hi kassai
dass da auf seiner seite einige dinge manipuliert sind, mag durchaus sein, doch sind diese für mich nicht nachprüfbar. was die anwältin tatsächlich gemacht oder unterlassen hat - sie hätte z.b. über da gericht einen beweisantrag stellen können - kann ich nicht nachvollziehen.
was ich nachvollziehen kann, ist dein ärger, der sich klar in deinen statements zeigt. mit einer klage durchzukommen, bedarf jedoch sauberer, gründlicher vorbereitung, da es an gerichten mehrheitlich sehr sachlich zugeht.
und wenn du hier von klage wegen betrug schreibst, kann ich dir nur empfehlen, zuerst mal im StGB die entsprechenden artikel nachzulesen und dich genauer zu informieren, was darunter zu verstehen ist. wer klagt, wird beweispflichtig und dies ist bei betrug kein einfaches unterfangen, da die absicht nachgewiesen werden muss - ein äusserst subjektives kriterium. andernfalls scheitert eine solch klage an dem, was ich hier als effektiven grund für den rückzug vermute: emotionaler schnellschuss mit schlechter vorbereitung.