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wenn sich privates mit geschäftlichem....

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purple
Experte


Beiträge: 211



New PostErstellt: 29.08.05, 13:45  Betreff: wenn sich privates mit geschäftlichem....  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

zäme

folg. prob stell sich mir dieser tage

ich arbeite seit gut 14 monaten bei meinem freund im geschäft mit... im schnitt ca. 14 h monatlich. wir haben keinen schriftlichen vertrag aufgesetzt.
seit anbeginn wurden die arbeitsstunden notiert und fein säuberlich abgerechnet.

nun... wie das leben so spielt, haben wir uns am wochenende getrennt. enden sind meist nicht erfreulich... dieses war geradezu unschön.

am kommenden freitag müsste ich dort zur arbeit erscheinen... das ist für mich auch nicht das eigentliche problem. nur... wie ich meinen ex-freund kennen lernen durfte (und er mich ;-)) kann ich mir sehr gut vorstellen, dass er mich die arbeit gar nicht antreten lassen wird. (sowie stillschweigen bis dahin) 

als arbeitnehmerin will ich nicht einfach der arbeit fern bleiben.

spekulationen über spekulationen kreisen in meinem kopf.

wie sieht es rechtlich aus ohne vertrag... ist eine ordentliche kündigung samt einhalten der kündigungsfrist (auf beiden seiten) einzuhalten ? falls er mich am freitag vor die türe stellt... gilt das (noch) als fristlose kündigung und muss ich diese dann akzeptieren ? schreit er mir privat zu, dass er mich nie mehr wieder sehen will.... auch für's geschätliche aus d.h. war dat bereits ne fristlose kündigung auch arbeitstechnisch ?  

ein  im voraus für auskünfte





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angelface
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Beiträge: 663



New PostErstellt: 29.08.05, 14:16  Betreff: Re: wenn sich privates mit geschäftlichem....  drucken  weiterempfehlen

hi purple

grundsätzlich kann ein arbeitsvertrag formlos abgeschlossen werden und ist rechtsgültig. die schriftlichkeit empfiehlt sich eigentlich nur aus beweisgründen.

auch bei mündlichen arbeitsverträgen sind die parteien an die gesetzlichen bestimmungen, wie z.b. auch ahv-abrechnung, versicherung etc., gebunden. dies unabhängig davon, ob es sich um eine voll- oder teilzeitstelle handelt oder ob fix oder im stundenlohn abgerechnet wird. je nach situation stellt sich aber bei mündlichen verträgen die beweislage noch recht schwierig und aufwändig.

mitspielen dürfte hier aber vor allem auch, was du selbst eigentlich willst. in deiner speziellen konstellation scheint mir dort das ausschlaggebende kriterum zu liegen.

je nach ergebnis wäre danach die frage, ob und wie weit du belege hast und in welcher relation aufwand zum ertrag steht.





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purple
Experte


Beiträge: 211



New PostErstellt: 29.08.05, 14:44  Betreff: Re: wenn sich privates mit geschäftlichem....  drucken  weiterempfehlen

an belegen habe ich lohnabrechnungen, lohnausweis und nen fresszettel vom arbeitgeber mit den aktuellen arbeitseinsätzen... wie festgelegte tage und stunden.

einerseits bin ich natürlich auf den zustupf angewiesen, andrerseits will und kann ich so nicht mehr mit ihm zusammen arbeiten. zum teil (mit sicherheit weil er das private vom geschäftlichen nicht trennen kann) grenzt(e) das arbeitsverhältnis an s.g. 'bossing'.

.... so... I wanna go !





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angelface
Experte


Beiträge: 663



New PostErstellt: 29.08.05, 14:50  Betreff: Re: wenn sich privates mit geschäftlichem....  drucken  weiterempfehlen

tja... im prinzip, wenn das arbeitsverhältnis aufgelöst werden soll, gibt's nur zwei möglichkeiten: eine/r von euch beiden muss kündigen.

kündigst du regulär, so wäre eigentlich wärend der ordentlichen kündigungszeit die arbeitsleistung noch zu erbringen und von seiner seite her entsprechend zu entschädigen.

kündigt er regulär, käme es auf's selbe raus. die arbeitsleistung wäre zu erbringen und im gegenzug zu entschädigen.

für dich ideal wäre, wenn er kündigen und dich per sofort freistellen würde. dies hätte zur folge, dass keine arbeitsleistung mehr zu erbringen wäre, jedoch die finanzielle entschädigung trotzdem käme. in diesem falle müssest ihm aber einen allfälligen stellenantritt (auch teilzeit) während der kündigungszeit melden, und er wäre dann so du vor ablauf der frist wieder anderweitig einen job annimmst nur noch für die lohndifferenz oder gar nicht mehr zahlungspflichtig.





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purple
Experte


Beiträge: 211



New PostErstellt: 29.08.05, 16:10  Betreff: Re: wenn sich privates mit geschäftlichem....  drucken  weiterempfehlen

lieben dank @ Angelface für deine auskünfte

mein stolz hat sich gemeldet *klopfklopf* und so hab grad das kündigungsschreiben verfasst...

sehr speziell und bisher einmalig... nebst liebe auch den job zu kündigen.
mal sehn... wie seine reaktion sein wird *tiefdurchatme*

nun gehts 'ab die post'

merci !

Purple





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träne
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Beiträge: 316
Ort: kt. luzern

Kinder:: 4
Zivilstand:: geschieden
Alleinerziehend seit:: ende 2003


New PostErstellt: 29.08.05, 16:12  Betreff: Re: wenn sich privates mit geschäftlichem....  drucken  weiterempfehlen

kopf hoch purple.......du schaffst das!

träne





Toleranz !
Leben und leben lassen !
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purple
Experte


Beiträge: 211



New PostErstellt: 30.08.05, 13:18  Betreff: Re: wenn sich privates mit geschäftlichem....  drucken  weiterempfehlen

lieben dank auch dir Träne...

für die anfeuerungsrufe *smile*





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