... ist vielleicht von allgemeinem interesse...
bei den lieben anwälten ist es gängige praxis (z.T. über verbände vorgeschrieben), dass diese...
- den/die Klienten/Klientin und deren Problem anhören
- allenfalls ihr dienste anbieten
- darauf aufmerksam machen, dass sie eine uneingeschränkte vollmacht in der sache benötigen und ohne anzahlung gar nichts läuft.
die vollmacht und der auftrag an einen anwalt können jederzeit zurückgezogen werden. über seine leistungen wird eine abrechnung erstellt, in welcher die anzahlung berücksichtigt wird. eine vollständige rückzahlung wird es wohl kaum geben...