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Psychisches Gutachten

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DaniB
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Beiträge: 1


New PostErstellt: 22.07.08, 12:10  Betreff: Psychisches Gutachten  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Erst mal Hallo zusammen!

Um mich mal kurz vor zu stellen. Ich heisse Daniel und habe eine Freundin mit einer 3 jährigen Tochter. Sie war bisslang alleine mit ihrer Tochter. Nun sind wir auf dem weg langsam eine Familie zu gründen. Ich habe mich hier aber angemolden weil ich ihr Helfen möchte. Vorallem im Bezug auf das Problem mit der Beziehug vom Kind zum Vater. Ich hoffe ihr könnt mir Helfen.

Denn es sieht so aus. Am Anfang wollte der Vater überhaupt nichts vom Kind wissen. Er wollte es gar nicht. Doch nun möchte er das Kind immer unbedingt sehen. Das konnte er auch. Doch nun möchte er das Kind länger und auch mal über Nacht. Das Problem ist allerdings, das Kind möchte das überhaupt nicht. Es bekommt Angstzustände, beginnt an zu schreien, zu Weinen und wünscht sich gar den Tod des Leiblichen Vaters. Das klingt jetzt hart aber es ist so.
Hierzu möchte ich noch sagen, das ich und meine Freundin nie schlecht über den Vater des Kindes reden. Also diese Reaktionen kommen alleine vom Kind.
Es ist sogar schon so weit dass das Kind Angst bekommt wenn es ein Auto sieht das änlich aussieht wie jenes des Vaters. Was zudem auch brutal ist, das Kind beginnt der Mutter zu mistrauen. Denn die Mutter muss das Kind gegen seinen willen dem Vater aushändigen. Somit verliert das Kind auch das Vertrauen zur Mutter.

Nun, um zum Punkt zu kommen. Wir möchten dem ein ende setzen. Darum hatte ich eine Idee. Gibt es jemanden der ein Psychisches Gutachten des Kindes machen kann? Denn so hätten wir ein Gutachten mit dem wir zeigen können das es dem Kind nur schaded, bzw. fast schon ein Traumu zufügt wenn es zum Vater muss. Auch wenn es mal vors Gericht ginge hätte man so bessere Chancen.

Vielen Dank im voraus!

Dani


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angelface
Experte


Beiträge: 663



New PostErstellt: 22.07.08, 19:56  Betreff: Re: Psychisches Gutachten  drucken  weiterempfehlen

Grüss Dich, DaniB

Soso... Du willst Deiner Freundin helfen und wir sollen Dir dabei helfen, Deiner Freundin zu helfen. Da gestatte ich mir doch vorab gleich mal die Frage, weshalb sich Deine Freundin denn z.B. nicht direkt und selbst in diesem Forum meldet.

Nun zu Deiner "Geschichte":

- Dass es Väter gibt, welche im Umgang mit Kleinst- und Kleinkindern Mühe haben, ist durchaus kein seltenes Phänomen. Es ist etwa ähnlich verbreitet wie das Phänomen auf mütterlicher Seite, Kleinst- und Kleinkinder nur sehr schwer in die Betreuung einer anderen Person, und sei es jene des Vaters, abgeben zu können oder zu wollen. Beide Phänomene reduzieren sich jedoch im Laufe der Zeit meist von selbst.
Die Darstellung, "Am Anfang wollte der Vater überhaupt nichts vom Kind wissen. Er wollte es gar nicht", ist aus meiner Sicht und Erfahrung eine Interpretation, die nur äusserst selten vom betroffenen Vater stammt. Sehr vielen Vätern von Kleinstkindern wird nämlich nur ein äusserst geringes Umgangsrecht eingeräumt, welches zu oft noch boykottiert wird. Obwohl ich persönlich beides für absolut kontraproduktiv und widersinnig halte, wird das dann gerne als "Desinteresse" des Vaters dargestellt...

- Dass sich das Interesse verändert, wenn das Kleinkind laufen und sich selbst verbal äussern kann, ist genau so wenig eine Seltenheit. Dies als "plötzliches Interesse" darzustellen hält jedoch kaum Stand, zumal es zu völlig normalen Veränderungsprozessen, welchen jede Person unterworfen ist, gehört.

- Wenn das Kind im Kontakt mit dem nicht obhutsberechtigten Elternteil (hier: Vater) Angstzustände bekommt, sollte sich die obhutsberechtigte Person (hier: Mutter) dringenst überlegen, ob sie ihren Verpflichtungen richtig und korrekt nachkommt und was hier weshalb schief läuft. Einfach so aus heiterem Himmel treten solche Reaktionen nicht auf und es wäre Sache der Mutter, dem Grund nachzugehen und allenfalls das Gespräch mit dem Vater zu suchen.

- Als ich Deine Darstellung, das Kind "wünscht sich gar den Tod des leiblichen Vaters" gelesen habe - und Du schreibst hier von einem 3-jährigen Mädchen - habe ich mich ernsthaft gefragt, ob ein Kind in diesem Alter tatsächlich aus völlig eigenem Antrieb auf eine solche Aussage kommt. Nach reiflicher Überlegung komme ich auf ein ganz klares "NEIN".
Aus meiner Praxis und Erfahrung komme ich zum Schluss, dass das mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auf Manipulation zurückzuführen ist. Diese muss nicht zwingend z.B. von der obhutsberechtigten Mutter stammen, sondern kann durchaus von einer für das Kind relevanten Person aus dem Umfeld (Betreuungsperson, Grosseltern, Tanten, Onkel usw.) kommen.

- Wenn das Kind das Vertrauen zur eigenen Mutter verliert, wie Du Deine Ansicht hier äusserst, dann sollte sich die Mutter dringend überlegen, ob sie selbst bei der Vorbereitung des Kindes auf den Umgang mit seinem leiblichen Vater etwas falsch gemacht hat oder macht und dies korrigieren.

Um es nun noch ganz deutlich zu sagen:

1. Der leibliche Vater hat genau so einen Anspruch auf den Umgang mit seinem Kind wie das Kind selbst einen Anspruch auf den Umgang mit dem leiblichen Vater hat.

2. In Deiner Darstellung findet sich nicht ein einziger Punkt, welcher dem leiblichen Vater angelastet werden könnte, der ein Umgangsverbot rechtfertigen würde.

3. Das Problem müssen primär die leibliche Mutter und der leibliche Vater miteinander lösen. Sie haben die Möglichkeit, sich dafür auch fachliche Unterstützung und Beratung zu holen. Drittpersonen, wie neue Partnerinnen und Partner erhöhen in aller Regel nur das Konfliktpotential, was sich kontraproduktiv auswirkt.

4. Dass man mit einem psychologischen oder psychiatrischen Gutachten über das Kind vor Gericht - aus meiner Sicht die letzte und extremste aller Möglichkeiten - mehr Chancen hätte, ist absoluter blödsinn. Mit einem einseitigen Parteigutachten ist weder bei der Gegenpartei noch bei einem halbwegs vernünftigen Richter ein Blumentopf zu gewinnen.

5. Mein Tipp: die Mutter soll mit einer Jugend- und Familienberatungsstelle in ihrer Region Kontakt aufnehmen und zusammen mit dem Kindesvater dort einen Termin vereinbaren, um die Situation zu klären und sich mit den Ursachen und notwendigen Veränderungen im Interesse des Kindes zu befassen.

In diesem Sinne - frohes Nachdenken wünsche...





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