Google
  Forum - Alleinerziehend
Forum für Alleinerziehende Schweiz
diskutieren/fragen unterhalten/chaten
 
Sie sind nicht eingeloggt.
LoginLogin Kostenlos anmeldenKostenlos anmelden
BeiträgeBeiträge SucheSuche HilfeHilfe
ChatChat VotesUmfragen FilesDateien CalendarKalender BookmarksBookmarks
Kinderzulagen

Anfang   zurück   weiter   Ende
Autor Beitrag
Jera
Experte


Beiträge: 291

Kinder:: 3


New PostErstellt: 14.09.05, 11:06  Betreff: Kinderzulagen  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

arbeitnehmer wohnhaft im kt aargau -  arbeitgeber kt bern

schriftliche trennungsvereinbahrung alimente plus kinderzulagen:

bis anhin wurde 150.-/M. überwiesen.

 im urteil steht alimente Fr. + Kinderzulagen ohne betrag.

nun stelle ich aber fest (tabelle kantonalrechtliche familienzulagen für arbeitskräfte mit kindern in der schweiz :stand 1. Januar 05) dass diese in BE KZ 160.- für unter 12 J. und für über 12J. 190.- sind.

leider ist mir der vorgängige stand 2004 nicht bekannt.

kann ich diese fehlbeträge einfordern? ich denke ja oder? weiss jemand bescheid?





...das leben meint auch dich....
nach oben
Benutzerprofil anzeigen Private Nachricht an dieses Mitglied senden
angelface
Experte


Beiträge: 663



New PostErstellt: 14.09.05, 11:15  Betreff: Re: Kinderzulagen  drucken  weiterempfehlen

massgebend ist das firmendomizil des arbeitgebers, welchen im handelsregister nachsehen kannst (auch über internet).

welche ansätze zuvor gültig waren, kannst bei der ausgleichskasse des zuständigen kantons erfahren.

die differenz kannst ohne weiteres und auch mit kurzem zahlungsziel nachfordern. mit dem urteil hast einen gültigen rechtstitel, auch wenn der betrag - gerade aus rücksicht auf die kantonalen unterschiede und allfällige spätere kantonswechsel - nicht betraglich aufgeführt ist.

viel glück :-)





nach oben
Benutzerprofil anzeigen Private Nachricht an dieses Mitglied senden
Jera
Experte


Beiträge: 291

Kinder:: 3


New PostErstellt: 14.09.05, 11:17  Betreff: Re: Kinderzulagen  drucken  weiterempfehlen





...das leben meint auch dich....
nach oben
Benutzerprofil anzeigen Private Nachricht an dieses Mitglied senden
haerzdame
Experte


Beiträge: 560
Ort: Aargau

Kinder:: Sonnenschein, Schlitzohr und Fussballstar in einem (13)
Zivilstand:: glücklich frei
Alleinerziehend seit:: 1997


New PostErstellt: 14.09.05, 11:35  Betreff: Re: Kinderzulagen  drucken  weiterempfehlen

Kenn ich auch:-)

Musste u.a. diese Differenz nochmals via Gericht einfordern!

Verjährungsfrist für KZ beträgt 5 Jahre, kannst mal, wie Engelchen Dir treffend gesagt hat, eine kurze Frist setzen, mit dem Hinweis, dass das Nichtweiterleiten der vollen KZ gemäss meinem Richterchen unter Betrug läuft!

Aber Engelchen hat Dich bereits gut beraten, wie immer!



nach oben
Benutzerprofil anzeigen Private Nachricht an dieses Mitglied senden Website dieses Mitglieds aufrufen
angelface
Experte


Beiträge: 663



New PostErstellt: 14.09.05, 11:53  Betreff: Re: Kinderzulagen  drucken  weiterempfehlen

tja - herzdame...

auch wenn dein richterchen in deinem fall die gegenseite möglicherweise mit einem solchen "hinweis" motivieren wollte, würde ich dieses grosse wort der anderen partei gegenüber noch lange nicht in den mund nehmen. hätte dein richterchen das zu mir gesagt - ich hätte einen lachanfall bekommen...

zu betrug gehört mehr, als eine differenz einzubehalten. erstes problem wäre, ihm zu beweisen, dass er höhere kinderzulagen tatsächlich bezogen und nicht weitergeleitet hat - da grüsst das datenschutzgesetz, weshalb das auch nicht so einfach ist. zweitens ist man "nur" verpflichtet, kinder- und ausbildungszulagen weiterzuleiten, die man auch effektiv bezogen hat. und drittens müsstest die "absicht" stichhaltig nachweisen, was wohl das gröbste problem darstellt.

also... vorschlag: niemals, auch nicht versteckt, mit etwas drohen, was nachher nicht effektiv und sauber auch durchziehen kannst und allenfalls auch durchziehen wirst. stärkt die eigene glaubwürdigkeit und bietet der gegenseite keine angriffspunkte.... smile





nach oben
Benutzerprofil anzeigen Private Nachricht an dieses Mitglied senden
Jera
Experte


Beiträge: 291

Kinder:: 3


New PostErstellt: 14.09.05, 18:27  Betreff: Re: Kinderzulagen  drucken  weiterempfehlen

habe nun grad die bestätigung per tel bekommen, dass anscheinend die firma 2 jahre die alten kinderzulagensätze ausbezahlt hat (seine version) das sind rund 1500.- die ich noch bekomme !

also leute es lohnt sich nachzuhaken-boren-stochern-prüfen-stupfen usw.

auch wenn ich damit nicht mit dem anderen herrn aus dem anderen beitrag in die ferien gehen kann- die KK schluckt gleich alles.. dreimonatsprämie

schönen abend euch, ich hab sitzung





...das leben meint auch dich....
nach oben
Benutzerprofil anzeigen Private Nachricht an dieses Mitglied senden
Sortierung ndern:  
Anfang   zurück   weiter   Ende
Seite 1 von 1
Gehe zu:   
Search

powered by carookee.com - eigenes profi-forum kostenlos