Hoi Träne
Dass der Kanton Luzern einen gewissen Aufhol- bzw. Anpassungsbedarf in Relation zu den meisten Kantonen hat, war mir bekannt. Insofern vermag mich Deine Information nicht zu erschüttern.
Ob Dich dieser Betrag allenfalls von der Abhängigkeit von der Sozialhilfe wegbringen könnte, weisst Du sicher selbst abzuschätzen. Obwohl ich so langsam aber sicher an diversen Behörden in Eurer Gegend ernsthaft zweifle, könntest Dir ja mal überlegen, ob das mit dem Sozialamt diskutieren willst. Die hätten schliesslich alles Interesse, sich auf einem solchen Weg zu entlasten.
Hoi Welle
Dass ausgerechnet Thun eine solche Regelung getroffen haben soll, verblüfft wirklich. Gilt doch das Bezirksgericht Thun bzw. dessen Mitarbeiter als fundierter Kenner der Unterhaltsberechnungen.
Ein Konkubinat wirkt sich auf die Unterhaltsberechnung in verschiedenen Punkten aus. Sollte das Konkubinat zum Zeitpunk der Unterhaltsberechnung noch nicht bestanden haben, könnte sich eine Prüfung jetzt lohnen.
Insofern schlage ich vor, die Berechnung mit möglichst aktuellen Zahlen (nicht Vermutungen) von einer neutralen Stelle erstellen und prüfen zu lassen. Je nach Ergebnis hättest immer noch die Möglichkeit, eine aussergerichtliche Regelung zu troffen oder eine Klage auf Abänderung einzureichen. Wichtig wäre bei letzterem, die Chancen und Risiken gut abzuwägen.