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Jasmin
Ehemaliges Mitglied


New PostErstellt: 15.07.05, 12:48     Betreff: Neue Skos-Richtlinien...wer weiss Bescheid?

Sali zämä

Komme gerade vom Sozi zurück und meine Betreuerin gab mir schon mal Vorwarnungen bezüglich den neuen Skos-Richtlinen.

Ab August hab ich mit einer Kürzung zu rechnen: GBII fällt ganz weg und GBI wird um 10% gekürzt...z.T. wurden diese Kürzungen von anderen Kantonen ja bereits umgesetzt.

Was mir aber neu ist, dass zuerst überhaupt geschaut wird, ob man unterstützungspflichtig ist an Hand von GB, Miete, Kinderbetreuung aber dann ganz anders rechnet wenns denn eben reicht (oder eben finanziell nicht reicht). Ziemlich kompliziert finde ich dieses neue Verfahren

Nunja, ich hatte eine längere Diskussion wegen der Kinderbetreuung und fand keinen entsprechenden Absatz in den Richtlinien. Ich arbeite im Service als Aushilfe und konnte diesen Monat ca. 20% arbeiten. Kinderbetreuung habe ich 500.- pauschal nebst meinem Freund, der die Kiddies abends betreut.
Sie meinte die 500.- seien oberstes Maximum (anscheinend kennt sie keine Tagesmutter) und war daher nicht gewillt die Haushaltentschädigung zu reduzieren obwohl mein Freund ja auch einen Beitrag leistet (eben Kinderhüten).....

Es heisst zwar schon dass die Betreuung in Relation zum Lohn stehen soll aber es ist schliesslich praktisch unmöglich jemanden zu finden der meine Kiddies bis morgens um 1h hütet und das erst noch gratis machen sollte (in den Augen meiner Betreuerin). Gibts da irgendwelche Beschlüsse, Richtlinien oder sonstwas welches ich als Grundlage nehmen könnte??

Desweiteren hat mein Ex die Alimente nicht in der vereinbarten Höhe bezahlt. Es wird mir jedoch die ganze Alimente angerechnet...also habe ich Geld budgetiert welches ich gar nicht habe. Komischerweise hat die alte Gemeinde im KT SO, aber das effektive angerechnet. Auf meine Frage hin, hiess es einfach dass sei so in den Richtlinien. Und ich habs nicht gefunden....wer weiss mehr??


Gruss
Jasmin





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