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Besuchsrecht entziehen

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Altea
Stammgast


Beiträge: 33

Kinder:: 2 Girls 8 u 6, 1 Boy 25 Monate
Zivilstand:: ger. getrennt 2006, Single
Alleinerziehend seit:: 12.2005

New PostErstellt: 20.05.07, 08:54  Betreff: Besuchsrecht entziehen  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Hoi zäme

Ich bin mir gerade ernsthaft am überlegen, ob ich meinen Ex das Besuchsrecht des Kleinen entziehen will.

Diese Überlegung kam aus diversen Gründen. Erstens einmal weil nicht er die Betreuung übernimmt, sondern die Oma. Er in bloss für ein paar Std. sonntags spazieren fährt, wenn es im in den Kram passt. Zweitens weil neuerdings kurzfristig fadenscheinige Gründe angebracht werden, weshalb man den Kleinen nicht ins Weekend nehmen will. So wurde nun 2x nacheinander kurzfristig mein Weekend über den Haufen geworfen.

Es ist mir bewusst, dass der Kleine momentan sehr anspruchsvoll ist in Sachen Zuwendung, dass man ihn nicht tun und lassen kann wie einem gerade beliebt. dh. keine Aufsicht (1.5 jährig) sonst baut er nur Mist innerhalb der Wohnung ein Chaos. Ich kenne meinen Ex soweit so gut, dass es ihm beliebt auch die Grossen über längere Zeit sich selbst zu überlassen.

Dieses Wochenende wäre ebenfalls sein Weekend gewesen. Aber er hat wg. dem Geburi der Mittleren (weil es spät würde) abgesagt und die Mutter sagte sie gehe an einen Anlass was wiederum auch nicht stimmte. Wie ich gestern erfahren habe.

Ich werde nun also dauernd an der Nase herumgeführt. Deshalb.

Wie kann ich es angehen?

Wie machen es andere, um doch zu ihrer Freizeit zu kommen? Ich werde ja im August einen Job annehmen, bei welchem ich auch Samstag variabel eben arbeiten gehen kann.

Danke für Eure Inputs

LG Altea





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angelface
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Beiträge: 663



New PostErstellt: 20.05.07, 23:05  Betreff: Re: Besuchsrecht entziehen  drucken  weiterempfehlen

Hi Altea

Nur so rein rhetorisch zurückgefragt: Welches ist denn nun die zentrale Frage? Jene, wie Du dem Vater des Kleinen das Umgangsrecht nehmen kannst oder ist es doch jene, wie andere es machen, doch noch zu ihrer Freizeit zu kommen?

Auch wenn es offensichtlich nur um DICH geht, sollst von meiner Seite "inputs" bekommen, ob sie Dir nun gefallen oder auch nicht:

Es mag ja sein, dass es "Alleinerziehende" gibt, die glauben, mit der Trennung vom Partner sei automatisch die "grosse Freiheit" und ein ein "Recht auf Freizeit" verbunden. Dies trifft sogar zu, soweit es den Umgang mit besagtem Partner betrifft. Nur: wenn man sich jemals für Kinder entschieden hat, und das scheinst Du ja auch mehrfach getan zu haben, dann besteht da eine Verpflichtung, die ganz eindeutig über dem eigenen Anspruch auf "Freiheit und Freizeit" steht. Dass dieser Entscheid Prioritäten verschiebt, zeigt sich doch auch bei "intakten" Familien: Mutter (oder auch Vater) zu sein, ist nun mal ein 24-Stunden-Job an sieben Tagen in der Woche - auch für Alleinerziehende.

In Verbindung mit Deiner Frage, wie Du dem Vater das Umgangsrecht streichen kannst, hat jene nach der "Freizeitorganisation" schon fast etwas - nett formuliert - bedenkliches. Woher soll denn Deine Freizeit kommen, wenn der Vater den Kleinen gar nicht mehr nehmen dürfte? Und was ist eigentlich mit den beiden  anderen Kids in Deinem Profil? Wo sind die denn dann? Sorry - aber aus meiner persönlichen Sicht beisst sich hier etwas gewaltig.

Kommt noch ein weiterer, oft verbreiteter Irrtum hinzu: Es gibt kein Recht, dem nicht obhutsberechtigten Elternteil vorzuschreiben, was er/sie in der Zeit, in welcher er/sie dieses Umgangsrecht wahrnimmt, zu tun oder zu lassen hat.
Relevant ist, dass der nicht obhutsberechtigte Elternteil sich klar darüber ist, dass er/sie in dieser Zeit die Verantwortung trägt.

Stimmt - ich mag diese vorwiegend weiblichen "Besuchsrechtstorpedos" wirklich ganz besonders. Deshalb werde ich mich hüten, Dir hier auch nur den Ansatz eines "inputs" in dieser Richtung zu geben sondern erinnere Dich einfach mal an folgendes:
Das Kind selbst hat für sich das Recht auf Umgang mit dem nicht obhutsberechtigten Elternteil, völlig unabhängig davon, was der obhutsberechtigte Elternteil vom oder von der Ex hält. Genau so hat das Kind einen eindeutigen Anspruch auf Umgang mit der Familie des nicht obhutsberechtigten Elterneils. Und um es gleich vollständig zu schreiben: umgekehrt gilt dasselbe für den nicht obhutsberechtigten Elternteil und seine Familie.

Ein "Besuchsrechtstorpedo" schiesst also ganz klar und primär gegen die Rechte und Interessen des eigenen Kindes. Interessanterweise, aus meiner ganz persönlichen Sicht, sind diese "Besuchtsrechtstorpedos" vorwiegend Personen, die von sich behaupten, die Interessen des Kindes an die erste Stelle zu setzen. Den Rest kann sich jede/r selbst für sich überlegen...

Um nun meine Ansicht zu Deiner Problem- und Fragestellung noch zu komplettieren:

Mag ja sein, dass Du Dich vom Vater des Kleinen verarscht und von dessen Mutter verkohlt fühlst. Mag auch sein, dass Deine Freizeitpläne damit durchkreuzt wurden. Nur eines kann und will ich nicht verstehen oder nachvollziehen: Wieso willst am Kleinen Rache üben, indem ihm das Umgangsrecht nimmst?

Mein "input" wäre da: setz Dich erst mal in Ruhe hin und überlege, wo Dein wirkliches Problem liegt. Nur so kannst Du es angehen und lösen.

Gruss
angelface

... so, und nun warte ich mal auf die heftigen reaktionen...





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Altea
Stammgast


Beiträge: 33

Kinder:: 2 Girls 8 u 6, 1 Boy 25 Monate
Zivilstand:: ger. getrennt 2006, Single
Alleinerziehend seit:: 12.2005

New PostErstellt: 21.05.07, 07:48  Betreff: Re: Besuchsrecht entziehen  drucken  weiterempfehlen

Hallo Angelface

Meine zentrale Frage wäre eigentlich, wie ich ihm das Besuchsrecht – welches er Offensichtlich nicht wahrnimmt entziehen kann! Wie ich zu meiner Freizeit komme, weiss ich! Dazu bin ich zu gut organisiert und habe eine gut ausgebautes soziales Netz! Die Kinderbetreuung für die Zeit während welcher ich ab August arbeiten gehe ist praktisch im Kasten.

Oh, ich bin keine die gleich Gift und Galle speiht wenn man Kritik an mir übt – ausser natürlich sie ist völlig unberechtigt!

War wohl etwas unverständlich geschrieben mein Text. Werde mir das nächste mal mehr Zeit für eine exakte Fragestellung ohne Abschweiffungen nehmen.

Es ist mir völlig bewusst welche Verpflichtungen ich als Mutter und AE habe. Du darfst davon ausgehen, dass ich meinen 24Std. Job nicht vernachlässige und meine Freizeit wirklich hinten nach der Familie und anderen Verpflichtungen die diese Familienkonstellation mit sich bringt anstelle. Meine Freizeitbeschäftigungen beschränken sich nun mal (mit Ausnahmen) auf die besagten freien Wochenenden und ich meine diese auch wahrnehmen zu dürfen. Die Ausnahmen sind durch anderweitige Kinderbetreuung und sorgfältig ausgewählte Personen abgedeckt, sollte ich denn mal während der Woche zb. einen Kurs besuchen oder mich mit Freunden treffen.  
Ich denke nicht, dass ich diejenige bin, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommt, Du kannst also gerne weiterlesen und Du wirst sehen, dass es sich eher in Bezug auf die Grosse Frei- und Freizeit um den anderen Elternteil handelt, der dies wohl annimmt.

Hier beisst sich nichts gewaltig! Die beiden anderen Kinder sind  A) nicht der Grund, meines Gedankens an den Entzug des Besuchsrechts und B) sind sie jeweils dann bei ihrem Vater zumindest von Samstag auf Sonntag. Die Betreuung dazwischen und inkl. der Sorge darum dass sie geregelte Mahlzeiten erhalten dafür sorgt die Oma.  Und es ist mir völlig bewusst und ist soweit OK die Ausnahme nicht die Regel bestimmt, dass die Kinder nach wie vor ein Anrecht darauf haben, die Beziehungen zu den anderen Familienmitgliedern aufrecht zu erhalten und zu pflegen. Im Falle meiner Familie würde ich mir da ja auch nur ungern reinreden lassen. C) es geht um den Sohnemann der seit er 6 Monate alt ist, kein einziges ganzes Wochenende mit seinem Vater verbracht hat, obwohl sein Vater vielerorts (gemeinsame Nochfreunde) damit prahlt wie er sich fürsorglich um den Kleinen kümmere und wie es kein Problem sei für ihn alle 3 unter einen Hut zu kriegen. Dabei vergisst er zu erwähnen, dass nicht er den Fulltimejob während den Besuchswochenenden bewältigt sondern seine Mutter, die eben nun diese Verantwortung nicht jedes 2te Wochenende übernehmen möchte. Was ich bei allem was sie mit 69 noch alles leistet auch nachvollziehen kann. Jetzt wäre also der Zeitpunkt gekommen, dass er dessen nachkommt womit er immer zu prahlen pflegt. Doch nun läuft es darauf hinaus, dass ich mich nach ihm richten soll. Dh. ich behalte Sohnemann bei mir und er nimmt ihn mir Sonntags für 2 Std. ab. Mir passt das so nicht, weil wir es auch in der Trennungsvereinbarung anders abgemacht haben und weil es seine Pflicht/Recht wäre, dem Sohn das selbe Recht einzuräumen wie seinen grösseren Kindern.

Für mich sind all die Einwände die er anbringt. Sein Arbeit im eig. Geschäft, seine Wohnung, seine Zeit etc. alles faule ausreden um nicht seiner Verpflichtung nachkommen zu müssen.

Im Grunde wäre es mir für den Kleinen am liebsten, er würde endlich nicht nur auf dem Papier seine Vaterschaft anerkennen, sondern eben diese endlich Nutzen und wie er mit den Grossen auch zum Kleinen seine Beziehung aufbauen und ihm wenigstens während den 2 Wochenenden im Monat Vater sein. Aber unter diesen Voraussetzungen sehe ich ziemlich schwarz. Zumal der Kleine auf zu extremes Hin und Her entsprechend reagiert, was sich dann auch wieder in meinem FullTimeJob niederschlägt wovon mein Ex wiederum nichts mitkriegt! Verstehst was ich meine?
Obwohl ich das Gefühl habe ihn zum heutigen Zeitpunkt nicht zu mit dem Vaterentzug zu bestrafen, könnte es natürlich so sein, dass er es später, wenn er grösser ist so empfinden würde.
Aber vielleicht kann ein Beistand für das Kind mehr ausrichten als ich es kann...

Eine kleine Anmerkung. Seine mittlere Tochter zB. spricht praktisch nie von ihm, spricht nicht davon dass sie IHN vermisst oder dass sie IHN anrufen möchte. Sie vermisst die OMA, sie hat Angst dass die OMA stribt, sie möchte die OMA anrufen um ihr gute Nacht zu sagen. Nach den Wochenenden erzählen sie von ihren Erlebnissen. Da höre ich kaum mal was davon, dass sie mit dem Vater was unternommen haben. Meistens sprechen sie davon was ihre Grosseltern, Tanten oder Paten mit ihnen unternommen haben.

Seine „Anwesenheit“ bemerke ich höchstens dadurch, dass sich das Kinderzimmer mit mehr und mehr Spielzeug füllt. Seine Abwesenheit während seinen Kinderwochenenden überigens auch wenn ich im Ausgang darauf angesprochen werde „Wo hast Du denn Deine Kinder gelassen? Dein Ex ist nämlich auch unterwegs... „

Ob es wirklich das richtige wäre ihm das Besuchsrecht zu entziehen - wird sich denk ich mal im Gespräch mit dem Beistand zeigen.

Angelface, ich weiss dass viele unserer Probleme noch immer sehr stark in unsere jetzige Familienkonstellation einwirken. Nur lassen diese sich nicht lösen, wenn der eine Partner die Kommunikation scheut.





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angelface
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New PostErstellt: 21.05.07, 11:20  Betreff: Re: Besuchsrecht entziehen  drucken  weiterempfehlen

hi altea

deinen text/beitrag habe ich mir nun mehr als einmal gründlich durchgelesen und kann es mir nicht verkneifen, dir zu gratulieren: du scheinst ja wirklich absolut perfekt organisiert zu sein. sogar soweit, dass die fremdbetreuung des kleinen während der "freien wochenenden" auch schon unter dach und fach zu haben scheinst.

aber im ernst: weshalb habe ich nach der lektüre deiner ausführungen den eindruck, dass der vater des kleinen aus deiner subjektiven sicht überhaupt nichts richtig macht? gibt es überhaupt etwas, was er in deinen augen richtig machen könnte?
"Doch nun läuft es darauf hinaus, dass ich mich nach ihm richten soll" ist wohl einer der kernsätze in deinem beitrag. Genau so wie "Für mich sind all die Einwände die er anbringt.... alles faule ausreden".

ich meine, wie bereits in meinem vorangegangenen beitrag, dass du dich wirklich mal mit den effektiven ursachen beschäftigen und dich um deren lösung kümmern solltest. für mich, als aussenstehenden und nur von deiner seite in den vorangegangen zwei beiträgen informierten, sieht das primär nach einem klassichen (um das wort "machtkampf" zu vermeiden) konflikt zwischen den beiden "erwachsenen" aus, bei dem nun eine seite (du) mit dem ganz grossen hammer kräftig zuschlagen will.

wie verträgt sich dein "besuchsrechtstorpedo" mit deinem "Im Grunde wäre es mir für den kleinen am liebsten, er würde endlich .... und ihm wenigstens während den 2 Wochenenden im Monat Vater sein"?
angenommen, dein ziel wäre tatsächlich den vater besser einzubinden, kann es wohl doch nicht sein, dass ihm auf rechtlichem weg das umgangsrecht komplett abschneiden willst. mal abgesehen davon, dass es durchaus auch möglich wäre, dass das ganze in einer behördlich-gerichtlichen schlammschlacht endet, die weit mehr schaden als nutzen bringt. und das opfer ist - auf viele jahre hinaus gesehen - primär der kleine, der beim besten wille am wenigsten für den zoff unter den alten kann.

zu deiner anmerkung, dass die mittlere tochter praktisch nie von ihm spreche, möchte ich daran erinnern, dass sich das ganz nach belieben interpretieren lässt. deine interpretation habe ich gelesen. eine mir vorstellbare variante wäre aber auch noch folgende: jedes kind, egal wie alt, bekommt den konflikt zwischen den eltern (egal ob offen oder verdeckt ausgetragen) mit absoluter garantie mit. sehr oft führt das dazu, dass das kind schweigt und mit dem einen elternteil nicht (mehr) über den anderen spricht. das kann eine bewusste wie auch eine unbewusste reaktion des kindes sein, indem es z.B. sanktionen fürchtet oder einen elternteil nicht verletzen will. eine variante, von der ich meine, dass es sich lohnt, sich diese in ruhe zu überlegen.

unbestritten ist wohl, dass sich probleme nur äusserst schwer lösen, wenn "der eine Partner die Kommunikation" scheut. für mich hat kommunikation aber etwas sehr einseitiges und ich würde mich ganz klar auch scheuen, einfach zu tun, was mir ein gegenüber sagt. wie wäre es denn, auf "dialog" umzustellen? dialog ist sicher anstrengender, weil man der gegenseite auch zuhören und vielleicht auch kompromissbereit sein muss - aber die erfolgschancen sind ungleich höher und in einer trennungs-/scheidungssituation profitieren nicht nur die kinder massiv.

mag ja durchaus sein, dass die aktuelle situation anstregend ist und der kleine in einem alter ist, in dem er mit seinen "besonderen aktivitäten" auch nervt. dies ist jedoch eine phase, die vorbei geht. ganz im gegensatz zu einem besuchsrechtstorpedo, welches massive, bleibende und vor allem auch langfristige schäden anrichtet.





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Altea
Stammgast


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New PostErstellt: 22.05.07, 00:35  Betreff: Re: Dialog vs. Kommunikation  drucken  weiterempfehlen

Steht für mich auf gleicher Ebene. Mein Ex, lässt mit sich in puncto gar nichts sprechen. Für ihn gilt sein Wort bzw. auch keins weil er sich egal worum es geht äussert - ausser wenn er mir ans Bein pissen kann.

Für meinen Teil bin ich überzeugt davon ihm in vielerlei Hinsichten, die ich nun hier nicht erläutern mag, mit Kompromissen entgegengekommen zu sein.

Wenn man jedoch beginnt mich zu verschaukeln, weil man mir meine neu gewonnene "Freiheit" missgönnt, im Gegensatz dazu fordert geh arbeiten, tu dies und jenes und das damit Du ausgeglichener bist (vieles geht als AE nicht ohne das nötige Finanzielle), Zeit für Dich hast und dann trotzdem mir kurzfristig das Kind wieder zuschiebt, weil es einem gerade nicht in den Kram passt. 
Ist trotz all den Bemühungen, dass die Beiden einen guten Kontakt zueinander aufbauen können, wirklich schwierig.

Ich war, als ich mir diese Überlegung gemacht habe ziemlich genervt über seine Aussagen, sein Verhalten! Deshalb habe ich mir dies überlegt, ihm das Besuchsrecht zu verwehren, teilweise oder ganz zu entziehen.

Ich bin eine friedliebende Person, nichts liegt mir ferner als eine Schlammschlacht um den Kleinen an den Haaren herbei zu ziehen. Ich möchte einfach mal endlich gewisse geregelte Verhältnisse leben. Nicht heute so und morgen andersrum, sondern auch etwas Verlässlichkeit spüren. 

Dies beginnt im Kleinen - dem Telefonat ich verspäte mich um ... Minuten. Nicht das warum, sondern das Telefonat ist mir wichtig, damit ich informiert bin. Anfangs Woche der Anruf, am Samstag findet ein Anlass statt den ich gerne mit meinen Freunden besuchen möchte, aber ich möchte meine Kinder trotzdem am Sonntag sehen oder können wir es verschieben.

Das ist es was ich mir wünsche. Ich ersuche ihn im Gegenzug, ab und zu ja auch darum, die Kinder auf zwei folgenden Weekends zu nehmen. Wenns nicht klappt geh ich nicht die Wände hoch sondern, arrangiere mich anderweitig.

Der Torpedo wie Du ihn nennst, mag bei mir für einen Moment des Frusts den Abschuss ausgelöst haben. Effektiv, möchte ich ihm seinen Sohn gar nicht vorenthalten und dem Sohn den Vater.

Die Zeit und der anstehende Dialog mit dem Beistand des Sohnes wird zeigen ob er bereit dazu ist, nicht immer wieder nach dem selben Muster, welches mir auf den Kecks geht zu handeln oder ob er einfach darauf pocht weiterhin nach Willkür zu handeln.

LG Chantilly





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Kinder:: 2
Zivilstand:: geschieden, aber verschätzelet :-)
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New PostErstellt: 28.05.07, 11:24  Betreff: Re: Besuchsrecht entziehen  drucken  weiterempfehlen

ich würde es nicht machen, auch wenns Dir schwer fällt.

Das Kind hat ein Recht auf den Vater. Ich würde sowas nur tun, wenn der Vater gewalttätig wäre, mega auf Drogen oder so.

Einen Rat geben kann ich Dir leider auch nicht  :-(





Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile.

Aristoteles
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