So, ich konnte mich nun auch durchringen, meine Unterlagen zur Hand zu nehmen und hier einzu tippen.
Ich wohne im Kanton Luzern. Alimente werden nur für die geschiedenen Kinder bezahlt. Für mich als geschiedene Ehefrau blieb nichts mehr übrig. Die unten aufgeführten Angaben würden auch bei Frauenalimenten gelten.
Folgendes steht bei mir im Scheidungsurteil:
Ändert sich der Landes index der Kosumentepreise von gegewärtig 100,3 Punkten (Stand September 2006, Stande Dezember 2005 = 100 Punkte) um 10 Punkte, so erhöht oder vermindert sich der Unterhaltsbeitrag monatlich um Fr. 10.-- pro Fr. 100.-- des jeweils geschuldeten Betrages, erstmals im Monat nach der Veröffentlichung des neuen Indexstandes, soweit die Teuerung dem Gesuchsteller von der Arbeitgeberin im entsprechdem Umfang ausgeglichen wird.
Hoffe, so gedient zu haben.
grüessli träne
PS: Dazu muss ich sagen, dass ich aber mit der Handhabung dessen meine Mühe habe. Wie komme ich zum neuen Index?
Toleranz !
Leben und leben lassen !