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haerzdame
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Zivilstand:: glücklich frei
Alleinerziehend seit:: 1997
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Erstellt: 27.04.05, 20:29 Betreff: Krankenkassenprämienverbilligung und Steuerveranlagung
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Vielleicht weiss es jemand: Wie jedes Jahr habe ich auch jetzt wieder das Gesuch um Krankenkassenrpmienverbilligung eingereicht. Mit Schrecken habe ich festgestellt, dass ich nun bereits zum 3. Mal die GLEICHE definitive Steuerveranlagung beilege. Irgendwie habe ich meine liebe Mühe damit, das kommt ja wohl nie zum stimmen so, oder woher sonst nehmen die ihre Zahlen?? Weiss das jemand? hd
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evalina
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Kinder:: 4 (22,5 w/13 w/11 m/11 m)
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Erstellt: 28.04.05, 06:44 Betreff: Re: Krankenkassenprämienverbilligung und Steuerveranlagung
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hi du
hm, wie ist jetzt genau deine frage gemeint? bei uns im kanton muss man die verbilligung nicht beantragen, die kommt automatisch (ist allerdings auch nicht grad viel...) bzw. geht an die kk. in meinem vorherigen wohnkanton solothurn musste ich die verbilligung jeweils beantragen, kam ein formular, welches ich schlicht unterschreiben musste (soweit ich mich erinnere) und das war dann im vergleich zum kt. bern schon recht viel - auch steuern zahlten wir massiv weniger. die verbilligung kam auf unser konto. der anspruch auf verbilligung ergibt sich aus deinem steuerbaren einkommen. wenn dich die angaben nicht korrekt dünken auf der berechnung, dann würde ich bei der zuständigen stelle erstmal anrufen und dann evtl. eine beschwerde einreichen (aber nur, wenn es zu deinen gunsten wäre *g*).
lieber gruss
evalina
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quest
Registrierter Benutzer
Beiträge: 3 Ort: Baar
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Erstellt: 28.04.05, 09:01 Betreff: Re: Krankenkassenprämienverbilligung und Steuerveranlagung
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Im Kanton Zug muss man das Formular einmal einreichen und danach kommt es automatisch. Für 2004 wurde die Steuererklärung vom Jahr 2003 genommen (da ab dann getrennt) und auch für 2005. Würden die Zahlen für das Jahr 2004 sehr ändern, z.B. viel weniger Einkommen, kann man beantragen, dass die Zahlen der jetzt eingerichten Steuererkärung genommen werden. Dann geht es halt viel länger, bis das Geld kommt. Da ich im Jahr 2003 keine Alimente bekam (Trennung am 1.12.2003) bekomme ich auch jetzt für das Jahr 2005 noch Geld. Leider das letzte mal, denn ab nächstem Jahr habe ich zu viel Einkommen. Es kommt drauf an, ob und wie schnell deine Steuererklärung bearbeitet wird. Ruf doch einfach mal an und frag, hab ich im letzten Jahr auch gemacht.
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Forumshexe
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Beiträge: 939 Ort: Glattal
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Zivilstand:: geschieden, aber verschätzelet :-)
Alleinerziehend seit:: sept 2004
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Erstellt: 28.04.05, 09:15 Betreff: Re: Krankenkassenprämienverbilligung und Steuerveranlagung
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Ich musste die Prämienverbilligung beantragen. War dann persönlich auf der Gemeinde und hab nachgefragt. Da ich eh nur den Unterhalt von Roger habe, war das ein Leichtes den Fackel auszufüllen. Hab aber dann länger nix mehr gehört, also hab ich direkt bei der SVA angerufen. Der Hammer! Ich kann so echt viel Kohle sparen! *frohbin*
Unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.
Francis Picabia
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haerzdame
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Beiträge: 560 Ort: Aargau
Kinder:: Sonnenschein, Schlitzohr und Fussballstar in einem (13)
Zivilstand:: glücklich frei
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Erstellt: 28.04.05, 12:48 Betreff: Re: Krankenkassenprämienverbilligung und Steuerveranlagung
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Jep, ich muss den Fackel auch alle Jahre ausfüllen, aber er kommt automatisch! Also wenn Du erst mal in dieser Maschinerie drin bist, funktioniert es Dazu muss ich beilegen: Aktuelle Krankenkassenprämie (Kopie) aktuellste definitive Steuerveranlagung Nun lege ich da bereits zum 3. Mal die Gleiche bei und frage mich, wie die das dann ausrechnen.................frage glaub beim SVA an:-) So Gwunderhalber schaue ich jeweils anhand meiner ausgefüllten Steuererklärung nach und habe bemerkt, dass selbst kleine Beträge Auswirkungen haben auf die Verbilligung. Ein Beispiel: Habe meinen Arbeitsweg um 2 Kilometer pro Tag verlängert = 35 Franken weniger Steuern pro Jahr = 60 Franken mehr Prämienverbilligung - erstaunlich! hd
[editiert: 28.04.05, 17:16 von haerzdame]
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evalina
Vielschreiber
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Erstellt: 28.04.05, 17:08 Betreff: Re: Krankenkassenprämienverbilligung und Steuerveranlagung
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tztz härzdame
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haerzdame
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haerzdame
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haerzdame
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Kinder:: Sonnenschein, Schlitzohr und Fussballstar in einem (13)
Zivilstand:: glücklich frei
Alleinerziehend seit:: 1997
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Erstellt: 19.05.05, 18:30 Betreff: Re: Krankenkassenprämienverbilligung und Steuerveranlagung
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Zitat: haerzdame
So Gwunderhalber schaue ich jeweils anhand meiner ausgefüllten Steuererklärung nach und habe bemerkt, dass selbst kleine Beträge Auswirkungen haben auf die Verbilligung. Ein Beispiel: Habe meinen Arbeitsweg um 2 Kilometer pro Tag verlängert = 35 Franken weniger Steuern pro Jahr = 60 Franken mehr Prämienverbilligung - erstaunlich! |
Jep ist durch - genau so
[editiert: 19.05.05, 18:31 von haerzdame]
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Jera
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Kinder:: 3
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Erstellt: 03.06.05, 14:29 Betreff: Re: Krankenkassenprämienverbilligung und Steuerveranlagung
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ist schon gemein, wir hatten KKsubvention als wir noch zusammenlebten. als wir uns trennten ende 03 musste mein mann die steuererklährung noch für uns alle gemeinsam ausfüllen da wir noch als familie galten. ich habe ihn sicher 5 mal auf die subventionsansprüche fürs neue (also dieses jahr)angesprochen, dass er dies ja nicht vergesse einzureichen. was macht er: er reichte sie nicht ein ! er vergass wohl dass auch er danach mehr prämie zahlen muss. aber toll wenn man einfach eins auswischen kann. pfff... danach habe ich rückwirkend kkV eingegeben. dass kann man wenn man innert 12 monaten einkommensveränderungen nachweisen kann. ja läck mir..nun warte ich seit dezember auf eine antwort von der Ausgleichskasse. es passiert einfach nix. und nun ist die frist bereits schon wieder abgeloffen für das neue jahr ! ich hab zwar die ansprüche geltend gemacht- jedoch habe ich keine ahnung ob ich was vergütet bekomme. weder fürs neue noch für dieses jahr ..... pfff man stelle sich vor: ich bezahlte vorher für mich und drei kids 699.- für 3 monate KK - dies mit subvention. plötzlich sind es 1569.- für drei monate. "mich hauts us de schue" . ich dachte noch dass ich das sicher rückwirkend noch für dieses laufende jahr bewilligt beomme. nix- es passiert trotz x tel. meinerseits immer noch nix. nun sagte mir grad heute morgen der typ von der ausgleichskasse im wohnort dass mein steuerbares einkommen nicht über 39000,. sein darf , sonst bekomme ich keine subventionen. und ich depp war noch ehrlich bei der steuererklährung.
...das leben meint auch dich....
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