Salü Jasmin Erstmals sind die KZ kantonal geregelt, also der mit der Teilzeit ist überall anders. Die Gesetze und Vorschriften des Kt. AG liegen vor mir.
Die ersten 2 Jahre nach der Geburt war sie selbständig und nachher hat sie Teilzeit gearbeitet und im Moment findet sie keinen Job (das RAV auch nicht). Schon deshalb müsste ja eigentlich die Anmeldung über den AG des Vaters laufen, welcher seit 10 Jahren am gleichen Ort tätig ist und mehr oder weniger regelmässig Anspruch hätte auf KZ............Die KZ steht ja immer demjenigen zu, welcher den höheren Anspruch hat, steht ja auch in diesen Verordnungen.
Aber danke Dir für Deine Mühe!