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Strafantrag wegen Nichtbezahlen der Alimente

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haerzdame
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Beiträge: 560
Ort: Aargau

Kinder:: Sonnenschein, Schlitzohr und Fussballstar in einem (13)
Zivilstand:: glücklich frei
Alleinerziehend seit:: 1997


New PostErstellt: 04.09.05, 15:06  Betreff: Strafantrag wegen Nichtbezahlen der Alimente  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

(passend zum anderen Thema "Kinderzulagen")

Im Netz habe ich unter "Auszug des Gemeinderates" in der betreffenden Wohngemeinde gelesen, dass der Alimenteninkassostelle 3 Gesuche zwecks Einreichung eines Strafantrages wegen Nichtbezahlen der Alimente gutgeheissen wurden.

Ich gehe stark davon aus, dass einer dieser Strafanträge das nette Kerlchen betrifft, welches keine KZ bezahlt oder diese gar nicht angemeldet hat (siehe anderes Thema).

Nun interessiert mich, ob mir jemand (Engelchen?) den Ablauf eines solchen Verfahrens erklären kann.......betrifft Kanton Aargau



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angelface
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Beiträge: 663



New PostErstellt: 04.09.05, 16:51  Betreff: Re: Strafantrag wegen Nichtbezahlen der Alimente  drucken  weiterempfehlen

salü herzdame

mit dieser allgemeinen formulierung kann ich leider nichts anfangen. strafantrag wegen nichtbezahlung der alimente lässt ein ziemliches repertoire offen.

ob dein "kunde" dabei ist, lässt sich allein schon aus datenschutzgründen nicht sagen. die betroffene unterhaltsempfängerin müsste allenfalls darüber informiert sein, wenn die bevorschussungsstelle klage gegen den säumigen zahler erhebt. sie müsste allenfalls auch wissen, nach welchem/n gesetzeartikel/n die klage erhoben wird. die bevorschussungstelle müsste ihm z.b. verletzung der offenlegungspflicht, unterschlagung, betrug oder sonst was nachweisen können, andernfalls die übung zwecklos ist.

die variante, nicht bezahlte und bevorschusste unterhaltsleistungen "absitzen" zu müssen (wie z.b. die umwandlung einer busse in strafhaft) wäre in diesem zusammenhang kaum möglich und sehr, sehr zweifelhaft.





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haerzdame
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Beiträge: 560
Ort: Aargau

Kinder:: Sonnenschein, Schlitzohr und Fussballstar in einem (13)
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New PostErstellt: 04.09.05, 17:18  Betreff: Re: Strafantrag wegen Nichtbezahlen der Alimente  drucken  weiterempfehlen

für Deine Antwort

Nun bin ich nicht gross schlauer, aber ich bin noch am Lesen im Netz und habe das Eine oder Andere gefunden.

Wie der Vorwurf lautet, ist wohl eindeutig: Er hat seit der Trennung von seiner LAP (etwas über 2 Jahre) noch keinen Rappen bezahlt. Auch andere Dinge bleibt er konsequent schuldig (Miete, KK z.B.) somit würde er wohl über genügend Mittel verfügen.

Was aber sein kann, dass er vom Strafantrag noch gar keine Kenntnisse hat - Kerlchen besitzt ein Postfach und dort ist alles deponiert und bleibt teilweise monatelang da liegen........(unangenehmes sowieso)

Was ich bei den Sanktionen gefunden habe, ist ebenfalls das "absitzen", was ich genau wie Du sehr zweifelhaft finde.

Ich habe nun meiner Kollegin vieles ausgedruckt, so dass sie bestimmt ein paar Schritte weiterkommt! Sie hat viel zu lesen und einiges zu schreiben!



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purple
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Beiträge: 211



New PostErstellt: 04.09.05, 17:31  Betreff: Re: Strafantrag wegen Nichtbezahlen der Alimente  drucken  weiterempfehlen

n'abend herzige dame

hier hab ich dir noch folgendes http://www.schuldenhotline.ch/documents/Alimente.pdf 

aus www.schuldenhotline.ch gefunden betr alimentenschulden

evt findest auf der start-site unter 'schulden-abc' noch was dazu bzw zum ablauf

en liebe gruess

Purple 





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sevje32
Neuling


Beiträge: 5


New PostErstellt: 04.09.05, 17:35  Betreff: Re: Strafantrag wegen Nichtbezahlen der Alimente  drucken  weiterempfehlen

Aus dem Strafgesetzbuch:

Art. 2176
Vernachlässigung von Unterhaltspflichten
1Wer seine familienrechtlichen Unterhalts- oder Unterstützungspflichten nicht erfüllt, obschon er über die Mittel dazu verfügt oder verfügen könnte, wird, auf Antrag, mit Gefängnis bestraft.
2Das Antragsrecht steht auch den von den Kantonen bezeichneten Behörden und Stellen zu. Es ist unter Wahrung der Interessen der Familie auszuüben.

--------------------------------------------------------------------------

Wie das Verfahren genau abläuft, ist in der Zivilprozessordnung nachzulesen. Es kann auf dem jeweiligen Amt abgeholt oder eventuell gar postalisch angefordert werden.



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sevje32
Neuling


Beiträge: 5


New PostErstellt: 04.09.05, 17:44  Betreff: Re: Strafantrag wegen Nichtbezahlen der Alimente  drucken  weiterempfehlen

http://www.zivilprozessordnung.ch/DesktopDefault.aspx?tabindex=9&tabid=2057&langid=1

http://www.ag.ch/sar/output/221-100.pdf



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angelface
Experte


Beiträge: 663



New PostErstellt: 04.09.05, 18:30  Betreff: Re: Strafantrag wegen Nichtbezahlen der Alimente  drucken  weiterempfehlen

hoi herzdame

ist ja schon so, dass die aargauer ein seltsames völkchen sind... aber ich hab den von dir genannten text im entsprechenden gemeindeblättchen gefunden...

tatsächlich hat der gemeinderat dem (zentralen) alimenteninkasso aargau die zustimmung zur klage wegen vernachlässigung der unterhaltsflichten erteilt. die inkassostelle macht somit von ihrem recht nach Art. 217 Abs. 2 StGB gebrauch.

aber vorsicht...   hier scheinen einige ganz massive fehlinterpretationen zu laufen:

1.  mit höchster wahrscheinlichkeit besteht überhaupt keine verbindung zwischen jener person, die die kinderzulagen nicht beantragt bzw. nicht weitergeleitet hat und jenen personen, denen eine klage durch das alimenteninkasso aargau droht.

2. die kinderzulagenthematik hat mit unterhaltsbevorschussung ganz und gar nichts zu tun. das sind zwei völlig verschiedene positionen und ansprüche.

3. das interesse einer gemeinde bzw. des alimenteninkasso liegt primär darin, zu geld zu kommen, nicht aber den schuldner in's gefängnis zu schicken und ihm damit sein einkommen, welches ja basis für zahlungen darstellt, zu nehmen.

4. das strafverfahren gemäss Art. 217 Abs.2 StGB wird also nur zur anwendung kommen, wenn der Schuldner "über die Mittel verfügt oder verfügen könnte". zum zug kommt dies praktisch, wenn z.b. der schuldner über mittel verfügt, an welche die inkassostelle mit den mitteln des betreibungsrechtes nicht herankommt oder wenn eine person ihre arbeitstätigkeit bewusst auf ein minimum heruntergefahren hat, um der unterhaltspflicht zu entgehen.

was nun deine kollegin angeht, bekommt diese ja den unterhalt bevorschusst. damit tritt sie die forderung, welche ihr kind dem kindesvater gegenüber hat, der bevorschussungsstelle ab. mit dem weiteren hat sie dann nichts mehr zu tun und hat auch keine relle einflussmöglichkeit. es ist dann sache der bevorschussungsstelle, das geld über inkasso (z.b. eben diese zentrale inkassostelle aargau) beim schuldner wieder einzutreiben.

ein völlig anderes thema ist die frage der kinderzulage. dies hat weder mit der bevorschussungsstelle noch mit der inkassostelle zu tun, welches sich ja nur mit der effektiven unterhaltsforderung befassen.
zum vorgehen hinsichtlich der kinderzulage besteht ja bereits ein anderer thread.

im übrigen - ohne dir zu nahe treten zu wollen: es dürfte kaum was bringen, wenn du deine kollegin nun mit "lesestoff" zu allem möglichen verwirrst. da dürfte es wesentlich bessser sein, sie beschränkt sich auf die sache "kinderzulage" wie bereits beschrieben - und/oder sie wendet sich an eine der regionalen beratungsstellen.





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haerzdame
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New PostErstellt: 04.09.05, 18:56  Betreff: Re: Strafantrag wegen Nichtbezahlen der Alimente  drucken  weiterempfehlen

at Purple und Sevje:

Danke Euch für die Links. Über vieles bin ich bereits gestolpert, auf meinen (Irr-)wegen durch den (Internet-)Gemüsegarten...........

Sevje: Herzlich willkommen bei uns!

Engelchen!
Du bist einfach super!

Es ist logisch, dass es nur eine Vermutung meinerseits ist, dass einer der Anträge meine Kollegin betrifft. Doch hat ihr Ex seit der Trennung keine Alimente bezahlt und ist ja auch nicht ganz "unschuldig" an der Sache mit der Kinderzulage, oder?

Ist mir auch klar, dass die beiden Dinge - Alimente und KZ - nichts miteinander zu tun haben! Betrifft meine Kollegin aber beides!

Ich habe ihr nun - wohldosiert und unter Mithilfe eines Stabilo Boss, gewisse Texte ausgedruckt und hoffe, sie damit zum Handeln motivieren zu können.



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angelface
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New PostErstellt: 04.09.05, 19:17  Betreff: Re: Strafantrag wegen Nichtbezahlen der Alimente  drucken  weiterempfehlen

salü herzdame

kann ja sein, dass der herr kindesvater in beiden bereichen nicht ganz sauber ist.

nur - so wie ich dich verstanden habe - wurde die unterhaltsangelegenheit von der bevorschussungsstelle übernommen. also ist diesbezüglich deine kollegin (zumindest vorläufig) aus der sache und solange das für sie funktioniert, würd ich da ganz brav die fingerchen still halten. könnte ja sein, dass da ein schlafender hund (im amt) geweckt wird und sich deshalb plötzlich probleme eröffnen, die's gar nicht gebraucht hätte...

bei allem eifer und verständnis - lass dich von dieser gemeindeblättli-mitteilung nicht provozieren und - im interesse deiner kollegin - beschränk es auf das wesentliche. es bringt nichts, sich zu verzetteln und darob womöglich in dem bereich (sich selbst schädigende) fehler in dem bereich zu machen, wo's wirklich was zu tun gibt.

bitte nicht falsch verstehen....





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haerzdame
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New PostErstellt: 04.09.05, 19:50  Betreff: Re: Strafantrag wegen Nichtbezahlen der Alimente  drucken  weiterempfehlen

Jep, Engelchen, das Ding im Gemeindeblättchen wäre rein informativ.

Was sie tun muss, ist sich ganz alleine um die KZ-Angelegenheit kümmern und dies zwar subito!

Meine erste Frage in diesem Thread ist so zu verstehen, dass ich wissen will, wie das läuft, meine Kollegin wird mir ev. auch Fragen dazu stellen, die ich ihr beantworten möchte oder nun eher kann.

Falls Du das so verstanden hast, dass sie da auch noch was unternehmen möchte, denke ich nicht und werde ihr auch davon abraten.

Aber sorry, ich für mich bin halt da auch eine Gwundernase und vielleicht kann ich dieses Wissen ja irgendwann brauchen oder weitergeben, wer weiss!



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