hi vanessa
was du tun kannst, steht eigentlich bereits in meinem ersten statement...
was ich mich nach deiner rückmeldung frage, ist, was bei dieser beratungsstelle läuft und weshalb du dich überhaupt auf solche diskussionen mit ihm und seinen eltern einlässt.
der gute mann scheint nicht realisiert zu haben, dass er hier rechte verlangt, die ihm schlicht von gesetzes wegen nicht zustehen. als unverheirateter vater hat er keinen anspruch auf die elterliche sorge. da liegt es nur an dir, ob du ihm diese zugestehst, wobei ich meine, dass du dir erst bewusst werden sollstest, was du dir aufbürdest, bevor du zustimmst.
in einem ähnlichen verfahren erging kürzlich ein entscheid einer thurgauer vormundschaftsbehörde, welche dem vater ein "gerichtsübliches umgangsrecht" von einem tag pro monat (ohne übernachtung) bei einem zweijährigen kleinkind zugestand. dieser hat den fall an die zuständige aufsichtsbehörde, den regierungsrat, weitergezogen und ist auf voller linie abgeblitzt...
es liegt an dir, ob und wie weit du dich überhaupt in diskussionen, sei es mit ihm, mit seinem umfeld oder auch mit dieser beratungsstelle einlässt. niemand kann dich dazu zwingen und es wäre vielleicht angesagt, mit der vormundschaftsbehörde direkt klartext zu reden. kommt nämlich keine einigung zwischen dir und dem kindesvater zu stande, muss das amt von sich aus die vaterschaftsanerkennung einholen und auch den unerhalt für das kind berechnen. eine zuteilung gemeinsamer elterlicher sorge käme von amtes wegen absolut nicht in die diskssion und es würde mich mehr als wundern, wenn er mit seinen umgangsrechtsansprüchen durchkäme, die wohl eher von seiner mutter als von ihm zu stammen scheinen.