hi angelface
ja, das frage ich mich auch.. bin eben zu lieb und will es allen recht machen.... die jugend- und familienberatung ist vorschrift der vormundschaftsbehörde. hab ein brief bekommen von der vormundschaftsbehörde, in dem steht, dass der unterhaltsvertrag und regelung besuchrecht dort vereinbart werden muss und anschliessend der vormundschaftsbehörde zur genehmigung geschickt werden muss.
aber du hast recht, mit ihm lasse ich mich nun nicht mehr auf diskussionen ein und mit der mutter schon gar nicht. wir sehen dann was bei der beratung rauskommt..
aber ich hätte riesige schuldgefühle, falls er dann so hässig wird, dass er seinen Sohn dann gar nicht mehr sehen will und ich dann meinem Sohn so quasi den Vater gestohlen hätte, nur weil ich den 14-tägigen WE nicht zustimme und das Sorgerecht nicht geben will..