den umgang mit der ganzen familie.

eine wirklich optimale lösung zu finden, gerade mit blick darauf, dass es sich um etwas handelt, mit dem man jahre und jahrzehnte - den rest des lebens - leben muss, ist sicher schwierig. auch werden über die jahre veränderungen in den positionen stattfinden, welche wieder neue konstellationen mit sich bringen.

es sollte also nicht nur darum gehen, dass es "der mutter gut geht", sondern dass auch die bedürfnisse des kindes, heute und morgen, vernünftig und sinnvoll berücksichtigt werden. ein kontra, gegen übersetzte forderungen und drohungen von einer seite ist da mit sicherheit berechtigt angebracht - doch auch das in legalem und vernünftigem rahmen.





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moscha
Ehemaliges Mitglied



New PostErstellt: 12.05.07, 11:43  Betreff: Re: Besuchsrecht alle 2 Wochen?  drucken  weiterempfehlen

Liebe Vanessa



bestimmt hat das Kind auch seine andern Familienangehörigen ausgelesen. Nur für die kannst Du nicht verantwortlich sein. Die werden selbst entscheiden. Und ich glaube, dass wir Frauen oft dazu neigen so zu entscheiden, damit es allen anderen auch gut geht und damit Kompromisse eingehen, welche wir in Tat und Wahrheit gar nicht genau so wollen.



Das wichtigste bist Du - das meine ich nicht aus Egoismus. Ich glaube fest daran, wenn's dir gut geht, geht es dem Kind auch gut.



das nur noch kurz....jetzt verreise ich für 2 Wochen in eine Kur...



alles Liebe

Moscha

----Ursprüngliche Nachricht----
Von: @carookee.com
Datum: 12.05.2007 11:09
An: "Forum - Alleinerziehend - ALLGEMEIN"<@carookee.com>
Betreff: [Forum-Alleinerziehend] Re: Besuchsrecht alle 2 Wochen?



hi moscha

"das kind hat dich als mutter gewählt", schreibst du in deinem beitrag. ich meine, das trifft durchaus auch für die gesamte familie zu, in welche ein kind hineingeboren wird. also auch für grossmütter, väter, onkel, tanten usw.
genau so hat das kind nicht nur seinen berechtigten anspruch sondern auch das recht auf den umgang mit der ganzen familie.

eine wirklich optimale lösung zu finden, gerade mit blick darauf, dass es sich um etwas handelt, mit dem man jahre und jahrzehnte - den rest des lebens - leben muss, ist sicher schwierig. auch werden über die jahre veränderungen in den positionen stattfinden, welche wieder neue konstellationen mit sich bringen.

es sollte also nicht nur darum gehen, dass es "der mutter gut geht", sondern dass auch die bedürfnisse des kindes, heute und morgen, vernünftig und sinnvoll berücksichtigt werden. ein kontra, gegen übersetzte forderungen und drohungen von einer seite ist da mit sicherheit berechtigt angebracht - doch auch das in legalem und vernünftigem rahmen.











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sweetboogie
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New PostErstellt: 18.04.12, 15:15  Betreff: Re: Besuchsrecht alle 2 Wochen?  drucken  weiterempfehlen

hallo zusammen,

ich hatte vor das gemeinsame Sorgerecht und auch das Besuchsrecht gemeinsam durch zu ziehen.

Mittlerweile ist es soweit, dass ich unsere gemeinsame Tochter alleine gross ziehe, und er sich total zurück gezogen hat, er hat das erste Jahr die Alimente gezahlt, jetzt aber nicht mehr. Da muss ich kurz erzählen warum nicht.

Ich hatte die Familenzulage zu erst von ihm bezogen, mittlerweile habe ich sie beantrag, weil unsere gemeinsame Tochter nur noch bei mir lebt. Ich habe die Familienzulage von meinem neuen Arbeitgeber rückwirkend auf das letzte Jahr ende Jahr erhalten, und habe ihm die zurück gezahlt, er hätte sie seinem Arbeitgeber zurück zahlen sollen, anstelle hat er  alle Kohle ausgegeben, und mir die Schuld zu gewissen, ich hätte ja was sagen sollen, er habe sich gewundert wo das Geld herkommt. Ich habe gedacht super, dumm gelaufen, jetzt muss ich das ausbaden, was er verbockt hat. Ich habe mich mit ihm darüber nicht unterhalten, weil man mit ihm nicht wie ein normaler Mensch unterhalten kann, dass macht vieles schwerer. Ich habe aber meine Ansprechpartner, und das klapp sehr gut.

Wenn  Euch meine Geschichte interessiert, fragt mich einfach, ich probiere einiges Euch mit zu teilen, aber die Geschichte ist schwierig und gross, dass es zu lang wäre sie hier nieder zu schreiben, denn es würde Sie dann niemand lesen, glaube ich.

Nur soweit: er hat eine sehr stark ausgeprägte Persönlichkeitsstörung( ADHS,Depression und Autismus). Somit ist ein gemeinsames Sorgerecht nicht möglich

Ausserdem hat unsere Tochter eine sexuelle Belästigung von ihrem Hütiopa über sich ergehen lassen müssen.

Mir hat es schlagartig die Augen geöffnet, und dann ging alles Schlag auf Schlag...

So das wär es mal gewesen...

Ich habe Euch aber sonst noch eine gute Anlaufstelle, für die, die es ausführen können, oder die eben andere Probleme mit ihren Partnern haben, ob es Frauen oder Männer sind.

Ich weiss aber nicht ob ich es hier bekannt geben darf.

Ich schreibe diesbezüglich noch dem Admin.

lg sweetboogie





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sweetboogie
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New PostErstellt: 18.04.12, 17:05  Betreff: Re: Besuchsrecht alle 2 Wochen?  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: sweetboogie

    hallo zusammen,

    ich hatte vor das gemeinsame Sorgerecht und auch das Besuchsrecht gemeinsam durch zu ziehen.

    Mittlerweile ist es soweit, dass ich unsere gemeinsame Tochter alleine gross ziehe, und er sich total zurück gezogen hat, er hat das erste Jahr die Alimente gezahlt, jetzt aber nicht mehr. Da muss ich kurz erzählen warum nicht.

    Ich hatte die Familenzulage zu erst von ihm bezogen, mittlerweile habe ich sie beantrag, weil unsere gemeinsame Tochter nur noch bei mir lebt. Ich habe die Familienzulage von meinem neuen Arbeitgeber rückwirkend auf das letzte Jahr ende Jahr erhalten, und habe ihm die zurück gezahlt, er hätte sie seinem Arbeitgeber zurück zahlen sollen, anstelle hat er  alle Kohle ausgegeben, und mir die Schuld zu gewissen, ich hätte ja was sagen sollen, er habe sich gewundert wo das Geld herkommt. Ich habe gedacht super, dumm gelaufen, jetzt muss ich das ausbaden, was er verbockt hat. Ich habe mich mit ihm darüber nicht unterhalten, weil man mit ihm nicht wie ein normaler Mensch unterhalten kann, dass macht vieles schwerer. Ich habe aber meine Ansprechpartner, und das klapp sehr gut.

    Wenn  Euch meine Geschichte interessiert, fragt mich einfach, ich probiere einiges Euch mit zu teilen, aber die Geschichte ist schwierig und gross, dass es zu lang wäre sie hier nieder zu schreiben, denn es würde Sie dann niemand lesen, glaube ich.

    Nur soweit: er hat eine sehr stark ausgeprägte Persönlichkeitsstörung( ADHS,Depression und Autismus). Somit ist ein gemeinsames Sorgerecht nicht möglich

    Ausserdem hat unsere Tochter eine sexuelle Belästigung von ihrem Hütiopa über sich ergehen lassen müssen.

    Mir hat es schlagartig die Augen geöffnet, und dann ging alles Schlag auf Schlag...

    So das wär es mal gewesen...

    Ich habe Euch aber sonst noch eine gute Anlaufstelle, für die, die es ausführen können, oder die eben andere Probleme mit ihren Partnern haben, ob es Frauen oder Männer sind.

    Ich weiss aber nicht ob ich es hier bekannt geben darf.

    Ich schreibe diesbezüglich noch dem Admin.

    Habe ich gemacht. Ich darf juppi sie heisst

    www.vev.ch

    lg sweetboogie


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New PostErstellt: 18.04.12, 17:47  Betreff: Re: Besuchsrecht alle 2 Wochen?  drucken  weiterempfehlen

naja - jede/r nach eigenem bedarf und geschmack...

meine welt wäre der vev...... weniger... ähm.. gar nicht.





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sweetboogie
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New PostErstellt: 19.04.12, 17:38  Betreff: Re: Besuchsrecht alle 2 Wochen?  drucken  weiterempfehlen

liebe angelface,

darf ich dich fragen warum nicht? Kannst mir ja eine persönliche Mail schicken, wenn du es hier nicht sagen möchtest.

lg sweetboogie





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angelface
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New PostErstellt: 19.04.12, 21:50  Betreff: Re: Besuchsrecht alle 2 Wochen?  drucken  weiterempfehlen

salute sweetboogie

es bereitet absolut keine mühe, meine persönliche meinung zum vev offen darzulegen. schliesslich habe ich mich dazu auch in einem anderen forum schon mal geäussert:

Die Ziele und nenen wir es mal "Philosophie" des VeV (Verantwortungsvoll erziehende Väter und Mütter) passt sehr genau zu jener der IGM (Interessengemeinschaft geschiedener Männer). So mich mich nicht allzu stark täusche ist der VeV die Nachfolgeorganisation des IGM, bei welchem dei Bezeichnung Programm war, was sich auch im VeV widerspiegelt. Nach meiner Ansicht hat sich die IGM, mit gutem Grund einen neuen Mantel angezogen: deren Empfehlungen wurden primär vom Wort "Kampf" dominiert und die Empfehlungen entsprechend. Damit war kein Blumentopf zu gewinnen - was mit einer moderateren Bezeichnung leichter geht.

Bei genauerem Hinsehen wird die Entwicklung sichtbar: VeV wär ausgeschrieben "V(erantwortungsvoll) e(rziehende) V(äter). Das entschärfende Anhänsel "und Mütter" wurde erst später angeklebt und das nicht mal besonders gut. Konsequeterweise müsste es entweder VeE (Verantwortungsvoll erziehende Eltern) oder VeVuM heissen.

Beim Blick auf die Ziele ist primär von den "Rechten der Väter" die Rede und das ganze ist als Verein mit nicht unerheblichen Mitgliederbeiträgen gestaltet. Ziel des Vereins ist es z.B. auch, die gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall einzuführen. Für den VeV scheint es das richtige Mittel zu sein, Ex-Parterinnen und Mütter ihrer Kinder in die Schranken zu weisen.
Zu diesem Thema habe ich mich in einem anderen Thread geäussert und vertrete nach wie vor die Ansicht, dass dies das Konfliktpotential massiv erhöht, sinn- und zwecklos und für die betroffenen Kinder nachteilig ist. (aber auch dazu äussere ich mich gern auch nochmals separat).

Zum guten Schluss durfte ich mich in einem Forum mehrfach mit einer Exponentin (offenar tatsächlich einer Frau) des VeV auseinandersetzen, welche sich dort "beratend" in verschiedensten Bereichen geäussert hat. Diese engagiert sich offenbar, weil ihr heutiger Partner von seiner Ex weiss Gott nich wie geqüält werde oder worden sein soll - also offenbar in einer Vertretungsrolle. Deren "Beratungen" und Vergleiche mit eigenem Erleben (was nicht funktionieren kann) wie auch weitere Informationen über Beratung von anderen VeV Exponenten liessen ganz grundsätzliche Aspekte und Fakten vermissen.

In der Konsequenz: Nach meiner Ansicht besteht eine erhebliche Diskrepanz zwischen der Vereinsbezeichnung (verantwortungsvoll erziehen - also Pflicht im Interesse des Kindes) und den eigentlichen Zielen (Durchsetzen vermeintlicher Rechte Erwachsener, grossmehrheitlich männlicher Personen.)

Ich denke, das dürfte für's Erste reichen, um die unterschiedlichen Standpunkte zwischen diesem Verein und mir zu sehen.

angelface





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sweetboogie
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New PostErstellt: 20.04.12, 16:06  Betreff: Re: Besuchsrecht alle 2 Wochen?  drucken  weiterempfehlen

ja das ist deine Meinug dazu, kazeptiere dies natürlich.

Ich meiner seits habe nur gutes in dem Verein erlebt. Ich habe den Eindruck, dass es ihnen nicht nur um die Männer geht. Ich habe nicht das Gefühl, dass es darum geht die Ex-Frauen in ihre Schranken zu weissen. Es geht ihnen auch darum, so wie ich es erlebt habe, darum Männer zu vertreten, die  von ihren Ex-Parterinen vorboten kriegen ihre Kinder zu sehen, oder überhaupt sich an der Erziehung nach der Scheidung zu beteiligen. Wahrscheinlich, weil sie so verletzt sind das alles so gekommen ist (ich meine jenachdem wer sich von wem getrennt hat natürlich). Man hält viel vom gemeinsamen Sorgerecht. Soviel ich weiss wird das sehr gross geschrieben, und es ist auch der Wunsch von vielen Ex-Väter die dies so wollen, die glauben nähmlich die Frauen, wollen sie dann nicht mehr, und gehen über die Kinder. Ich finde dies mies, und darum finde ich es gut, das es auch so eine Organisation gibt. Ich habe den Präsidenten von Aarau kennen gelernt, und viele Gespräche mit ihm erlebt, die mich sehr überzeugten. Auch seine eigenen Scheidungsprobleme einbezogen. Er unterstützt beide Seiten, wenn es dann auch ohne Probleme geht.

In meinem Fall ging das nicht, weil mein Ex meint die Frauen behandeln in falsch. Dabei macht er die meisten Fehler, da hat mein Kollege die Hände davon gelassen, und mir klar gesagt, dass es so nicht geht, wie das mein Ex möchte.

sweetboogie





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New PostErstellt: 20.04.12, 17:59  Betreff: Re: Besuchsrecht alle 2 Wochen?  drucken  weiterempfehlen

schön, dass ich meine Meinung behalten darf ;-) und ich lass Dir auch gerne Deine Ansicht zu dem was sich VeV nennt.

ja, die Herrschaften kämpfen - für ihre eigenen Interessen aber nicht für jene der Kinder:

- sie reden immer noch von "SorgeRECHT" und verwenden damit einen Begriff, den es im Zivilrecht gar nicht gibt. Dort ist jeweils von "elterlicher Sorge" die Rede, was eine Pflicht und nicht ein Recht umschreibt.

- die gemeinsame elterliche Sorge soll ihnen die Möglichkeit eröffnen, gegen Entscheide des obhutsberechtigten Elternteils vorgehen zu können. Nur: wenn sich die Eltern nicht einig sind entsteht eine Patt-Situation und wer entscheidet dann? Niemand? Eine Behörde oder gar ein Gericht? Da wurde wohl etwas frühzeitig mit dem Nachdenken aufgehört. Das Opfer dabei kann nur wiederum das Kind sein, dass einen Entscheid braucht.

- mit der gemeinsamen elterlichen Sorge meinen verschiedene Exponenten des VeV in Alltagsentscheide eingreifen zu können. Das ist schlicht falsch, denn diese obliegen nach wie vor der obhutsberechtigten Person. Insofern sind zusätzliche Konfliktpotentiale vorprogrammiert, bis ein Richter deutlich macht, wo die Grenzen sind.

- Eltern, die nach einer Trennung/Scheidung nicht miteinander umgehen können, gesetzlich in das Schema der gemeinsamen elterlichen Sorge zu pressen, kann nicht funktionieren. Dann steht das zwar auf dem Papier, aber die Praxis ist, wie heute, eine andere.

- was stellen sich Befürworter wie der VeV wohl vor, wie jene Eltern gegeneinander vorgehen, wenn sie die gemeinsame elterliche Sorge nicht wollen? Der einzige Weg wäre, dem anderen Elternteil Unfähigkeit oder entsprechende Verfehlungen anzulasten. Da werden sich einige mehr "warm anziehen" müssen und die Opfer sind zumindest indirekt erneut die Kinder.

- die heutigen Möglichkeiten gegen Umgangsrechtsblockaden vorzugehen, werden heute ja in keiner Weise ausgenutzt, obwohl dies sehr wohl möglich wäre. Welchen Sinn ergibt es da, das Konfliktpotential zu steigern?

Irgendwie schaffe ich es nicht solche Standpunkte nicht mit dem Begriff "vernünftig" oder wie der VeV von sich schreibt "verantwortungsvoll" in Einklang bringen lassen.

... wobei ich für mich zugebe, es gar nicht erst zu versuchen...





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