papi
Experte
Beiträge: 281
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Erstellt: 07.03.08, 22:10 Betreff: Re: Anpassung des Unterhaltes an die Teuerung |
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hoi angelface ... bei uns ist im Urteil (2003) nur ein Verweis auf den Indexstand und dass jährlich angepasst wird. Die Berechungsformel wird gleich mitgeliefert und ein interessanter Abschnitt: Die Anpassung erfolgt in dem Ausmass, wie das Einkommen des Pflichtigen eine teuerungsbedingte Aenderung erfährt, für einen nur teilweisen oder fehlenden Ausgleich der Teuerung ist der Pflichtige beweisbelastet. Dass wir im Kt SZ geschieden sind, weisst du ja ;-))
Uebrigens, haben es geschafft, 50% - Obhutsregelung ist als gemeinsame Vereinbarung am Gericht und wird im Moment noch bestätigt...
Kinder sind das Spiegelbild der Seele ihrer Eltern...
Kinder kann man nicht erziehen ... sie machen uns Eltern sowieso alles nach ;-))
Heute ist der erste Tag in meinem neuen Leben ... miss my patchwork ... :-((
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