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Altea
Stammgast


Beiträge: 33

New PostErstellt: 21.05.07, 07:48     Betreff: Re: Besuchsrecht entziehen

Hallo Angelface

Meine zentrale Frage wäre eigentlich, wie ich ihm das Besuchsrecht – welches er Offensichtlich nicht wahrnimmt entziehen kann! Wie ich zu meiner Freizeit komme, weiss ich! Dazu bin ich zu gut organisiert und habe eine gut ausgebautes soziales Netz! Die Kinderbetreuung für die Zeit während welcher ich ab August arbeiten gehe ist praktisch im Kasten.

Oh, ich bin keine die gleich Gift und Galle speiht wenn man Kritik an mir übt – ausser natürlich sie ist völlig unberechtigt!

War wohl etwas unverständlich geschrieben mein Text. Werde mir das nächste mal mehr Zeit für eine exakte Fragestellung ohne Abschweiffungen nehmen.

Es ist mir völlig bewusst welche Verpflichtungen ich als Mutter und AE habe. Du darfst davon ausgehen, dass ich meinen 24Std. Job nicht vernachlässige und meine Freizeit wirklich hinten nach der Familie und anderen Verpflichtungen die diese Familienkonstellation mit sich bringt anstelle. Meine Freizeitbeschäftigungen beschränken sich nun mal (mit Ausnahmen) auf die besagten freien Wochenenden und ich meine diese auch wahrnehmen zu dürfen. Die Ausnahmen sind durch anderweitige Kinderbetreuung und sorgfältig ausgewählte Personen abgedeckt, sollte ich denn mal während der Woche zb. einen Kurs besuchen oder mich mit Freunden treffen.  
Ich denke nicht, dass ich diejenige bin, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommt, Du kannst also gerne weiterlesen und Du wirst sehen, dass es sich eher in Bezug auf die Grosse Frei- und Freizeit um den anderen Elternteil handelt, der dies wohl annimmt.

Hier beisst sich nichts gewaltig! Die beiden anderen Kinder sind  A) nicht der Grund, meines Gedankens an den Entzug des Besuchsrechts und B) sind sie jeweils dann bei ihrem Vater zumindest von Samstag auf Sonntag. Die Betreuung dazwischen und inkl. der Sorge darum dass sie geregelte Mahlzeiten erhalten dafür sorgt die Oma.  Und es ist mir völlig bewusst und ist soweit OK die Ausnahme nicht die Regel bestimmt, dass die Kinder nach wie vor ein Anrecht darauf haben, die Beziehungen zu den anderen Familienmitgliedern aufrecht zu erhalten und zu pflegen. Im Falle meiner Familie würde ich mir da ja auch nur ungern reinreden lassen. C) es geht um den Sohnemann der seit er 6 Monate alt ist, kein einziges ganzes Wochenende mit seinem Vater verbracht hat, obwohl sein Vater vielerorts (gemeinsame Nochfreunde) damit prahlt wie er sich fürsorglich um den Kleinen kümmere und wie es kein Problem sei für ihn alle 3 unter einen Hut zu kriegen. Dabei vergisst er zu erwähnen, dass nicht er den Fulltimejob während den Besuchswochenenden bewältigt sondern seine Mutter, die eben nun diese Verantwortung nicht jedes 2te Wochenende übernehmen möchte. Was ich bei allem was sie mit 69 noch alles leistet auch nachvollziehen kann. Jetzt wäre also der Zeitpunkt gekommen, dass er dessen nachkommt womit er immer zu prahlen pflegt. Doch nun läuft es darauf hinaus, dass ich mich nach ihm richten soll. Dh. ich behalte Sohnemann bei mir und er nimmt ihn mir Sonntags für 2 Std. ab. Mir passt das so nicht, weil wir es auch in der Trennungsvereinbarung anders abgemacht haben und weil es seine Pflicht/Recht wäre, dem Sohn das selbe Recht einzuräumen wie seinen grösseren Kindern.

Für mich sind all die Einwände die er anbringt. Sein Arbeit im eig. Geschäft, seine Wohnung, seine Zeit etc. alles faule ausreden um nicht seiner Verpflichtung nachkommen zu müssen.

Im Grunde wäre es mir für den Kleinen am liebsten, er würde endlich nicht nur auf dem Papier seine Vaterschaft anerkennen, sondern eben diese endlich Nutzen und wie er mit den Grossen auch zum Kleinen seine Beziehung aufbauen und ihm wenigstens während den 2 Wochenenden im Monat Vater sein. Aber unter diesen Voraussetzungen sehe ich ziemlich schwarz. Zumal der Kleine auf zu extremes Hin und Her entsprechend reagiert, was sich dann auch wieder in meinem FullTimeJob niederschlägt wovon mein Ex wiederum nichts mitkriegt! Verstehst was ich meine?
Obwohl ich das Gefühl habe ihn zum heutigen Zeitpunkt nicht zu mit dem Vaterentzug zu bestrafen, könnte es natürlich so sein, dass er es später, wenn er grösser ist so empfinden würde.
Aber vielleicht kann ein Beistand für das Kind mehr ausrichten als ich es kann...

Eine kleine Anmerkung. Seine mittlere Tochter zB. spricht praktisch nie von ihm, spricht nicht davon dass sie IHN vermisst oder dass sie IHN anrufen möchte. Sie vermisst die OMA, sie hat Angst dass die OMA stribt, sie möchte die OMA anrufen um ihr gute Nacht zu sagen. Nach den Wochenenden erzählen sie von ihren Erlebnissen. Da höre ich kaum mal was davon, dass sie mit dem Vater was unternommen haben. Meistens sprechen sie davon was ihre Grosseltern, Tanten oder Paten mit ihnen unternommen haben.

Seine „Anwesenheit“ bemerke ich höchstens dadurch, dass sich das Kinderzimmer mit mehr und mehr Spielzeug füllt. Seine Abwesenheit während seinen Kinderwochenenden überigens auch wenn ich im Ausgang darauf angesprochen werde „Wo hast Du denn Deine Kinder gelassen? Dein Ex ist nämlich auch unterwegs... „

Ob es wirklich das richtige wäre ihm das Besuchsrecht zu entziehen - wird sich denk ich mal im Gespräch mit dem Beistand zeigen.

Angelface, ich weiss dass viele unserer Probleme noch immer sehr stark in unsere jetzige Familienkonstellation einwirken. Nur lassen diese sich nicht lösen, wenn der eine Partner die Kommunikation scheut.





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