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Autor Beitrag
angelface
Experte


Beiträge: 663


New PostErstellt: 11.05.07, 22:30     Betreff: Re: Besuchsrecht alle 2 Wochen?

hi vanessa

natürlich ist es ganz allein deine entscheidung, was du tust und was du lässt...

irgendwie habe ich aus deinen äusserungen den eindruck gewonnen, dass diese beratungsstelle es anscheinend unterlassen hat, dir die rechtlichen konsequenzen einer solchen vereinbarung, insbesondere beim sorgerecht zu erklären.
gemeinsame elterliche sorge bedeutet keineswegs, dass er sich dann auch tatsächlich selbst um seinen sohn kümmert oder dass er seinen finanziellen verpflichtungen nachkommt.

abschliessend deshalb mein hinweis, dir schnellstens bei einer neutralen fachperson (nicht dieser beratungsstelle), z.b. einem anwalt, rat zu holen und dir die wirkung dieser entscheide genau erklären zu lassen. was du in diesem thema jetzt entscheidest, wird seine wirkung auf die nächsten mindestens 18 jahre haben.... 





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