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Autor Beitrag
sofo
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Beiträge: 44


New PostErstellt: 17.08.05, 11:27     Betreff: Re: Gemeinsames Sorgerecht

hallo,

recht und gelebtes verhalten ist zu unterscheiden.

    Zitat: Chrütli

    Bei mir ist es nämlich so, dass ich auf dem Papier das alleinige Sorgerecht für die Kinder habe ....


alleinsorgeberechtigt ermöglicht dir alle freiheiten welche über das besuchsrecht hinausgehen, bis zur ständigen betreuung durch wen auch immer. aufenthalt usw alles liegt in deiner verantwortung, auch in welcher form und ob du mit dem vater komunizierst.

beim gemeinsamen sorgerecht muss komuniziert werden um die gemeinsame verantwortung wahrnehmen zu können.

natürlich giebt es auch einen moralischen teil. ich denke das du in deinem herzen weist was ok ist. auch beim gemeinsamen sorgerecht wirst du den moralischen teil leben müssen. ob nun alleiniges oder gemeinsames sorgerecht nur euer gelebtes verhalten ist ausschlaggebend.

lg sofo



Sorge tragen Verantwortung übernehmen SoFo

[editiert: 17.08.05, 11:43 von sofo]

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