tja - herzdame...
auch wenn dein richterchen in deinem fall die gegenseite möglicherweise mit einem solchen "hinweis" motivieren wollte, würde ich dieses grosse wort der anderen partei gegenüber noch lange nicht in den mund nehmen. hätte dein richterchen das zu mir gesagt - ich hätte einen lachanfall bekommen...
zu betrug gehört mehr, als eine differenz einzubehalten. erstes problem wäre, ihm zu beweisen, dass er höhere kinderzulagen tatsächlich bezogen und nicht weitergeleitet hat - da grüsst das datenschutzgesetz, weshalb das auch nicht so einfach ist. zweitens ist man "nur" verpflichtet, kinder- und ausbildungszulagen weiterzuleiten, die man auch effektiv bezogen hat. und drittens müsstest die "absicht" stichhaltig nachweisen, was wohl das gröbste problem darstellt.
also... vorschlag: niemals, auch nicht versteckt, mit etwas drohen, was nachher nicht effektiv und sauber auch durchziehen kannst und allenfalls auch durchziehen wirst. stärkt die eigene glaubwürdigkeit und bietet der gegenseite keine angriffspunkte.... smile