Hallo
Richtig ist, dass es neue Richtlinien gibt. Das ändert aber nichts daran, dass in der Rechtspraxis Wolffers beigezogen wird. Ich kenne die ganz alten, alten und neuen Richtlinien und aus eigener Erfahrung detailiert die Praxis. Im Bezug auf die Kinderbetreuung ist Herr Wolffers nach wie vor aktuell, dies gilt auch für die Alimentenzahlungen. Es darf nicht vergessen werden, dass es nebst den SKOS Richtlinien auch die kanbtonalen Sozialhilfe- Gesetze und -Verordnungen gibt.
Leider ist es so, dass jede Gemeinde die Richtlinien unterschiedlich bemisst. Es gibt dazu aber die kantonalen Rekursstellen.
Es grüsst Michael
www.kinderohnerechte.ch