An Jasmin
Das Einkommen Deines Freundes sollte eigentlich keine Rolle spielen, wohl aber die Wohnverhältnisse. Solange Dein Freund keine gesetzliche Unterstützungspflicht Dir gegenüber hat, kann es der Behörde Wurscht sein, was er verdient.
Du kannst mir sonst gerne mal die Verfügung, resp. Beschluss des Sozialamtes per Post zustellen. Akten rate ich, grundsätlich per Einschreiben zu versenden. Die Daten werden von mir vertraulich behandelt. Ich kann Dir dann genaueres sagen, was allenfalls nicht stimmt.
Meine Adresse findest Du unter: http://www.kinderohnerechte.ch/kor/web/impressum.html
Michael