huhuu Brösel und andere Interessierte
Motiviert durch deinen Beitrag hier betreffend der Gerichtskosten hab ich mich nochmals kurz mit meinem Ex-Mann kurzgeschlossen. Dieser hat gleich ein mail an unsere Mediatorin gemacht und sie hat ihn widerum heute morgen gleich angerufen.... folgende Infos hierzu:
Gerichte sind was die kosten angeht autonom. es gibt zwar eine art richtlinie bei normalen scheidungen die 'reibungslos' über die bühne gehen, was es bei uns ja der fall war. manchmal werden die kosten gemäss einkommen berechnet, was sie aber erfahrungsgemäss bei diesem gericht verneinen könne.
prinzipiell sei es so, dass das gericht eine erstrechnung schickt über einen maximalen betrag. dies habe u.a. den zweck, betroffene ein bisschen vom vorhaben abzuschrecken, wegen kleinlichkeiten einen fall noch weiter zu ziehen, was ja dann schnell sehr viel höhere kosten verursachen würde.
mir fiel damals bei erhalt de gerichtsabrechnung über 3'000.-- nicht auf, dass kein einzahlungsschein beigelegt war.
Unsere mediatiorin meinte nun, dass es üblich sei, dass nach ablauf der einsprachefrist von 10 tagen nach erhalt dieser ersten Scheidungsbestätigung/Rechnung eine definitife abrechnung von etwa der hälfte kommen wird.
also würde uns, wenn dem so ist, die scheidung auch 'nur' 1'500.-- kosten.
unsere einsprachefrist ist jetzt abgelaufen.... ich hoffe mal dieser fall trifft bei uns ein. ich halte euch natürlich auf dem laufenden!
hoffentlich konnte ich das einigermassen verständlich rüberbringen... bin bitzeli im stress :o)
grüessli
Joya