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angelface
Experte


Beiträge: 663


New PostErstellt: 19.11.07, 18:08     Betreff: Re: ab welchem alter beim vater übernachten?

sorry, Morthisha - ich möchte dir zwar nicht zu nahe treten, aber irgendwie habe ich den eindruck, dass es dir primär darum geht, zu verhindern, dass eure gemeinsame tochter bei ihrem vater übernachtet.

da mir konstruktive lösungen wesentlich sympathischer sind als diese verhinderungsstrategien, ich pflege sie auch umgangsrechtstorpedos zu nennen, möchte ich doch einige gedanken dazu äussern:

1. offenbar hat dein ex und vater eures kindes in der vergangenheit nennen wir es nun einmal "grobe fehler" gemacht. inzwischen scheint er dies erkannt zu haben und begnügt sich anscheinend nicht mit der beteuerung seines wohlverhaltens sondern ist offenbar in therapie. es scheint sich auf seiner seite also einiges zu verändern...
könnte es da nicht mit blick auf ein mittelfristiges ziel sinvoller sein, mit ihm und sogar mit seinem therapeuten zu kooperieren? vielleicht ist er ja bereit, dir seinen therapeuten zu nennen und dir zu gestatten, direkt mit diesem kontakt aufzunehmen um dessen position und unterstützung zu gewinnen. möglicherweise würde sich so für euch alle eine lebbare lösung finden, denn gemeinsames kind bleibt gemeinsames kind...

2. natürlich kannst du beim kinderarzt eine überweisung für ein psychologisches gutachten holen und das auch machen lassen. wäre es aber, in anbetracht der von dir geschilderten erlebnisse der kleinen nicht sinnvoller, statt das kind seinen problemen zu überlassen eben dieses einer kinderpsychologischen betreuung zuzuführen, damit es lernt, das erlebte zu verarbeiten und neue wege zu gehen?

3. mit deiner ansicht, dass er, wenn du ihm die kleine nicht über nacht geben würdest, klagen müste und dass "alles zum vorschein" käme, liegst du prinzipiell falsch. offenbar besteht ein urteil, welches ihm ein umgangsrecht zulässt, gemäss welchem das kind bei ihm übernachten kann. da hätte er eine viel simplere möglichkeit, welche dich zum schluss noch geld kostet.

4. wenn es dir "unvorstellbar" ist, dass die kleine übernachtet, solltest dich vielleicht erst mal auch mit deinen eigenen problemen in dieser sache befassen und diese einer verarbeitung zuführen. beim umgangsrecht stehst nun einmal nicht du mit deiner vorstellungskraft im zentrum sondern es geht um das umgangsrecht des kindes mit dem anderen elternteil und um das umgangsrecht des anderen elternteils mit dem kind.

mögen diese denkanstösse zumindest ankommen...





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