hi chrütli
ob es sich um eine putzfrau, eine hausangestellte oder eine im haus beschäftigte "tagesmutter" handelt - in jedem fall handelt es sich um einen arbeitsvertrag.
im rahmen der gesetzlichen bestimmungen kann das pflichtenheft dieser person, wie bei anderen angestellten auch, im rahme der gesetzlichen schranken frei definiert werden (vertragsfreiheit). ergänzend sind die vorschriften der ahv (beitragspflicht - abrechnung durch den arbeitgeber) sowie auch die bestimmungen des uvg (unfallversicherungsgesetz) zu beachten. da gibt es keine "private basis" zumal klare vorschriften bestehen.
der unterschied einer tagesmutter auf "privatbasis" oder über einen verein liegt wohl hauptsächlich im stundenansatz und, je nach organisation des vereines, in der lohnabrechnung. in aller regel wäre jedoch davon auszugehen, dass die abrechnungen direkt mit der tagesmutter erfolgen, zumal wohl die wenigsten tagesmüttervereine eine bewilligung zur arbeitsvermittlung (welche ein nicht unerehbliches finanzielles depot voraussetzt) haben.
zu den stundenansätzen sind mir sehr unterschiedliche beträge bekannt. dies richtet sich u.a. auch danach, ob die betreuungsperson (ähnlich einem au-pair) unterkunft und verpflegung von der familie bezieht. die rahmenbedingunge spielen also eine nicht unwesentliche rolle. zu berücksichtigen wäre auch die abrechnungsmethode (stunden-/monatslohn) sowie die berücksichtigung der ferienentschädigung.
viel spass beim grübeln...