Ich befasse mich gerade mit der Anpassung von
- Unterhaltszahlung für eheliche Kinder (nach Trennung und nach Scheidung)
- Unterhaltszahlung für nicht eheliche Kinder
- nachehelichen Unterhalt für Erwachsene
an die Teuerung und stelle fest, dass hier regionale Unterschiede hinsichtlich der Berechnung aber auch des Anpassungsrhythmus bestehen.
Mich würde deshalb interessieren, welche Regelungen (Berechnungsformel und Termin) bei euch bestehen und in welchem Kanton sich das Gericht oder die Vormundschaftsbehörde stammt, welche die Regelung festgelegt hat.
Danke für Eure Infos...
PS.. adminchen... dein Forum macht seltsame Sprünge, weshalb ich dankbar wäre, die unsinnige Ansammlung der leeren Beiträge zu löschen ;-)