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Beitrag von Celina79 betreffend Beistand

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Admin

Administrator

Beiträge: 1456
Ort: Kt.ZH (See)

Kinder:: 1Junior 29.6.98
Zivilstand:: Ledig
Alleinerziehend seit:: Juli 2000


New PostErstellt: 22.02.06, 08:49  Betreff: Beitrag von Celina79 betreffend Beistand  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Guten morgen zusammen..

Carookee hat wohl noch nicht alle Probleme von gestern in den Griff bekommen,

da hat es einen Beitrag von Celina 79 irgendwo verschluckt,

(per mailingliste hab ich ihn bekommen)

darum versuch ich ihn hier nochmals reinzusetzen bis eventuell der original Beitrag gefunden wird...

habe es bei Carookee gemeldet...

gestern verschwanden anscheinend zum Teil ganze Foren wie auch Beiträge..und Pn's...

schönen Tag wünscht Admina

Von Celina79 :

Hallo Zusammen,

Ich habe heute per Einschreiben einen Brief der Vormundschaftsbehörde erhalten,

dass Sie eine Beistandschaft errichten werden für meine Tochter,

da die Anerkennung und der Unterhaltsvertrag bis jetzt nicht geregelt werden konnten.

Was heisst das nun? Müssen wir vor Gericht?

Was passiert da genau? Hat jemand von euch das auch schon erlebt?

Freue mich auf eure Antworten, grüessli und es schöns Tägli :-)


Wende Dich stets der Sonne zu,
dann fallen die Schatten hinter Dich.


[editiert: 22.02.06, 08:51 von Admin]
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angelface
Experte


Beiträge: 663



New PostErstellt: 22.02.06, 09:26  Betreff: Re: Beitrag von Celina79 betreffend Beistand  drucken  weiterempfehlen

salü Celina79

Anlass zur Errichtung der Beistandschaft für deine Tochter ist offensichtlich die fehlende Anerkennung und der fehlende Unterhaltsvertrag.

Aufgabe des Beistandes/der Beiständin wird es ganz klar sein, die Interessen und Rechte deiner Tochter wahr zu nehmen und zu vertreten. So wie Du schreibst ginge es vorerst also einmal darum, die Anerkennung und den Unterhaltsvertrag gültig hinzubekommen.

Wenn es "normal" läuft, wird der Beistand/die Beiständin zunächst versuchen, im Dialog mit Dir, vor allem aber mit dem Vater deiner Tochter dazu zu kommen. Je nach Verlauf kommt es zu einer aussergerichtlichen Einigung/Regelung oder eben nicht. Wie das verlaufen wird, ist von aussen eh nicht einzuschätzen, zumal es massgeblich vom Verhalten und den Reaktionen insbesondere des Vaters abhängt. Im Extremfall ist aber nicht auszuschliessen, dass z.B. die Sache vor Gericht kommt.

Zuvor kommen aber schon noch einige andere Schritte und es bleibt zu hoffen, dass es ohne Gerichtsverfahren auf einvernehmlichen Weg erledigt wird.





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Emma
Neuling


Beiträge: 8



New PostErstellt: 22.02.06, 23:19  Betreff: Re: Beitrag von Celina79 betreffend Beistand  drucken  weiterempfehlen

at Celina: (was heisst das nun genau?) Es heisst, dass entweder der Kindsvater jetzt endlich das Kind anerkennen und einen Unterhaltsvertrag abschliessen soll - und wenn er das nicht tut, dann ZGB Art. 309 (und nicht 308) zum Zug kommt. Dann wird dem Kind ein Beistand oder eine Beiständin ernannt, *der für die Feststellung des Kindesverhältnisses zum Vater zu sorgen* hat.

Für unverheiratete Eltern und Kindsbelange ist in der Regel die Vormundschaftsbehörde (am Wohnort der Inhaberin der elterlichen Sorge) und nur in wenigen Ausnahmesituationen das Gericht zuständig.

Emma





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Celina79
Stammgast


Beiträge: 46
Ort: Zürich

Kinder:: 1 (29.12.04)
Zivilstand:: ledig
Alleinerziehend seit:: Dezember 2004


New PostErstellt: 20.03.06, 15:37  Betreff: Re: Beitrag von Celina79 betreffend Beistand  drucken  weiterempfehlen

Vielen Dank für eure Antworten.

Ich habe seit letztem Freitag eine Beiständin. Sie wird bald mit dem Vater Kontakt aufnehmen. Nun muss ich abwarten bis sie sich wieder meldet. Ich hoffe sehr, dass es nicht vor Gericht geht....aber in letzter Zeit konnten wir recht gut miteinander sprechen, deshalb denke ich das es nicht soweit kommen wird.

Wichtig ist mir auch, dass ich die Alimente regelmässig bekomme, seit letztem Sommer habe ich kein Geld mehr gesehen, und wäre darum wirklich froh wenn wir das bald regeln könnten. Es würde mir schon helfen wenn er die 3 Tage Krippenkosten übernehmen könnte, das sind CHF 356.00.

Schöns Tägli an euch alle, geniesst die Sonne





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