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Ausgesteuert-Sozialhilfe

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Autor Beitrag
Shariva
Junior-Mitglied


Beiträge: 15
Ort: Hinwil

Kinder:: 2 Yanis und Alessio
Zivilstand:: allein lebend mit meinen Kindern
Alleinerziehend seit:: 14.5.1999


New PostErstellt: 17.02.08, 12:56  Betreff: Ausgesteuert-Sozialhilfe  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Hallo

Ich bin alleinerziehende Mamma und Ende März ausgesteuert.

Kann mir jemand sagen, wenn ich vom Sozialamt einen gewissen Betrag bekomme, überprüfen die dann auch, ob eventuell der Vater fürs Kind mehr bezahlen kann, damit sie weniger bezahlen müssen? Oder ist dies nicht so.

Ich hoffe nicht, denn mein Ex würde ausrasten und keinen Rappen mehr fürs Kind bezahlen, obwohl er sehr sehr gut verdient, ein schickes Auto fährt und in einer tollen Eigentumswohnung lebt. Davor habe ich Angst.

Wie mache ich das meinen Kindern klar, dass wir unterstützt werden?

Gibt es Selbsthilfegruppen, weil es geht mir echt schlecht





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angelface
Experte


Beiträge: 663



New PostErstellt: 19.02.08, 11:05  Betreff: Re: Ausgesteuert-Sozialhilfe  drucken  weiterempfehlen

salü Shariva

das sozialamt wird bei der prüfung deiner ansprüche natürlich auch deine "einkommensseite" ansehen, zu welchen auch unterhaltsansprüche von dir bzw. den kindern zählen.

von sich aus und ohne vorwarnung gehen sozialämter in aller regel nicht auf unterhaltsverpflichtete zu. das sozialamt hat auch keine möglichkeit, vom unterhaltsverpflichteten "einfach so" höhere unterhaltszahlungen für das kind zu verlangen, zumal diese in aller regel über ein gerichtsurteil oder eine verfügung der vormundschaftsbehörde festgelegt sind.

stellt das sozialamt aber fest, dass der unterhaltsbeitrag unverhältnismässig zu tief ist, wird es dich auffordern einen abänderungsantrag zu stellen und auf dem rechtsweg die korrektur nach oben zu verlangen. 
möglich ist auch, dass wenn das sozialamt feststellt, dass der unterhaltsverpflichtete im zahlungsverzug ist oder seinen verpflichtungen nicht korrekt nachkommt, es von dir entsprechende massnahmen (z.b. einzug über inkassostelle, antrag auf bevorschussung etc.) verlangt.
üblich ist aber schon, dass solche aktivitäten von dir verlangt werden und nicht autonom vom sozialamt durchgeführt werden, zumal dies auch als ein beitrag von deiner seite betrachtet wird, an der misslichen situation selbst etwas ändern zu wollen. kommst du allfälligen aufforderungen dieser art des sozialamtes dann jedoch nicht nach, wäre allenfalls mit massnahmend des amtes gegen dich zu rechnen, wobei - wie gesagt - die situation tatsächlich so sein muss, dass ein missverhältnis oder ein verzug besteht.

ob und in welchem umfang du den kindern klar machen willst oder musst, dass ihr unterstützt werdet, wirst du erst mal für dich selbst entscheiden müssen.

hinsichtlich der selbsthilfegruppen kann dir möglicherweise auch das sozialamt weiterhelfen, da es sich meist um lokale oder regionale gruppen, zum teil unter beteiligung von trägerorganisationen wie caritas etc. handelt.
dazu erlaube ich mir jedoch den hinweis, gut zu überlegen, welche art von selbsthilfegruppen dir tatsächlich weiterhelfen kann. sich primär in einem kreis "gleichbetroffener" aufzuhalten hilft nicht zwingend, das problem zu lösen, während der kontakt z.b. mit anderen stellensuchenden eher weiterhelfen kann.

viel glück...





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