Erstellt: 27.06.05, 15:18 Betreff: Re: Abrechnung vom Sozialamt....wer kann helfen?
Hallo Jasmin
Als erstes gibt es seit April 2005 die neuen SKOS Richtlienien, dabei gibt es keinen GBII mehr und somit gibt es eine Neuberechnung.
Hier die Berechnung für Alleinstehende.
Grundbedarf für Lebensunterhalt GBL 960.- + Wohnkosten im ortsüblichen Rahmen (1/2 Miete) + Medizinischer Grundbedarf (Krankenkasse Grundbedarf)
Wenn Du mit Deinem Freund zusammenlebst, kann es sein, dass die Gemeinde Euch als Familiengemeinschaft zusammenrechnet. Dazu reicht es aus, dass ihr einen Haushalt teilt. Dabei wird die Sozialhilfe für Euch beide berechnet und Dir davon die Hälfte ausbezahlt.
Die Berechnung für Euch zusammen:
GBL 1469.- + Wohnkosten im ortsüblichen Rahmen (Ganze Miete) + Medizinischer Grundbedarf (Krankenkasse Grundbedarf)
Dazu kommen Situationsbedingte Leistungen wie u.a.
Erwerbsunkosten und Auslagen + Hauptmahlzeit betr. Erwerbstätigkeit 8 - 10 Fr. pro Mahlzeit + Fremdbetreuung von Kindern bei erwerbstätigen Alleinerziehenden im vertretenbaren Verhältnis zum Erbwerbseinkommen + Integrationszulagen IZU / MIZ
Und verschieden anderes.
Die Idee einer eigenen Wohnung in der Nähe kann ich mit Blick auf die Sozialhilfe nur befürworten. Dies macht vieles einiges einfacher und lohnt sich finanziell allemal. Die Umzugskosten (Eigenleistung) muss das Sozialamt bezahlen.