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ab welchem alter beim vater übernachten?

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Autor Beitrag
Admin

Administrator

Beiträge: 1456
Ort: Kt.ZH (See)

Kinder:: 1Junior 29.6.98
Zivilstand:: Ledig
Alleinerziehend seit:: Juli 2000


New PostErstellt: 19.11.07, 07:35  Betreff: Re: ab welchem alter beim vater übernachten?  drucken  weiterempfehlen

guten morgen mortisha

warst du schon mal auf einer beratungsstelle?frag doch mal auf deiner gemeinde nach,wo es was in eurer nähe gibt...in diesem falle hätte ich auch riesenmühe loszulassen,wenn häusliche gewalt ein thema war,da kann ich dich verstehen..ich könnte das vermutlich auch nicht..

lg und einen guten wochenstart wünscht admina





Wende Dich stets der Sonne zu,
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Mortisha
Junior-Mitglied


Beiträge: 11
Ort: Walensee

Kinder:: Rahel
Zivilstand:: verheiratet
Alleinerziehend seit:: warscheinlich bald


New PostErstellt: 19.11.07, 12:49  Betreff: Re: ab welchem alter beim vater übernachten?  drucken  weiterempfehlen

hallo admina

ich war auf der sozialberatung doch die konnten mir keine konkreten angaben machen. ich werde nun zu meinem kia gehen und schauen dass ich ein psychologisches gutachten mit meiner kleinen machen kann. dass er in therapie jezt geht spricht für sich, finde ich aber auch gut.

naja jedenfalls wenn ich sie ihm nicht über nacht geben würde, müsste er wieder klagen ich denke dann käme das alles zum vorschein. ich hoffe das beste für meine kleine und er bleibt ja auch der vater egal was er getan hat..nur eben über nacht ist für mich einfach unvorstellbar. wenn er hier ist geht das auch ganz gut mit spielen, sobald sie aber einen stock höher gehen dann will sie das mama mitkommt sie will nicht alleine.ich finde das daneben vom gericht, ich habs auch gesagt aber das hat keinen intressiert. die meinten wenns denn nicht klappen würde sollten wir auf eine beratungstelle gehen..das sagte sie zu mir und meinem mann..fand ich irgendwie lächerlich





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angelface
Experte


Beiträge: 663



New PostErstellt: 19.11.07, 18:08  Betreff: Re: ab welchem alter beim vater übernachten?  drucken  weiterempfehlen

sorry, Morthisha - ich möchte dir zwar nicht zu nahe treten, aber irgendwie habe ich den eindruck, dass es dir primär darum geht, zu verhindern, dass eure gemeinsame tochter bei ihrem vater übernachtet.

da mir konstruktive lösungen wesentlich sympathischer sind als diese verhinderungsstrategien, ich pflege sie auch umgangsrechtstorpedos zu nennen, möchte ich doch einige gedanken dazu äussern:

1. offenbar hat dein ex und vater eures kindes in der vergangenheit nennen wir es nun einmal "grobe fehler" gemacht. inzwischen scheint er dies erkannt zu haben und begnügt sich anscheinend nicht mit der beteuerung seines wohlverhaltens sondern ist offenbar in therapie. es scheint sich auf seiner seite also einiges zu verändern...
könnte es da nicht mit blick auf ein mittelfristiges ziel sinvoller sein, mit ihm und sogar mit seinem therapeuten zu kooperieren? vielleicht ist er ja bereit, dir seinen therapeuten zu nennen und dir zu gestatten, direkt mit diesem kontakt aufzunehmen um dessen position und unterstützung zu gewinnen. möglicherweise würde sich so für euch alle eine lebbare lösung finden, denn gemeinsames kind bleibt gemeinsames kind...

2. natürlich kannst du beim kinderarzt eine überweisung für ein psychologisches gutachten holen und das auch machen lassen. wäre es aber, in anbetracht der von dir geschilderten erlebnisse der kleinen nicht sinnvoller, statt das kind seinen problemen zu überlassen eben dieses einer kinderpsychologischen betreuung zuzuführen, damit es lernt, das erlebte zu verarbeiten und neue wege zu gehen?

3. mit deiner ansicht, dass er, wenn du ihm die kleine nicht über nacht geben würdest, klagen müste und dass "alles zum vorschein" käme, liegst du prinzipiell falsch. offenbar besteht ein urteil, welches ihm ein umgangsrecht zulässt, gemäss welchem das kind bei ihm übernachten kann. da hätte er eine viel simplere möglichkeit, welche dich zum schluss noch geld kostet.

4. wenn es dir "unvorstellbar" ist, dass die kleine übernachtet, solltest dich vielleicht erst mal auch mit deinen eigenen problemen in dieser sache befassen und diese einer verarbeitung zuführen. beim umgangsrecht stehst nun einmal nicht du mit deiner vorstellungskraft im zentrum sondern es geht um das umgangsrecht des kindes mit dem anderen elternteil und um das umgangsrecht des anderen elternteils mit dem kind.

mögen diese denkanstösse zumindest ankommen...





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Vanessa
Stammgast


Beiträge: 23
Ort: Zürich

Kinder:: 1
Zivilstand:: ledig
Alleinerziehend seit:: seit der Schwangerschaft

New PostErstellt: 02.12.07, 21:36  Betreff: Re: ab welchem alter beim vater übernachten?  drucken  weiterempfehlen

hallo mortisha

dein bericht ist ja echt schlimm. wie geht es dir in der zwischenzeit? hast du eine lösung gefunden mit deinem ex?

gruss vanessa





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