Hallo Angelface
Nun, ich war an der Gerichtsverhandlung genau aufgrund meines emotionalen Gemüts nicht anwesend, sondern nur meine äusserst sachliche Anwältin, welche meine Tochter vertrat. ...und trotzdem hat's nichts gebracht...soviel zu den Emotionen und Sachlichkeit.
Ich werde mich ganz sicher schlau machen betreffend der Anzeige wegen Betrug. Zuerst einmal erhalte ich ja nun alle Akten von meiner Anwälting. Da sehe ich schon einiges. Dann sind da die gegebenen Fakten: Prozessbetrug, Steuerbetrug, Buchhaltungsbetrug, ev. Urkundenfälschung und der Betrug vor 9 Jahren, als die Alimente festgesetzt wurden. Die falsche Beweisaussage werde ich wohl fallen lassen müssen, da der Richter nicht explizit erwähnt hat, dass vor Gericht nicht gelogen werden darf. Tja, sein Glück.
Im I-Net steht übrigens auch, dass auch der Lebensstandart angeschaut würde - falsch - das zählt nicht. V.a. spätestens dann nicht, wenn es vor Gericht geht. Es ist also problemlos möglich, dass jemand ein 3500er Einkommen angibt und daneben noch viel viel Geld scheffelt...
übrigens hätte das Gericht ja auch akzeptiert, wenn er seine Buchhaltung hervorgelegt hätte, obwohl diese getürkt ist. Seine Aussage zählt - that's it ;O)
Ja, es ist ein Frust. V.a., weil ich sicher nicht die einzige bin, der es so geht. Habe heute auch noch mit einer aus dem Kt. Solothurn tel., der es genaugleich geht und die nun auch Anzeige wegen Betrug gemacht hat.
...vielleicht bringt's was - die Steuerbehörde wird sich dem sicherlich annehmen und mal genauer nachsehen, was, wann, wo und wann.