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Alimentenanpassung GmbH

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angelface
Experte


Beiträge: 663



New PostErstellt: 16.03.09, 18:55  Betreff: Re: Alimentenanpassung GmbH  drucken  weiterempfehlen

hi kassai

dass da auf seiner seite einige dinge manipuliert sind, mag durchaus sein, doch sind diese für mich nicht nachprüfbar. was die anwältin tatsächlich gemacht oder unterlassen hat - sie hätte z.b. über da gericht einen beweisantrag stellen können - kann ich nicht nachvollziehen.

was ich nachvollziehen kann, ist dein ärger, der sich klar in deinen statements zeigt. mit einer klage durchzukommen, bedarf jedoch sauberer, gründlicher vorbereitung, da es an gerichten mehrheitlich sehr sachlich zugeht.

und wenn du hier von klage wegen betrug schreibst, kann ich dir nur empfehlen, zuerst mal im StGB die entsprechenden artikel nachzulesen und dich genauer zu informieren, was darunter zu verstehen ist. wer klagt, wird beweispflichtig und dies ist bei betrug kein einfaches unterfangen, da die absicht nachgewiesen werden muss - ein äusserst subjektives kriterium. andernfalls scheitert eine solch klage an dem, was ich hier als effektiven grund für den rückzug vermute: emotionaler schnellschuss mit schlechter vorbereitung.





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kassai
Neuling


Beiträge: 8


New PostErstellt: 16.03.09, 19:58  Betreff: Re: Alimentenanpassung GmbH  drucken  weiterempfehlen

Hallo Angelface

Nun, ich war an der Gerichtsverhandlung genau aufgrund meines emotionalen Gemüts nicht anwesend, sondern nur meine äusserst sachliche Anwältin, welche meine Tochter vertrat. ...und trotzdem hat's nichts gebracht...soviel zu den Emotionen und Sachlichkeit.

Ich werde mich ganz sicher schlau machen betreffend der Anzeige wegen Betrug. Zuerst einmal erhalte ich ja nun alle Akten von meiner Anwälting. Da sehe ich schon einiges. Dann sind da die gegebenen Fakten: Prozessbetrug, Steuerbetrug, Buchhaltungsbetrug, ev. Urkundenfälschung und der Betrug vor 9 Jahren, als die Alimente festgesetzt wurden. Die falsche Beweisaussage werde ich wohl fallen lassen müssen, da der Richter nicht explizit erwähnt hat, dass vor Gericht nicht gelogen werden darf. Tja, sein Glück.

Im I-Net steht übrigens auch, dass auch der Lebensstandart angeschaut würde - falsch - das zählt nicht. V.a. spätestens dann nicht, wenn es vor Gericht geht. Es ist also problemlos möglich, dass jemand ein 3500er Einkommen angibt und daneben noch viel viel Geld scheffelt...

übrigens hätte das Gericht ja auch akzeptiert, wenn er seine Buchhaltung hervorgelegt hätte, obwohl diese getürkt ist. Seine Aussage zählt - that's it ;O)

Ja, es ist ein Frust. V.a., weil ich sicher nicht die einzige bin, der es so geht. Habe heute auch noch mit einer aus dem Kt. Solothurn tel., der es genaugleich geht und die nun auch Anzeige wegen Betrug gemacht hat.

...vielleicht bringt's was - die Steuerbehörde wird sich dem sicherlich annehmen und mal genauer nachsehen, was, wann, wo und wann.



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kassai
Neuling


Beiträge: 8


New PostErstellt: 16.03.09, 20:01  Betreff: Re: Alimentenanpassung GmbH  drucken  weiterempfehlen

PS: wie soll man sich vorbereiten, wenn man keine Unterlagen hat? Dafür hatte ich ja meine Anwältin, dass sie diese einfordert. Was sie resp. der Richter 4x gemacht hat, aber nichts kam. ...wie Du ja bereits oben erwähnt hattest: scheinbar wäre das seine Taktik, die aber nicht gerne gesehen würde...Fakt ist: scheinbar war es seine Taktik, die dazu führte, dass er seine Zahlen doch nicht offenlegen musste

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angelface
Experte


Beiträge: 663



New PostErstellt: 16.03.09, 20:41  Betreff: Re: Alimentenanpassung GmbH  drucken  weiterempfehlen

also... darauf, dass das der kanton solothurn nach meiner erfahrung/einschätzung etwas speziell ist, hatte ich ja bereits hingewiesen.

da du dich ja jetzt in der ärgerphase befindest, solltest dich gleich vorsorglich auch darüber ärgern, was du an akten von deiner anwältin bekommen wirst. dann hast's hinter dir, wenn du feststelltst, dass da wenig verwertbares dabei sein dürfte....

straftaten im steuerbereich sind sache der steuerbehörde und können von dir gar nicht angeklagt werden. was du da bieten könntest, wäre der versuch einer denunziation bei der steuerbehörde. ob die darauf einsteigt, ist aber deren sache und über das ergebnis hüllt der datenschutz seine tücher, so dass du wohl kaum etwas darüber erfahren würdest.
buchhaltungsbetrug wäre eine neukreation. allenfalls könnte die steuerbehörde bei der buchprüfung feststellen, dass er da in irgendeine weise manipunliert hat. um jenen teil würden sich die behörden kümmern, im übrigen wär'e es wohl egal, denn er hätte sich selbst beschissen.
urkundenfälschung müsstest ihm ganz konkret mit original und fälschung nachweisen können und das so, dass eindeutig wäre, dass er ein dokument manipuliert hat. schwierig... sehr schwierig...

tja.. und wenn dir den spass machst, das StGB nach vermeintlichen delilkten durchzuackern, achte doch mal auf die rubrik "verjährung". könnte allenfalls bei delikten - sofern überhaupt solche vorliegen - die er vor neun jahren geliefert hat, bereits eingetreten sein....

und um das ganze abzurunden, empfehle ich dir mal die lektüre zum thema "beweiswürdigung" zu gemüte zu führen. das dürfte beim alten satz "das gericht ist in der wüdigung der beweise frei", womit nicht nur schriftliche belege sondern auch mündlichen aussagen gemeint sind.

der guten vollständigkeit sei hier aber auch die klassische retourkutsche zu denunziation und betrugsanzeigen genannt: die gute alte verleumdungklage. die könnte dich im gegenzug in beweisnot bringen und u.u. auch zu einer verurteilung führen. aber nicht unbedingt zu seiner.

ich meine, dass auch gewisse verallgemeinerungen fehl am platz sind und dass, solange auf der aktuellen aggro-welle reitest, eh nichts schlaues rauskommt.

deshalb mein tipp: erst mal wirklich ruhig werden und sachlich klären. dann die falle in ebenfalls stoïscher ruhe aufbauen und dem gegenüber auch zeit geben, sich darin zu verwickeln.... und erst dann wirlich zuschnappen lassen...

vielleicht fängst, wenn dich wieder abgeregt hast, mal bei den BGer an: empfehle dir da die regeln, dass man sich anrechnen lassen muss, was man zu verdienen in der lage ist und nicht was man als einkommen ausweist. und natürlich das kapitel über einfluss des lebensstandards - da wird als massstab eben wieder dieses besagte einkommen verwendet... welches man zum stimmen bringen muss.

in diesem sinne - viel spass beim abregen, bei der lektüre, der planung und dann erst der umsetzung...





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