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sperrtage?...

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hildegard
Vielschreiber


Beiträge: 73

Alleinerziehend seit:: 2003

New PostErstellt: 05.11.05, 14:25  Betreff: sperrtage?...  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

hallo ihr forümler

hat jemand von euch schon so was erlebt? fall; ich bin auf dem rav und der ak angemeldet. bekomme aber keine taggelder, da ich mit zwei zwischenverdiensten (putzen und zeitungen austragen) höhere einkünfte habe, als meine taggelder wären. trotzdem bewerbe ich mich fleissig, da ich hoffe, irgendwann einmal auf einem büro oder in einer cafeteria arbeiten zu können!
diesen monat habe ich einen standortbestimmungskurs.... endet am 18.11.! also, nun habe ich heute einen brief bekommen, dass ich mich für den monat oktober zu wenig beworben habe. es waren 9 bewerbungen, alle schriftlich und über den ganzen monat verteilt. sauber und einwandfrei. kopien habe ich alle.
kann mir jemand erklären, wie das rav zu so was kommt, was wird von mir erwartet und was kann mir gesperrt werden? wie gesagt, ich bekomme ja gar keine taggelder!

ja, aber hilfe...... was ist da los?

grüessli tabi




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nomis72
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New PostErstellt: 05.11.05, 14:36  Betreff: Re: sperrtage?...  drucken  weiterempfehlen

hallo tabi

ich würde dir vorschlagen, mal mit deinem rav-berater zu reden betr. der anzahl bewerbungen!

nur als hinweis, es steht nirgends geschrieben, wieviele bewerbungen pro monat jeder verfassen MUSS!! es steht lediglich, dass sich jeder beim rav angemeldete, darum bemühen muss, seine arbeitslosigkeit in angemessenem rahmen zu halten.

was dir blühen könnte, ist eine sperrung von taggeldern, wie dies jedoch aussehen soll, wenn du sowieso nichts bekommst, da du ja im zwischenverdienst mehr bekommst, weiss ich auch nicht!

nochmals, suche das gespräch mit deinem berater und versuche dies zuerst mit ihm zu klären!

en liebe gruess

Nik




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"Man soll das Feuer in seiner Seele nie ausgehen lassen, sondern es schüren."
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Admin

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Zivilstand:: Ledig
Alleinerziehend seit:: Juli 2000


New PostErstellt: 05.11.05, 14:42  Betreff: Re: sperrtage?...  drucken  weiterempfehlen

laut meiner neuen ravberaterin gibt es eine vorlage betreffend arbeitsbemühungen,mir wurde diese woche gesagt 10-12 pro monat müssten es mindestens sein..

weiss nicht ob die dir deswegen einstelltage aufbrummen...

ich würde mal das gespräch suchen.

toitoi.....

lg admina

Was sind Einstelltage?

Wenn Sie Ihre Pflichten verletzen, werden Sie in Ihrer Anspruchsberechtigung vorübergehend eingestellt. Dies hat zur Folge, dass Sie während einer gewissen Zeit keine Taggelder erhalten.

Dies ist namentlich der Fall, wenn Sie:

  • durch eigenes Verschulden arbeitslos sind;
  • sich persönlich nicht genügend um zumutbare Arbeit bemühen;
  • die Kontrollvorschriften/Weisungen des RAV nicht befolgen, namentlich eine zugewiesene zumutbare Arbeit nicht annehmen, oder eine arbeitsmarktliche Massnahme ohne entschuldbaren Grund nicht antreten oder abbrechen, oder die Massnahme beeinträchtigen oder verunmöglichen;
  • Ihre Wahrheits- und Meldepflichten verletzen;
  • zu Unrecht ALE erwirken (Versuch genügt).

Die Einstellung beträgt je nach Verschulden 1 bis 60 Tage. Als bestandene Einstelltage zählen nur Tage, an denen Sie sämtliche Anspruchsvoraussetzungen (vgl. Frage 2) erfüllen. Bei wiederholter Einstellung in der Anspruchsberechtigung wird die Einstelldauer höher ausfallen.





Wende Dich stets der Sonne zu,
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hildegard
Vielschreiber


Beiträge: 73

Alleinerziehend seit:: 2003

New PostErstellt: 05.11.05, 14:53  Betreff: Re: sperrtage?...  drucken  weiterempfehlen

hallo nochmals

@nik

 danke dir für die antwort. ich kann leider nicht soooo gut mit ihr sprechen. sorry, aber sie ist relativ alt und scheint etwas hoffnungslos die ihr verbleiben arbeitsjahre bis zur pensionierung einfach noch auf dem rav zu bleiben. sie hat ja selber auch keine andere perspektive... und ich bin ja in ihrer statisktik ein  "guter" fall, da ich keine taggelder beziehe!

@admin. dir natürlich  auch vielen dank für die anwort.  ich  weiss mehr oder weniger schon, was einstelltage sind... nur ist mir nicht ganz klar, was mir eingestellt werden sollte! ich bekomme keinen rappen!




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Admin

Administrator

Beiträge: 1456
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Alleinerziehend seit:: Juli 2000


New PostErstellt: 05.11.05, 15:31  Betreff: Re: sperrtage?...  drucken  weiterempfehlen

hallo tabi

bin kein experte doch denke mal dass die davon ausgehen,dass dein zwischenverdienst nicht von dauer ist?(sonst könntest dich ja abmelden wenn der verdienst dauernd höher ist oder?)

vielleicht wollen die falls du wieder mal auf taggeld angewiesen bist darauf zurückkommen und dann tage einstellen?rav...ein fach für sich;-)

wieviele tage haben sie denn gesperrt?

das müssten sie ja zur begründung angeben haben?

hilfe an engel schrei..

hast du eine erklärung dafür?





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hildegard
Vielschreiber


Beiträge: 73

Alleinerziehend seit:: 2003

New PostErstellt: 05.11.05, 15:42  Betreff: Re: sperrtage?...  drucken  weiterempfehlen

hallo admin

null erkärung vom rav..... noch keine sperrtage.... muss zuerst schriftlich begründen  und dann wird bestimmt wieviele sperrtage! und abgemeldet habe ich mich noch nicht, weil ich mir unterstützung erhofft habe, in form zum beispiel eines kurses für wiedereinsteiger.... oder in die firma für wiedereinsteiger....

ich denke dass die zwischenverdienste schon von dauer sind. zeitungen mache ich ja seit gut vier jahren und putzen halt erst seit anf. september.... aber die stadt ist ja auch ein sicherer arbeitgeber..

sehe ich einfach zu rot weil ich etwas überlastet bin?

grüessli tabi (bin erst am späten abend wieder im forum)




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angelface
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Beiträge: 663



New PostErstellt: 05.11.05, 16:12  Betreff: Re: sperrtage?...  drucken  weiterempfehlen

hoi tabi

wenn ich richtig vestehe, hast einen schreibebrief vom rav bekommen, in welchem dir mitgeteilt wird, dass deinen arbeitsbemühungen nicht ausgereicht hätten und in welchem sie dir einstelltage bei der alk androhen oder akündigen. möglicherweise verlangen sie noch eine stellungnahme von dir...

dazu gleich vorab: die wege der verschiedenen rav sind unergründlich und die vorgehensweisen ihrer mitarbeiter so unterschiedlich wie zahlreich. ohne den schreibebrief effektiv zu kennen, kann ich also durchaus auch mit meiner vermutung daneben liegen.

wie nik richtig schreibt: eine konkrete, zahlenmässige vorgabe über die art und anzahl der bewerbungen gibt es nicht. hingegen gibt's rav-stellen, welche auf ihre einzelne stelle bezogen interne weisungen haben, wieviele bewerbungen es sein sollen. auch gibt's rav-stellen, da weichen die vorgehensweisen der mitarbeiter von "etwa 3 - 5 zielgerichteten bewerbungen" bis zu "20 bewerbungen - unabhängig von ihrer zielrichtung und qualität" ab.

zu den einstelltagen: angenommen, sie würden dir ebensolche aufbrummen, so müssten sie dir von der alk einen entsprechenden entscheid mit rechtsbelehrung zukommen lassen. auf diesen entscheid hin hättest rekursmöglichkeit, wobei eine vorab von dir abgegebene stellungnahme dann natürlich einschränkend wirken könnte. mit der umsetzung der einstelltage würde die alk, solange du im zwischenverdienst bist, warten, bis effektiv leistungen fällig würden.

stellt sich also nun eigentlich die frage, was in dem schreibebrief wirklich steht, woher er kommt (rav oder alk) und was die von dir wollen (stellungnahme?). dazu käme die frage, ob dir dein/e rav-berater/in eine vorgabe über die anzahl und/oder art der bewerbungen gemacht hat.
je nach dem ergäbe sich daraus das entsprechende vorgehen. mit den neun bewerbungen und einer überlegten und guten antwort kannst die sache nach meiner meinung "vom tisch bekommen".

und gute antworten sind hier im forum zu bekommen. also.. nicht zu fest ärgern und





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hildegard
Vielschreiber


Beiträge: 73

Alleinerziehend seit:: 2003

New PostErstellt: 05.11.05, 20:00  Betreff: Re: sperrtage?...  drucken  weiterempfehlen

hallo angelface

es ist genauso wie du vermutest. es ist ein schreiben vom rav und sie wollen eine stellungsnahme wieso ich soooo wenig bewerbungen gemacht habe!
ich bin nur zu 30 % arbeitslos gemeldet. entsprechend tief ist ja auch mein taggeld. mein letzter job war total schlecht bezahlt und dann nur 30 % gearbeitet. also, jetzt kannst du mal ausrechnenen wieviel dann noch die 80% davon sind! eine superkleine summe für die ak!
aber, was ja eben der grosse hit daran ist. ich habe zwei zwischenverdienste. beide in ungekündigter stellung mit einwandfreien referenzen und seriöse arbeitgeber. und mit diesem verdienst komme ich über das taggeld was mir vom rav bezahlt werden müsste. also, dumm wie ich bin, arbeite ich schön fleissig.... nochmals, von der ak sehe ich keinen rappen. sie müssen nichts bezahlen. und dann sag mir doch einmal warum sperr-oder einstelltage? wie genau soll dies funktionieren?

bin ich zu doof oder warum "checke" ich es nicht?

grüessli tabi




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angelface
Experte


Beiträge: 663



New PostErstellt: 05.11.05, 21:05  Betreff: Re: sperrtage?...  drucken  weiterempfehlen

hoi tabi

also... wie ich das lese... ist das mal wieder "amtsschimmel auf extasy"...

ich fürchte, mit dem versuch, dass mit normalem verständnis nachvollziehen zu können, wirst genau so scheitern wie die mehrheit der menscheit. für mich sieht's eher so aus, als hätte die rav-beraterin ein problem mit ihrer aufsichtsbehörde und hat sich nun das falsche opfer zum beweis ihrer aktivität ausgesucht.

die alk selbst weiss mit höchster wahrscheinlichkeit nichts von diesem vorfall, denn dies sind eigentlich getrennte (allenfalls zusammenarbeitende) institutionen. erst wenn das rav der alk "mangelnde mitarbeit oder bemühungsmeldungen" mitteilt, wird dort eine "strafmassnahme" in form von einstelltagen in erwägung gezogen, allenfalls ausgesprochen und dann auch mitgeteilt.

die von dir verlangte stellungnahme dient wohl eher der "beweissammlung" und der einschränkung deiner rekursmöglichkeiten.

ein gespräch mit der rav-beraterin zu diesem thema würde ich bewusst nicht suchen, weil es ja diejenige ist, die für die kontrolle deiner suchbemühungen zuständig ist und sie es war, die besagtes schreiben auch ausgelöst hat. dein gespräch mit ihr telefonisch oder persönlich, könnte als "stellungnahme" gewertet und allenfalls auch gegen dich verwendet werden.

aus meiner sicht wäre hier eine schriftliche, sachliche, umfassende und wohl begründete stellungnahme an das RAV fällig. die stellungnahme sollte wohl überlegt und genau so wohl formuliert sein, damit die zuständigen RAV- und allenfalls ALK-Leute gleich merken, dass sie es hier nicht mit einem weiblichen spielball zu tun haben, sondern dass da noch mehr dahinter steckt. lass dir dafür zeit und hol dir spezifisch für deinen persönlichen fall entsprechenden rat oder unterstützung. damit wissen die gleich auch für die zukunft, dass sie sich selbst auch an die spielregeln halten müssen.

darf ich fragen, welches RAV diesen schreibebrief losgelassen hat? würde mich einfach interessieren, weil's immer in etwa dieselben sind, die seltsame ideen haben.

angelface





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