Jasmin
Der Ermessenspielraum wirkt sich oft negativ für den Hilfesuchenden aus. Wenn ihr die Wohnung gemeinsam nutzt wird es mit der Berechnung schwer. Der Mietzinsanteil muss im Verhältnis der benutzen Räume stehen. Gemeinsam benutzte Räume werden so viel ich weiss berücksichtigt. Ich war mal in so einer Situation vor einigen Jahren, deshalb ist mir das Dillemma bekannt. Soviel ich weiss gibt es dazu Berechnungen. Der BEOBACHTER Ratgeber weiss hier vielleicht im Detail mehr.
Eine genauere Abrechnung würde helfen zu sehen, ob es in etwa stimmt oder zu Deinen Lasten unrechtmässig gekürzt wurde. Sofern Du ein Interesse daran hast, bitte ich Dich, mir dies zuzustellen und nicht detailiert über das Forum zu besprechen.
Michael
www.kinderohnerechte.ch