dafür kram ich mal wieder in meinem spezialordner ;-)
und bei mir steht folgendes in beamtendeutsch:
Die Interhaltsbeiträge ..... basieren auf einem Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise von 101,3 Punkten (Stand Ende Dezember 2000, Basis Mai 2000). Sie werden jeweils auf den Jahresanfang, erstmals per 1. Jan. 2003, nach folgender Formel angepasst:
neuer unterhaltsbeitrag =
ursprünglicher Index per Ende November
Unterhaltsbeitrag X des Vorjahres
101,3der entscheid stammt aus dem kt. sg
hoffe, gedient zu haben und
grüessli
Purple