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angelface
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Erstellt: 17.08.05, 19:26 Betreff: Re: Gemeinsames Sorgerecht
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hoi joya bei deinem letzten statement zum gemeinsamen sorgerecht muss ich ernsthaft dagegenhalten: es trifft nicht zu, dass - so die kinder begründet auf eine privatschule gehen - der allein sorgeberechtigte dann auch allein die kosten dafür tragen muss. hier kämen zwei antrags-varianten zum zug: a) neufestlegung der unterhaltsbeiträge aufgrund der veränderten situation und unter berücksichtigung der leistungsfähigkeit oder b) indivdualverpflichtung ergänzend zur bestehenden unterhaltsregelung. beim gemeinsamen sorgerecht heisst der gemeinsame entscheid, die kinder auf eine privatschule zu schicken auch nicht, dass sich dadurch automatisch die unterhaltsbeiträge ändern. auch hier gelten die gleichen beiden varianten wie oben beschrieben. ausnahme: aussergerichtliche einigung und festlegung des beitrages des nicht obhutsberechtigten elternteils. ich plädiere nicht grundsätzlich für das gemeinsame sorgerecht, schon gar nicht in der aktuell in öffentlicher diskussion stehenden variante, welche dieses zur grundsätzlichen form macht. die rechtliche form der gemeinsamen elterlichen sorge ist nur dort sinnvoll, wo sich zwei selbstbewusste, sehr eigenständige elternteile mit sehr ähnlicher erziehungsphilosophie in wirklich guter freundschaft trennen. so interssant die gemeinsame elterliche sorge im moment auch klingt, kann dies für die kinder zu einem loyalität- und orientierungsproblem werden. dazu kommt, dass die lösung zwar aktuell realistisch erscheint, dass sich dies zu einem späteren zeitpunkt z.b. durch neue beziehungen (der neue partner gefällt dem ex nicht und umgekehrt usw.) massiv verändert. die "auseinandersetzungskultur" zwischen ex-partnern ist keineswegs von dieser rechtlichen regelung abhängig - sondern von den personen und ihrem verhalten. ich plädiere für einseitiges sorgerecht, grosszügige betreuungslösungen (besuchs- und ferienrecht) und angemessene unterhaltsleistungen sowie vorsorge für das kind im urteil. dazu plädiere ich in der praxis für konstruktive kommunikation, offenheit und ehrlichkeit im umgang miteinander und mit den kindern und toleranz von beiden seiten. halten sich beide elternteile an die grundregeln, gibt's nämlich überhaupt kein problem. das beste (scheidungs-)urteil ist jenes, welches man nach dessen rechtsgültigkeit in die schublade legen und vergessen kann - weil's in der praxis sowohl im gegenseitigen interesse wie auch in jenem der kinder einfach "läuft".
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purple
Experte
Beiträge: 211
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Erstellt: 18.08.05, 09:47 Betreff: Re: Gemeinsames Sorgerecht
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Zitat: angelface
dazu kommt, dass die lösung zwar aktuell realistisch erscheint, dass sich dies zu einem späteren zeitpunkt z.b. durch neue beziehungen (der neue partner gefällt dem ex nicht und umgekehrt usw.) massiv verändert. die "auseinandersetzungskultur" zwischen ex-partnern ist keineswegs von dieser rechtlichen regelung abhängig - sondern von den personen und ihrem verhalten. |
und genau diese situation müssen meine kids und ich 'heute' erfahren. nach einer sch***trennungsphase, kampf um kind & kegel, ein feilschen um zahlen und zeiten... waren wir vor einiger zeit wieder soweit, einigermassen vernünftig miteinander umzugehen. trotz allem war ich stets bemüht, 'meinem ex-göttergatten' grosszügige betreuungszeiten zu ermöglichen (3 von 4 we plus 1 x die woche zum znacht plus 3 wo ferien), habe schulische belange, wie einladungen zu eltern-abenden und -gesprächen (wobei ich papi stets das recht zugestand, die termine für o.g. gespräche sowie für die ferien zu bestimmen), zeugnisse weiter gegeben etc etc habe den vater kontaktiert... nachdem einer meiner jungs den 'wunsch' äusserte, zu seinem papi zu dislozieren und ihn auch erfüllt.
die kontakte zum ex verlaufen meist über telefon (ausser in ausnahmesituationen).... so fühle ich mich (auch nach all den jahren) am besten. nun ist ex seit dezember letzten jahres wieder verheiratet... nachdem seine angebliche freundin im oktober bei ihm eingezogen ist. seitdem scheint alles andere wichtiger zu sein... vor allem aber seine angetraute und somit auch neue interessen. die kids waren u.a.m. an neujahr (weil sie doch *achsobesch*** aufs we fielen) bei mir, obwohl wir all die jahre (deren 4) diese feiertage aufgeteilt hatten. mittlerweile (seit dez. 04) läuft ein gesuch um abänderung des scheid'urteils. zur debatte steht u.a. die betreuungszeit. die kids will er nun 'nur' noch jedes 2. weekend. und das, obwohl er nun anscheinend weg gezogen ist... nicht mehr im selben kaff wohnt und es somit nicht mehr möglich ist, papi 'jederzeit' zu besuchen. ich schreibe 'angeblich' und 'anscheindend'... weil mir diese neuerungen durch die kids zugetragen wurden. weil 'mein ex' mir solches nicht mitzuteilen braucht.
gestern erhielt ich ein schreiben der gemeinde. da ich nach wie vor das sorgerecht für alle kids habe, wird eine bestätigung von mir benötigt, dass ich mit dem neuen wohnort von junior einverstanden bin.
es ist nicht (mehr) wichtig, kinderbelange miteinander zu besprechen... 'so häufig' miteinander zu telefonieren. ich riss und reiss mir noch den a*** auf, damit wir hier wohnen bleiben, die kids nicht aus ihrer gewohnten umgebung gerissen, die schule nicht wechseln, gspändli verlieren ... und last but not least den papi 'jederzeit' sehn können und umgekehrt.
nächste woche steht nun endlich der gerichtstermin an... ich habe heute bereits magenschmerzen. mir ist schlecht. es lebe die veränderung... das hier gelebte 'beinahe_gemeinsame_sorgerecht' ist vom aussterben bedroht und es ist an der zeit, das scheidungsurteil aus der verstaubten schublade zu kramen. und ich bin es inzwischen mehr als leid, rücksicht zu nehmen und nach seiner pfeife zu tanzen. danke forum... dass ich hier meinen frust, zorn, enttäuschung etc abladen darf.
[editiert: 18.08.05, 11:14 von purple]
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angelface
Experte
Beiträge: 663
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Erstellt: 18.08.05, 10:14 Betreff: Re: Gemeinsames Sorgerecht
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uuuups... hoi purple so aus distanz gelesen, würd ich meinen, dass es zeit wär, mal klare positionen und grenzen zu setzen - was nichts daran ändert, dass ihr einen gemeinsamen umgang (auf anderer ebene) im interesse der kinder finden müsst. den "mosthahn" einfach zuzudrehen, kann's auch nicht sein. zur bestätigung, die die gemeinde von dir wünscht, steigt mir jener "duft" in die nase, der regelmässig auftaucht, wenn der bauer mist auf's feld bringt: so du das sorgerecht hast, sind die kinder in deinem heimatschein aufgeführt und an deinem wohnort gemeldet. eine bestätigung für einen anderen wohnort riecht danach, dass für den junior dann ein eigener heimatschein organisiert werden soll, der dann am "neuen wohnort" hinterlegt wird - also eine "autonomisierungsstufe" des juniors von dir weg. dazu kommt, dass sich der steuerabzug für den junior auch noch "verschieben" würde, was für dich finanzielle auswirkungen hat. könnte es sein, dass an der anstehenden verhandlung zur abänderung des urteils nicht nur das umgangsrecht neu geregelt werden soll? (einfach so ein gedanke.... aus eigener erfahrung) anders sieht's aus, wenn's um die schule/schulgemeinde geht. wenn dein junior am "neuen wohnort" zur schule muss - bei uns gilt die regel, dass das kind an jenem ort zur schule muss, wo es sich mehrheitlich aufhält. hier wäre vor einer allfälligen unterschrift zu klären, wie denn der besuch der "auswärtigen" schule abgerechnet wird. wird das ohne belastung auf deine seite gemacht, könnte es ja was sein, worüber man noch reden kann - kommt eine belastung, wäre da erst mal die zahlungsverpflichtung des herrn vaters einzuholen, damit die schulgemeinde gleich weiss, an wen sie die rechnung schicken darf. drück dir und deinen kids für die anstehende verhandlung mal kräftig das däumchen...
[editiert: 18.08.05, 10:16 von angelface]
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butterfly
Dauerschreiber
Beiträge: 143 Ort: nidwalden
Kinder:: 2
Zivilstand:: bald geschieden
Alleinerziehend seit:: feb.04 jedoch nur 50%, papa hilft mit :-)
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Erstellt: 18.08.05, 10:55 Betreff: Re: Gemeinsames Sorgerecht
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at purple:
worte nützen da im moment wohl nicht viel, deshalb ganz einfach *dickesdrückerchen*.
und sonst grenzen setzten! musste ich ja auch erst erfahren. und schau einer an, es hilft.......................
Nur wer Schmetterlinge fliegen hört, weiss wie Wolken schmecken (Novalis)
[editiert: 18.08.05, 11:19 von butterfly]
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butterfly
Dauerschreiber
Beiträge: 143 Ort: nidwalden
Kinder:: 2
Zivilstand:: bald geschieden
Alleinerziehend seit:: feb.04 jedoch nur 50%, papa hilft mit :-)
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Erstellt: 18.08.05, 11:14 Betreff: Re: Gemeinsames Sorgerecht
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at chrütli
ich habe mich jetzt nicht durch alle beiträge durchgeackert *schäm* zeit reicht nicht für alles. nur so viel, geschieden sind mein ex und ich bis jetzt noch nicht (bin es aber am forcieren). doch wir wollen und leben das gemeinsame sorgerecht seit anfangs der trennung (meistens....). gemeinsames sorgerecht heisst bei uns: wir entscheiden gemeinsam alles was um das wohl der kinder geschieht (schulisch, wohnsitz, alltagsprobleme, freuden und leiden etc). betreuungsmässig teilen wir sie uns auch 50%. jedoch finanziell geht dies (im moment) noch nicht. da bin ich auf die unterstützung meines ex angwiesen. da sie für die erfassung der gemeinde nur einen wohnsitz behalten können, haben sie ihren "zivilrechtlichen" wohnsitz bei ihrem vater behalten, da er im haus geblieben ist und es nur unnötigen papierkrieg gegeben hätte. zugegeben dies ist mir am anfang schwer im magen gelegen. jedoch nachdem mir unsere gemeinsamer anwalt versichert hat, dass dies grundsätzlich keine nachteile bringt (solange mir mein ex auch die post der gemeinde nicht vorenthältt) stimmt es jetzt auch für mich.
ich plädiere klar für das gemeinsame sorgerecht, vorallem wenn beide elternteile was die kinder anbelangt - wie bei euch auch - hand in hand arbeiteten. zudem ist es mir auch wichtig, dass der vater neben pflichten auch rechte hat. und dies auch auf dem papier.
gut entscheid und frag doch mal deinen ex wie er das sieht und entscheidet gemeinsam
wiedermal wenn es heisst let's dance ;-)
butterfly
Nur wer Schmetterlinge fliegen hört, weiss wie Wolken schmecken (Novalis)
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purple
Experte
Beiträge: 211
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Erstellt: 18.08.05, 20:10 Betreff: Re: Gemeinsames Sorgerecht
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danke @ angelface für deinen eintrag sowie das däumchen drücken sohnemann lebt bereits seit 17 mt beim vater.
der ex ist per 1. juli verzogen und junior war dann noch eine woche bei mir, bevor er in die sommerferien startete. junior hat im august die lehre begonnen und somit fällt wohl das schulische 'problem' weg. selbstverständlich hat der umzug auch finanzielle auswirkungen. hab grad meine steuererklärung abgegeben *sorryansteueramt* und ausdrücklich erwähnt, dass sohnemann nur 2 monate des letzten jahres in meinem haushalt lebte. wär mir nicht in den sinn gekommen, die abzüge für ein ganzes jahr geltend zu machen. und ich nehme mal (ungefragt) an, dass der ex den kinderabzug eingetragen hat. zu den zahlen des laufenden betreibungs-begehrens an ihn... schweig ich mal. ob noch etwas anderers als das umgangsrecht neu geregelt werden soll? hmmm... meinst du seiner- oder meinerseits ? sprichst du hier das sorgerecht an ? ich überlege mir... es (das sorgerecht) an ihn 'abzutreten'. junior ist ein ausgekochtes schlitzohr... macht uns nebst freuden auch sehr viele sorgen. es stinkt mir mittlerweile gewaltig, als 'erste & letzte' den kopf für ihn hin zu halten... 'nur' formulare zu unterschreiben, wenn's unumgänglich ist. im frühling wollte sohnemann wieder zu mir zurück... bzw er hat anscheinend nur bei mir vorsondiert, ob er wohl wieder kommen dürfe. papa hatte sich zwischenzeitlich wieder beruhigt und so hat es der junge herr doch vorgezogen, bei ihm zu bleiben. ich denke, dass wird nun auch so bleiben (auch nach einem klärendem gespräch zwischen uns). ich bin keinesweg dafür... gleiches mit gleichem zu vergelten.
habe den ex in den letzten wochen daran erinnert - neue partnerin hin oder her - dass wir noch eltern sind. ***************************************************** @ butterfly
ich danke auch dir fürs feste drücken *wohlfühl*grins*
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angelface
Experte
Beiträge: 663
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Erstellt: 18.08.05, 20:22 Betreff: Re: Gemeinsames Sorgerecht
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hoi purple also.. wenn's dir emotional nicht allzuviel ausmachen würde, würd ich den gedanken, das sorgerecht an papi abzugeben, wenn der junior schon dort wohnt, in erwägung ziehen. zu bedenken wären dabei allerdings schon noch zwei, drei aspekte: - im grund hat der bei papi lebende sohnemann einen anspruch auf unterhalt von deiner seite. bis er 18 ist, könnte papi das durchsetzen - danach kann/muss er es selbst. dafür braucht papi nicht mal zwingend das sorgerecht, weil es ja ein anspruch des sohnes und nicht von ihm selbst ist. - dagegen hätte die abgabe des sorgerechts eine grössere sicherheit für dich zur folge. denn wenn sohnemann, den nun bei papi wohnend weniger unter kontrolle hast, "mist" baut, bist du als inhaberin der elterlichen sorge dran. das hat vor allem ein gewisses risiko z.b. in der haftpflichtversicherung, die nur im haushalt lebende personen abdeckt, was bei deinem herrn sohn dann ja nicht der fall wäre... ich denke... die thematik mit ihren emotionalen und finanziellen aspekten sowie den chancen und risiken mal durchzudenken, könnte doch noch wichtig und interessant sein. *weiterdäumchendrück angelface
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0815....
Stammgast
Beiträge: 39
Zivilstand:: geschieden
Alleinerziehend seit:: Teilzeitvater 30%
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Erstellt: 18.08.05, 20:39 Betreff: Re: Gemeinsames Sorgerecht
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Lieber angelface;
Würde gerne eine nähere Erläuterung erhalten was die Privathaftpflichtversicherung, die Du in Deinen Zeilen erwähnst, genau zu bedeuten haben betreffend dem Sorgerecht!?!
Lieben Dank.
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angelface
Experte
Beiträge: 663
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Erstellt: 18.08.05, 21:23 Betreff: Re: Gemeinsames Sorgerecht
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salute 0815 eine privathaftpflichtversicherung sollte grundsätzlich jeder haben, entweder als einzel- oder als familienvariante. diese police deckt schäden die irgendwelchen drittpersonen zugefügt wurden, soweit keine absicht dahinter stand. klassische beispiele sind dabei: durch kinder zerkratzte autos, spontanschäden an mietwohnungen (keine raucherschäden), oder die vom familienhund zerzauste pöstleruniform samt inhalt (soweit die aufsichtspflicht nicht grob vernachlässigt wurde). was genau gedeckt ist, steht in deiner police. im grunde ist jene person, die die elterliche sorge inne hat, dafür verantwortlich, für schäden, welche das kind verursacht hat, aufzukommen. so man eine privathaftpflicht mit familiendeckung hat, tritt dafür dann diese versicherung ein. üblicherweise heisst es aber in den allgemeinen versicherungsbedingungen, welche zur police gehören, dass nur für jene personen gehaftet wird, welche zur familie gehören und im gleichen haushalt wohnen. also: ist mami die inhaberin der elterlichen sorge und der sohn lebt (nachweislich) aus irgendwelchen gründen beim vater, ist im falle eines schadens, welchen junior verursacht, der ärger programmiert. mami's privathaftpflicht wird die übernahme des schadens ablehnen, weil junior nicht in ihrem haushalt lebt. papi's haftpflicht wird sich damit rausreden, dass der junior in der obhut seiner mutter steht und ja diese haftbar wäre. zu gut deutsch: das risiko, dass der schaden in eine solchen situation persönlich an der inhaberin der elterlichen sorge kleben bleibt - und das kann schweineteuer werden - ist relativ gross. alleweil billiger ist es deshalb, die sache mit der privathaftpflichtversicherung zu klären und allenfalls eine schriftliche ergänzung der police zu verlangen, welche auch den bei vater wohnhaften sohnemann abdeckt. .. hab mir mühe gegeben, das einigermassen verständlich zu erklären. falls es trotzdem unverständlich gelungen ist - bitte nochmals melden :-)
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Joya
Ehemaliges Mitglied
Ort: Zürichsee
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Erstellt: 18.08.05, 21:58 Betreff: Re: Gemeinsames Sorgerecht
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Du meine Güte Angelface Nun.... sooooo fachjargonisch korrekt kann und will ich mich nicht ausdrücken, danke dir, dass du dies übernommen hast.... grins. Mein Beispiel war gedacht um Chrütli ein praktisches Beispiel grob und einfach darzustellen wo ungefähr der Unterschied ist und bei uns wurde dies so festgehalten. Käme mir im Traum nicht in den Sinn die Kinder einfach in eine Privatschule anzumelden und dem Vater dann eine Teilrechnung unter die Nase zu halten!!! Bin froh können mein Ex und ich das alles so einfach und menschlich logisch und respektvoll umsetzen wie ich das beschrieben habe... frage mich manchmal schon ob dies für menschen die soooo unglaublich detailiert bescheidwissen und das auch so klar und juristisch exakt weitergeben können wie du das kannst überhaupt noch in der lage sind, das alles auch einfach nur menschlich im Alltag umzusetzen??? Wenn dem so ist, dann 'chapeau', denn klingen tut das immer sehr 'maschinell' aber auf keinenfall 'menschlich' und 'praktisch'. Meine ausdrucksweise sei mir verziehen und Joya
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