Habe ebenfalls dir zuliebe gekramt:
Der Unterhaltsbeitrag für den Sohn basiert auf dem Landesindex der Konsumentepreise des Bundesamtes für Statistik per August 1999 mit 105,1 Punkten. Er wird jährlich auf den 1. Januar dem Indexstand per Ende November des Vorjahres angepasst, erstmals auf den 1. Januar 2000. Die Berechnung erfolgt nach der Formel
neuer Unterhaltsbeitrag = (aufgerundet auf ganze Franken:
Unterhaltsbeitrag gemäss Urteil x neuer Indexstand November
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Indexstand gemäss Urteil per August 1999 von 105.1 Punkten
Bitte gärn gscheh
Liebe Grüsse