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Angst, Schulden: Fragen über Fragen.....

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Autor Beitrag
Abendrot
Junior-Mitglied


Beiträge: 13

Kinder:: 2
Alleinerziehend seit:: 2001


New PostErstellt: 20.07.05, 11:02  Betreff: Angst, Schulden: Fragen über Fragen.....  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Meine Situation ist ziemlich chaotisch....:-((

Vor 20 Jahren geheiratet, 2 Kinder, seit 4 Jahren getrennt , Scheidung nicht in Sicht da Ex keine kooperationsbereitschaft zeigt. Mein Ex hat sich vor ca. 3 Jahren ins Ausland abgemeldet. Er hat ein Geschäft mit einigen Mitarbeiter welches finanziell nicht gut da steht. Er arbeitet ab und an in der Schweiz. Alimenten für die Kinder zahlt er seit 2 Jahren keine mehr. Ich habe immer gearbeitet und bringe uns selber ohne Probleme durch. Das gibt uns Unabhängigkeit, Ruhe und Gelassenheit. Da er seine Papiere im Ausland hat und er absolut keine Kooperation betreffend Scheidung zeigt ist es für mich ohne finanzillen grossen Aufwand kaum möglich die Scheidung voran zu treiben. Ich habe kein Interesse viel Geld dem Anwalt / Gericht zuzuschmeissen. Sorgerecht etc. ist für mich kein Anlass zur Diskussion. Wenn er dies möchte, kann er haben. Es sind nur noch wenige Jahre bis zur Volljärigkeit der Kinder. Die Kinder sind selten bis nie bei ihm.

Nun zu meinen Fragen:

Sollte sein Geschäft Konkurs machen wie und in welcher Form muss ich auf Zugriff meinerseits rechnen? (finanziell)

Was passiert mit uns wenn er eines Tages ganz verschwindet und ein finanzielles Desaster hinterlässt? Kann ev. auch da auf uns zurück gegriffen werden?

Wie schauts denn aus wenn ich mit meinem jetzigen Lebensparter Wohneigentum erwerbe und zu 50% beteiligt bin -> kann auch da auf "uns" / mich zugegriffen werden?

Ich hoffe es ist einigermassen verständlich und es gibt einige hier im Forum wo mir Antworten geben können.

Lieben Dank

Abendrot





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angelface
Experte


Beiträge: 663



New PostErstellt: 20.07.05, 14:37  Betreff: Re: Angst, Schulden: Fragen über Fragen.....  drucken  weiterempfehlen

hoi abendrot

Bei aller Gleichgültigkeit, die beiderseitg in gewissen Berechen zu herrschen scheint birgt die Situation doch einige Riskien:

Konkursfrage
Da stellt sich erst mal die Frage, welche Rechtsform sein Geschäft hat und wo dessen Sitz ist. Je nachdem haftet er nur mit dem Geld, welches in der Firma steckt oder eben auch mit seinem Privatvermögen. Ist eine Haftung mit Privatvermögen gegeben, wäre es nicht auszuschliessen, dass ein Gläubiger auf die Idee kommt, sich noch an dich zu halten. So leicht lässt sich das also mit den von Dir genannten Angaben nicht beantworten.

Unbekannt verzogen
Angenommen er taucht ab und hinterlässt ein finanzielles Desaster, kommt es auf die Interessen und die Energie der Gläubiger an, ob und in welcher Form sich diese an Dich halten. Welche Chancen die dann haben, ist mit den vorliegenden Angaben nicht zu beantworten.

Knackpunkt könnte die Betrachtungsweise der Trennung sein. Laut Art. 118 Abs. 1 ZGB tritt mit der Trennung von Gesetzes wegen die Gütertrennung ein. Nun sagt das Gesetz nicht, dass die gerichtliche Trennung für die Wirkung der Gütertrennung zwingend sei. Käme nun ein Gläubiger Deines Mannes auf die Idee, dass er mit seiner Forderung bei Dir durchkommen könnte, wird dieser behaupten, eure Trennung sei nur "Tarnung" zum Schutz von Vermögenswerten. Es könnte also ziemlicher Ärger und erheblicher Aufwand daraus entstehen und es wäre in der Forderungssache im Entscheid des Gerichtes, ob die faktische Trennung ausreicht, um die Gütertrennung zu begründen. Du könntest also in die Situation kommen, so du keine gerichtliche Trennung hast, die faktische Trennung zu beweisen, um die Forderung abweisen zu können. Liest sich mühsam, ich weiss - kann es in der Praxis auch werden.
Dieses Risiko wäre, je nach Rechtsform, sowohl für private Schulden wie auch solche aus dem Geschäft u.U. denkbar.

Im weiteren stellt sich die Frage, ob sich bei Dir allenfalls noch Geld- und/oder Sachwerte befinden, die allenfalls zu seinem Vermögen gerechnet werden könnten. Diese wären u.U. für einen Gläubiger angreifbar.

Wohneigentum
Wenn Du als anteilmässige Wohneigentümerin irgendwo auftauchst könnte das allenfalls (je nach Art der Schulden Deines Mannes) einen seiner Gläubier provozieren, seine Forderung bei Dir geltend machen zu wollen. Ob er damit durchdringen könnte, wäre einerseits von der Finanzierungsweise Deines Anteils andererseits von der Art der Forderung abhängig. Das Risiko kann also nicht abschliessend eingeschätzt werden - in jedem Fall könnte es eine mühsame Geschichte daraus geben.

Auf den Eigentumsanteil deines jetzigen Lebenspartners könnte jedoch keinesfalls zugegriffen werden.

Auf der einen Seite verstehe ich, wenn Du möglichst keinen finanziellen Aufwand betreiben willst. Auf der anderen Seite beinhaltet der aktuelle Zustand doch einige Risiken und für Dich auch längerfristig finanzielle Nachteile, so dass ich dir eine Bereinigung trotzdem sehr empfehlen würde. Ich denke da z.B. an die Ebene der Altersversorgungen....

Eine saubere Lösung (offizielle Scheidung) brächte Dir nach meiner Ansicht ein erhebliches Mass an zusätzlicher Sicherheit und auch finanziellen Vorteilen gegenüber der heutigen Situation. An einem Gerichtsurteil kämst dabei sicher nicht vorbei. Ob aber die Sache nicht selbst und ohne Anwalt lösen könntest, wäre doch zu überlegen.





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Chrütli
Dauerschreiber


Beiträge: 176
Ort: Aargau


New PostErstellt: 20.07.05, 15:34  Betreff: Re: Angst, Schulden: Fragen über Fragen.....  drucken  weiterempfehlen

Hallo Abendrot

Den Ausführungen von Angelface habe ich nur noch eine Ueberlegung anzufügen, da die Scheidung für dich die beste und sauberste Lösung wäre:

Soviel ich weiss, kann man nach neuem Scheidungsgesetz nach zwei Jahre Trennungszeit sich ohne Einwilligung des Partners scheiden lassen.

Des Weiteren - da spreche ich aus persönlichen Erfahrungen - gibt es Härtefälle, in denen du dich in Abwesenheit des Partners scheiden lassen kannst. Das heisst für dich, er muss während der Gerichtstermine nicht anwesend sein und der Richter / die Richterin entscheidet anhand der vorhandenen Fakten. Ob dein Fall ein Härtefall ist, weiss ich nicht, doch könnte dies dir sicher ein Anwalt / eine Anwältin sagen.

Auch ich bin der Meinung, dass du in deinem speziellen Fall, wo es doch um deine weitere finanzielle Existenz geht, einen Anwalt/eine Anwältin konktaktieren solltest. So kannst du sicher sein, nicht übers Ohr gehauen zu werden.

Viel Glück wünscht dir
Chrütli





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angelface
Experte


Beiträge: 663



New PostErstellt: 20.07.05, 15:59  Betreff: Re: Angst, Schulden: Fragen über Fragen.....  drucken  weiterempfehlen

hoi chrütli

ich habe mich in meinem statement zur art des scheidungsweges ganz bewusst nicht geäussert, möchte nun aber zu deinem statement folgendes sagen:

die wirkung von Art. 114 ZGB besteht nur darin, dass sich der angehende ex-partner nach zwei jahren trennung (die nachgewiesen werden müssem) nicht mehr gegen die scheidung als solche stellen kann.

eine grundlage für eine härtefallscheidung sehe ich hier absolut nicht. die beiden leben ja schon 4 jahre getrennt und abendrot scheint mit der aktuellen situation zumindest derzeit keine "harten" probleme mit ihrem mann zu haben.

allfällige abwesenheit des partners bei der scheidung hat auch nichts mit härtefall zu tun, sondern ist eine reine verfahrenssache. hat die andere partei keinen ladungsfähigen wohnsitz oder bleibt diese der vorladung fern, folgt die öffentliche vorladung über das amtsblatt. bleibt die andere partei erneut fern, wird aufgrund der akten geurteilt - und die fernbleibende person muss mit entsprechender busse rechnen, wenn sie wieder irgendwo auftaucht.
von diesem szenario halte ich im vorliegenden fall wenig, zumal dies nur höhere kosten verursacht, welche dann die kagende partei allenfalls - mit regressrecht auf die nicht erschienene - bezahlen muss. wie sie dann zu ihrem geld wieder kommt steht in den sternen.

deine Ansicht, dass es um abendrots existenz geht, teile ich ebenfalls nicht. davon ist sie noch einiges entfernt und ein Anwalt bringt noch längst keine Garantie, nicht "über's Ohr gehauen" zu werden.

so ganz subjektiv und aus der ferne betrachtet habe ich den eindruck, dass es sich abendrot inzwischen recht gut und friedlich eingerichtet hat. einen anlass, jetzt mit der "holzhammer-methode" zuzuschlagen, sehe ich beim besten willen nicht. im gegenteil - das könnte schädliche gegenreaktionen und unnötige belastungen auslösen.

mein ansatz wäre: schön ruhig weiter- und durchatmen, sauber vorbereiten, ihm eine fixfertige konvention auf den tisch legen, unterzeichnen lassen, einreichen, warten, bestätigen - und erledigt. so wie abendrots beschreibung lese, ist der nur zu faul, einen schritt zu machen, aber nicht grundsätzlich dagegen.





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Abendrot
Junior-Mitglied


Beiträge: 13

Kinder:: 2
Alleinerziehend seit:: 2001


New PostErstellt: 20.07.05, 19:42  Betreff: Re: Angst, Schulden: Fragen über Fragen.....  drucken  weiterempfehlen

Vielen Dank an euch Beide die schnellen und ausführlichen Antworten.

Es mag sein das eine gewisse Gleichgültigkeit betreffend Scheidung vorhanden war. Mir ist klar wenn ich sie unbedingt gewollt hätte, hätte ich diese mit erheblichem Aufwand durchgeboxt. Es war mir nicht extrem wichtig. Mir und den Kinder war erstmals wichtig, wieder ein geregeltes Leben zu organisieren. Wir waren ganz unten - da hatte ich einfach keine Energie, Kraft und freien Kopf mich um die Scheidung zu kämpfen. Es hätte eine Muster-Kampfscheidung gegeben. Das wollte ich unseren Kindern wie auch mir ganz bewusst ersparen.

Heute sind die ganzen emotionellen und psychischen Fronten soweit abgebröckelt. Ich werde ganz bestimt nun einen weiteren Versuch starten alles vorzubereiten das ich ihm das Ganze hinlegen kann zur Unterschrift. Auch werde ich ihn ins Sorgerecht, oder wie auch immer die Sorgen um die Kinder genannt werden möchten, einbinden. 

Ihr habt Recht - ich muss einen sauberen Strich ziehen - will ich nicht in sein Chaos reingezogen werden.

Gibt es beim Gericht Unterlagen, Checklisten etc. welche Unterlagen, Papiere, Lohnausweise etc. etc.  vorhanden sein müssen?

Abendrot

    





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angelface
Experte


Beiträge: 663



New PostErstellt: 20.07.05, 20:51  Betreff: Re: Angst, Schulden: Fragen über Fragen.....  drucken  weiterempfehlen

hoi abendrot

je nach kanton gibts bei den gerichten "vorlagen" für die klageeinreichung, welche sowohl die einseitige klage wie auch die gemeinsame eingabe der scheidungen betreffen. zum teil bieten die gerichte auch checklisten und berechnungsforumulare an. erkundige dich dazu einfach mal bei dem in deiner gegend zuständigen (bezirks-)gericht.

ich würde dir empfehlen, nicht einfach die auf einer checkliste aufgelisteten dokumente zusammenzusammeln und einzureichen sondern eine pfannenfertige konvention auszuarbeiten und diese deinem göttergatten vorzulegen. in der konsequenz wär das das gemeinsame eingeben des scheidungsantrages und der regelung der folgen (elterliche sorge, unterhalt, vermögensaufteilung usw.).

in deiner situation halte ich es für zweckmässig, wenn du dir für die erstellung der konvention die entsprechende fachliche unterstützung holst. dies umso mehr, wenn ich daran denke, dass du dir in den letzten jahren offenbar ein stabiles einkommen (und damit auch pensionskasse...) erarbeitet hat, während auf seiner seite offenbar "wenig" zu erwarten ist. in einer konvention hast auch mehr möglichkeiten zu einer für dich fairen lösung, als dies allenfalls bei einseitiger klage rauskommen könnte. hinsichtlich der fachlichen beratung muss das nicht zwingend ein anwalt sein. je nach region könnte dies z.B. auch eine budgetberatungstelle oder eine jugend- und familienberatung sein. weitere infoquellen sind möglich.

einen ersten einblick in jene punkte die zu regeln sind, findest im zgb (kannst u.a. über www.admin.ch / systematische rechtssammlung als pdf herunterladen). dort findest die meisten punkte ab art. 111 (die ehescheidung) und nachfolgend die folgen der ehescheidung sowie die güterrechtlichen aspekte.





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