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Meine Tochter macht ein Austauschjahr im Ausland

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Beiträge: 1


New PostErstellt: 02.07.08, 12:50  Betreff: Meine Tochter macht ein Austauschjahr im Ausland  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

 Wer kann mich da rechtlich helfen???

Meine Tochter macht ein Austauschjahr im Ausland (10 Monate). Mein ex-Mann  hat Fr. 10'000 dafür bezahlt (Flug+Loggis), und ich würde ihre Taschengeld im Ausland übernehmen. So hatten wir vorher mündlich abgemacht. Heute schlägt er mir das vor: Alimente Abkürzung während sie im Ausland ist. Er möchte nur die krankenkassenprämien + Wohnungsanteil bezahlen, was 1/3 der Alimente ausmacht.

Er verdient weiterhin sehr gut, ich aber bin angewiesen auf diese Alimente. Was kann ich da machen, wenn er wirklich diese Abkürzung durchzieht???

(Sorry, Deutsch ist nicht meine Muttersprache! )



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angelface
Experte


Beiträge: 663



New PostErstellt: 02.07.08, 14:11  Betreff: Re: Meine Tochter macht ein Austauschjahr im Ausland  drucken  weiterempfehlen

Grundsätzlich basieren Unterhaltszahlungen für Kinder auf einem Gerichtsurteil oder dem Entscheid einer Vormundschaftsbehörde. Ebenso grundsätzlich handelt es sich beim Kinderunterhalt um den Anspruch des Kindes dem nicht obhutsberechtigten Elternteil gegenüber und der Betrag ist entsprechend für den Lebensunterhalt des Kindes - und nicht anderer Personen - zu verwenden.

Rein rechtlich betrachtet kann er von sich aus und einseitig keine Kürzung der Unterhaltszahlunen vornehmen. Würde er dies dennoch tun, hättest Du vorab die Möglichkeit, die Differenz einzuverlangen und allenfalls auf dem Rechtsweg einzutreiben. In einem Rechtsstreit könnte es aber auch dazu führen, dass Du im Moment gewinnst, dann aber z.b. in einem Gerichtsverfahren eine zeitlich begrenzte Kürzung hinnehmen müsstest. Dies wäre im wesentlichen vom Vorgehen der Parteien und deren Argumentationen sowie dem Gericht abhängig.

Indem der Vater an den Austauschaufenthalt einen Beitrag von 10'000.00 leistet, kommt er seiner Pflicht, sich an ausserordentlichen Auslagen für das Kind zu beteiligen nach. (Dazu sei angemerkt, dass es sich grundsätzlich empfiehlt, solche Vereinbarungen nicht nur mündlich zu treffen, sondern schriftlich festzuhalten und von beiden Seiten zu unterzeichnen. Es kann nachträglichen Ärger ersparen.)
Da Du von "Austauschaufenthalt" schreibst, stellt sich nun die Frage, ob sich in der Zeit der Abwesenheit deiner Tochter ein ausländisches Kind deren Platz in Deinem Haushalt einnimmt. Sollte dem so sein, so würde es sich bei den Kosten für den Auslandaufenthalt um tatsächliche Mehrkosten handeln, womit kaum mehr ein Anspruch auf Reduktion des Unterhaltes besteht.
Bleibt der Platz Deiner Tochter in Deinem Haushalt während der 10 Monate jedoch tatsächlich leer und wird nicht durch eine Austauschperson besetzt, so führt dies effektiv bei Dir zu einer Reduktion der Kosten. In diesem Falle hätte er, auf legalem Weg, durchaus eine Chance, eine zeitlich begrenzte Reduktion des Unterhalts zu erreichen.

Ein Rechtsstreit in der Sache würde wohl nur zusätzliche ungedeckte Kosten auf beiden Seiten mit sich bringen, weshalb es wohl eine Frage der Vernunft bei beiden Elternteilen ist, zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen.

In den 10 Monaten auf 1/3 zu kürzen sehe ich vorerst mal als Diskussionsgrundlage. Tatsächlich reduziert sich der Aufwand, sofern kein Austauschkind den Platz einnimmt, in dieser Zeit um die Ernähungskosten, die Betreuungskosten und einen Teil der allgemeinen Kosten. Bekleidung, Anteil an Wohnraumkosten, Anteil an allgemeinen Versicherungskosten, Krankenkasse etc. laufen in dieser Zeit ungeachtet weiter. Insofern dürfte eine Halbierung des Unterhalts nach meiner Einschätzung realistisch sein, wobei die Kinder- bzw. Ausbildungszulagen wie üblich wenn solche anfallen, separat weiter zu überweisen sind.





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