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krankheit zahlender vater = darf alimente kürzen?

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träne
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Beiträge: 316
Ort: kt. luzern

Kinder:: 4
Zivilstand:: geschieden
Alleinerziehend seit:: ende 2003


New PostErstellt: 27.11.07, 12:34  Betreff: krankheit zahlender vater = darf alimente kürzen?  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

habe gesucht aber nicht gefunden:

der vater meiner kinder hat sich die krampfadern operieren lassen. folglich ist er krankgeschrieben und hat dementsprechend weniger lohn diesen monat. nun will er 20% von der alimentenzahlung abziehen. soviel ich weiss, darf er das nicht. er meint, das sei sein recht, da er sonst weniger zum leben habe.

kann mir jemand einen gesetzes text geben, den ich ihm vorlegen kann?

danke und gruss

träne





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Ort: Glattal

Kinder:: 2
Zivilstand:: geschieden, aber verschätzelet :-)
Alleinerziehend seit:: sept 2004


New PostErstellt: 27.11.07, 18:30  Betreff: Re: krankheit zahlender vater = darf alimente kürzen?  drucken  weiterempfehlen

ich sag auch, er darf das nicht einfach so, die Alimente kürzen. Frag aber Angelface, ist besser.



Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile.

Aristoteles
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angelface
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Beiträge: 663



New PostErstellt: 27.11.07, 20:44  Betreff: Re: krankheit zahlender vater = darf alimente kürzen?  drucken  weiterempfehlen

na dann wünschen wir doch dem guten mann mal ebensolche besserung. möge die zeit der rekonvaleszenz ihm auch die ruhe bringen, sich seine argumentationen mal zu überlegen. schliesslich könnte man ja auch auf die idee kommen, dass er - friedlich in seinem bette schlafend - keine auslagen für arbeitsweg, zwischenverpflegungen, arbeitskleider etc. hat, somit also schlicht auch geringere kosten...

aber im ernst:

unterhaltsansprüche stützen sich grundsätzlich auf einen sogenannten rechtstitel ab. dieser kann in form einer gegenseitigen, möglichst schriftlichen vereinbarung, in einer von einer vormundschaftsbehörde genehmigten vereinbarung, in einem gerichtlichen trennungsurteil oder einem gerichtlichen scheidungsurteil bestehen. reissen alle stricke, liesse sich der anspruch u.U. sogar über die sogenannte usanz, sprich wenn über eine gewisse zeit schön regelmässig derselbe betrag bezahlt wurde, nachweisen.

die abänderung des unterhaltsbetrages durch einseitige erklärung ist in keinem fall möglich. ist der unterhalt in einem gerichtlichen trennungs- oder scheidungsurteil festgehalten, kann der unterhalt ausschliesslich über eine sogenannte abänderungsklage bei gericht beantragt werden. um mit einer abänderung der beitragshöhe, insbesondere mit einer reduktion, durchzukommen, muss es sich um eine dauerhafte veränderung handeln, die auch nicht anderweitig, z.b. durch einen nebenjob, kompensiert werden kann.

zeitweise einkommenseinbussen wie z.b. bei längerer krankheit, bei stellenlosigkeit etc. stellen gemäss geltender rechtssprechung des bundesgericht keinen grund für eine reduktion der unterhaltsbeiträge dar. in betracht kommt eine solche abänderung allenfalls, wenn die unterhaltsverpflichtete person ausgesteuert wird, also ihre taggelder bei der alk vollständig bezogen hat.

wird der unterhaltsbeitrag einfach einseitig von der zahlungsverpflichteten person gekürzt, so kann ohne weiteres auf basis des rechtstitels (urteils) umgehend betrieben werden. ich meine, dass der gute mann mal darüber nachdenken sollte.

im übrigen: die meisten arbeitnehmer haben im falle von krankheit oder unfall zwar 80% von der taggeldversicherung, doch wird der lohn von den meisten arbeitgebern über eine gewisse zeit zu 100% bezahlt. irgendwie habe ich zweifel, ob der gute mann tatsächlich ab erstem tag krankheit tatsächlich nur 80 % hat...





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träne
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Beiträge: 316
Ort: kt. luzern

Kinder:: 4
Zivilstand:: geschieden
Alleinerziehend seit:: ende 2003


New PostErstellt: 27.11.07, 21:12  Betreff: Re: krankheit zahlender vater = darf alimente kürzen?  drucken  weiterempfehlen

vielen dank angelface. werde das dem herrn mal durchgeben.

denke, der hat im moment zu viel zeit zum studieren.

gruss träne





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