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Anpassung des Unterhaltes an die Teuerung

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angelface
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Beiträge: 663



New PostErstellt: 03.03.08, 19:40  Betreff: Anpassung des Unterhaltes an die Teuerung  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Ich befasse mich gerade mit der Anpassung von

- Unterhaltszahlung für eheliche Kinder (nach Trennung und nach Scheidung)
- Unterhaltszahlung für nicht eheliche Kinder
- nachehelichen Unterhalt für Erwachsene

an die Teuerung und stelle fest, dass hier regionale Unterschiede hinsichtlich der Berechnung aber auch des Anpassungsrhythmus bestehen.

Mich würde deshalb interessieren, welche Regelungen (Berechnungsformel und Termin) bei euch bestehen und in welchem Kanton sich das Gericht oder die Vormundschaftsbehörde stammt, welche die Regelung festgelegt hat.

Danke für Eure Infos...

PS.. adminchen... dein Forum macht seltsame Sprünge, weshalb ich dankbar wäre, die unsinnige Ansammlung der leeren Beiträge zu löschen ;-)





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purple
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Beiträge: 211



New PostErstellt: 03.03.08, 20:47  Betreff: Re: Anpassung des Unterhaltes an die Teuerung  drucken  weiterempfehlen

dafür kram ich mal wieder in meinem spezialordner ;-)

und bei mir steht folgendes in beamtendeutsch:

Die Interhaltsbeiträge ..... basieren auf einem Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise von 101,3 Punkten (Stand Ende Dezember 2000, Basis Mai 2000). Sie werden jeweils auf den Jahresanfang, erstmals per 1. Jan. 2003, nach folgender Formel angepasst:

neuer unterhaltsbeitrag =

                                          ursprünglicher           Index per Ende November
                                      Unterhaltsbeitrag    X      des Vorjahres



                                                               101,3

der entscheid stammt aus dem kt. sg

hoffe, gedient zu haben und

grüessli

Purple





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haerzdame
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Ort: Aargau

Kinder:: Sonnenschein, Schlitzohr und Fussballstar in einem (13)
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Alleinerziehend seit:: 1997


New PostErstellt: 03.03.08, 21:24  Betreff: Re: Anpassung des Unterhaltes an die Teuerung  drucken  weiterempfehlen

Habe ebenfalls dir zuliebe gekramt:

Der Unterhaltsbeitrag für den Sohn basiert auf dem Landesindex der Konsumentepreise des Bundesamtes für Statistik per August 1999 mit 105,1 Punkten. Er wird jährlich auf den 1. Januar dem Indexstand per Ende November des Vorjahres angepasst, erstmals auf den 1. Januar 2000. Die Berechnung erfolgt nach der Formel

neuer Unterhaltsbeitrag = (aufgerundet auf ganze Franken:

Unterhaltsbeitrag gemäss Urteil x neuer Indexstand November
___________________________________________________

Indexstand gemäss Urteil per August 1999 von 105.1 Punkten

Bitte gärn gscheh

Liebe Grüsse



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haerzdame
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Beiträge: 560
Ort: Aargau

Kinder:: Sonnenschein, Schlitzohr und Fussballstar in einem (13)
Zivilstand:: glücklich frei
Alleinerziehend seit:: 1997


New PostErstellt: 03.03.08, 21:25  Betreff: Re: Anpassung des Unterhaltes an die Teuerung  drucken  weiterempfehlen

ach ja, gilt nur für den Unterhalt an Sohni  - ich bekomm nix und das Urteil ist vom BG Lenzburg/AG



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purple
Experte


Beiträge: 211



New PostErstellt: 03.03.08, 22:53  Betreff: Re: Anpassung des Unterhaltes an die Teuerung  drucken  weiterempfehlen

oujaaa.....bei mir auch:

gilt "nur" für eheliche kinder





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angelface
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Beiträge: 663



New PostErstellt: 04.03.08, 11:40  Betreff: Re: Anpassung des Unterhaltes an die Teuerung  drucken  weiterempfehlen

Erst mal herzlichen Dank allen, die bisher ihre Infos hier zur Verfügung gestellt haben.

Interessant wäre es noch, Angaben dazu aus der Innerschweiz zu bekommen...

Sollten sich aus jener Gegend noch einige "durchringen" können, sich hier zu melden, würde mich das noch besonders freuen...





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träne
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Zivilstand:: geschieden
Alleinerziehend seit:: ende 2003


New PostErstellt: 05.03.08, 14:43  Betreff: Re: Anpassung des Unterhaltes an die Teuerung  drucken  weiterempfehlen

So, ich konnte mich nun auch durchringen, meine Unterlagen zur Hand zu nehmen und hier einzu tippen.

Ich wohne im Kanton Luzern. Alimente werden nur für die geschiedenen Kinder bezahlt. Für mich als geschiedene Ehefrau blieb nichts mehr übrig. Die unten aufgeführten Angaben würden auch bei Frauenalimenten gelten.

Folgendes steht bei mir im Scheidungsurteil:

Ändert sich der Landes index der Kosumentepreise von gegewärtig 100,3 Punkten (Stand September 2006, Stande Dezember 2005 = 100 Punkte) um 10 Punkte, so erhöht oder vermindert sich der Unterhaltsbeitrag monatlich um Fr. 10.-- pro Fr. 100.-- des jeweils geschuldeten Betrages, erstmals im Monat nach der Veröffentlichung des neuen Indexstandes, soweit die Teuerung dem Gesuchsteller von der Arbeitgeberin im entsprechdem Umfang ausgeglichen wird.

Hoffe, so gedient zu haben.

grüessli träne

PS: Dazu muss ich sagen, dass ich aber mit der Handhabung dessen meine Mühe habe. Wie komme ich zum neuen Index?





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angelface
Experte


Beiträge: 663



New PostErstellt: 05.03.08, 17:18  Betreff: Re: Anpassung des Unterhaltes an die Teuerung  drucken  weiterempfehlen

Danke, träne - es ist also tatsächlich so...

In einer anderen Sache bin ich auf diese spezielle Indexierung im Kanton Luzern gestossen. Diese wird als "gerichtsüblich" bezeichnet, wobei die Richter auch bei Konventionsscheidungen mit der andernorts üblichen Indexierungsregelung hingehen und den Parteien diese "gerichtsübliche Variante" aufdrücken.

Während in anderen Kantonen üblich ist, je nach Entwicklung des Landesindex der Konsumentenpreise jährlich die Anpassung vorzunehmen, bedeutet die Regelung in Deinem Urteil, dass eine Anpassung erst möglich ist, wenn sich der Landesindex in Relation zu der im Urteil genannten Basis um 10 Punkte verschiebt. Das Möglichkeit, dass sich der Landesindex um 10 Punkte senkt ist faktisch gleich Null.

Hingegen: Im Januar 2008 hatten wir einen Landesindex der Konsumentenpreise von 102.3 Punkte (Basis Dezember 2000 = 100 Punkte). Nun kann niemand wirklich die Teuerung bzw. die Entwicklung des Landesindex präzise vorhersagen. Deshalb habe ich den Spiess einmal umgedeht und nachgesehen, wie lange es gedauert hat, bis die letzte Steigerung um 10 Punkte entstand, also wann wir einen Index auf genannter Basis von 92.3 Punkten hatte.
Es war.... im Januar 1996, also ziemlich genau vor 12 (zwölf) Jahren.

Die im Kanton Luzern stellt also aus meiner Sicht nichts anderes als die Verhinderung des Teuerungsausgleiches dar, denn es dauert - gleiche Teuerungsentwicklung voausgesetzt - lockere 12 Jahre bis ein Anspruch entsteht, indem die Steigerung um 10 Punkte erreicht wird.

Diese Regelung bewirkt zwar vordergündig, dass die Erhöhung dann in Franken etwas höher ausfällt, führt aber für die Betroffenen zum Verlust sämtlicher Erhöhungen in der Zwischenzeit - aus meiner Sicht inakzeptabel.

Die Quelle für den "10-Punkte"-Scherz - der keiner ist -ist mir inzwischen auch bekannt und hat zumindest bei mir, obwohl nicht betroffen, nur noch Kopfschütteln ausgelöst.

Was da nun unternommen werden kann, ist momentan in Abklärung...





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träne
Experte


Beiträge: 316
Ort: kt. luzern

Kinder:: 4
Zivilstand:: geschieden
Alleinerziehend seit:: ende 2003


New PostErstellt: 07.03.08, 17:52  Betreff: Re: Anpassung des Unterhaltes an die Teuerung  drucken  weiterempfehlen

phoooaaaa, da bin ich aber wütend............

ich nehme nicht an, dass man da was ändern könnte oder hätte.........

das macht mich sauer.............

ech bin sprachlos............

die ganze scheidungssache ist von grund auf kompliziert und in meinemfall für mich und meine kids flach ausgefallen. war dem ausgeliefert.....obwohl ich alles genau geprüft hatte.

manchmal hasse ich solche entscheidungen.........





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papi
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Beiträge: 281
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Kinder:: 2 Jungs, 7 und 9
Zivilstand:: geschieden
Alleinerziehend seit:: part time papi ...


New PostErstellt: 07.03.08, 22:10  Betreff: Re: Anpassung des Unterhaltes an die Teuerung  drucken  weiterempfehlen

hoi angelface ...
bei uns ist im Urteil (2003) nur ein Verweis auf den Indexstand und dass jährlich angepasst wird.
Die Berechungsformel wird gleich mitgeliefert und ein interessanter Abschnitt:
Die Anpassung erfolgt in dem Ausmass, wie das Einkommen des Pflichtigen eine teuerungsbedingte Aenderung erfährt, für einen nur teilweisen oder fehlenden Ausgleich der Teuerung ist der Pflichtige beweisbelastet.
Dass wir im Kt SZ geschieden sind, weisst du ja ;-))

Uebrigens, haben es geschafft, 50% - Obhutsregelung ist als gemeinsame Vereinbarung am Gericht und wird im Moment noch bestätigt...




Kinder sind das Spiegelbild der Seele ihrer Eltern...

Kinder kann man nicht erziehen ... sie machen uns Eltern sowieso alles nach ;-))

Heute ist der erste Tag in meinem neuen Leben ... miss my patchwork ... :-((
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