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Nochmals eine Frage

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souris
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Beiträge: 78


New PostErstellt: 23.05.05, 15:42  Betreff: Nochmals eine Frage  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Und ich hoffe, es ist das letzte Mal, dass ich mit dem gleichen Thema nerven muss, so langsam belastet mich diese Ungewissheit und mein Unwissen in solchen Sachen.

Nochmals kurz:
Auf Ende April war ich eigentlich gekündigt, hatte Ende April aber Unfall, so dass die Kündigungsfrist einen Monat weiter gezogen wurde.
Samstag und Sonntag hätte ich nun arbeiten sollen, war aber nur Samstag da, weil die Schmerzen vom Unfall nach wieder sehr stark waren.

Der Arzt kann jedoch weiter nichts tun, es braucht nun mal Zeit.
Normalerweise habe ich 4 Tage im Monat gearbeitet. Im Mai war ich jetzt aber nur an diesen 2 eingeplant.
Ich wollte mit dem Arbeitgeber noch reden, ob ich für nochmals 2 eingeteilt werde, dazu kam es jetzt aber nicht mehr.


Da ich im Juni die neue Stelle anfange, bin ich also auf 31. 5. gekündigt, teilte mir der alte Arbeitgeber heute nun mit. Ich müsse keine Tage mehr arbeiten.

Meine Frage ich nun aber:

Da ich wg. Nachfolgen des Unfalls auch im Mai nicht genügend Arbeitstage geleistet habe, geht das nun noch unter Unfall und wird mir der "normale" Lohn ausbezahlt?

Das ist eine sehr wichtige Frage, weil ich vom neuen Arbeitgeber Bescheid kriegte, dass der 1. Lohn dort erst Ende JULI ausbezahlt wird, nicht im Juni schon.

Bekomme ich vom alten Arbeitsort nun weniger, reicht mir das Geld hinten und vorne nicht bis Ende Juli....

Ich nahm an, das RAV wüsste über solche Sachen Bescheid, die verwies mich aber nur auf den alten Arbeitgeber.
Und dort scheue ich mich grad zu "stürmen", wenn ich mir über die Sache (meine Rechte, die Gesetzeslage usw.) nicht im Klaren bin.


Gibt es jemanden hier, der sich damit auskennt?
Wäre echt froh...




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haerzdame
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New PostErstellt: 23.05.05, 16:35  Betreff: Re: Nochmals eine Frage  drucken  weiterempfehlen

Salü Souris

Ich probiers mal

Was ich nicht weiss oder nicht im Kopf habe, ob Du im Stundenlohn oder im Monatslohn angestellt bist.

Und ob Du ein Zeungis hast, welches Deine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt und wie lange.

Dein Arbeitgeber hat Dir die vertraglich festgelegte Arbeitszeit zur Verfügung zu stellen, dh. er muss Dich so einteilen. Tut er dies nicht, geht es zu seinen Lasten (er ist selber schuld) oder ev. über die Unfallversicherung. Dies für den Monatslohn.

Bist Du im Stundenlohn, dann siehts schlechter aus. Müsstest halt unbedingt schauen, dass Dir Dein Arzt nochmals ein Zeugnis ausstellt bis Ende Monat, dann wird Dir der durchschnittliche Lohn der letzten 6 Monate ausbezahlt werden müssen.

Was mich bedenklicher stimmt, ist die Tatsache, dass Du per 1.6. eine neue Stelle beginnst und erst Ende Juli Lohn bekomme sollst. Das geht nicht!

Die Lohnzahlungen sind im OR geregelt und dürfen nicht durch nachteilige Änderungen für die Arbeitnehmerseite abgeändert werden.

Die Begründung würde mich interessieren!

Hier noch die Texte aus dem OR:

Art. 323

II. Ausrichtung des Lohnes

1. Zahlungsfristen und -termine

1 Sind nicht kürzere Fristen oder andere Termine verabredet oder üblich und ist durch Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag nichts anderes bestimmt, so ist dem Arbeitnehmer der Lohn Ende jedes Monats auszurichten.

2 Ist nicht eine kürzere Frist verabredet oder üblich, so ist die Provision Ende jedes Monats auszurichten; erfordert jedoch die Durchführung von Geschäften mehr als ein halbes Jahr, so kann durch schriftliche Abrede die Fälligkeit der Provision für diese Geschäfte hinausgeschoben werden.

3 Der Anteil am Geschäftsergebnis ist auszurichten, sobald dieses festgestellt ist, spätestens jedoch sechs Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres.

4 Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer nach Massgabe der geleisteten Arbeit den Vorschuss zu gewähren, dessen der Arbeitnehmer infolge einer Notlage bedarf und den der Arbeitgeber billigerweise zu gewähren vermag.

Art. 323a

2. Lohnrückbehalt

1 Sofern es verabredet oder üblich oder durch Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag bestimmt ist, darf der Arbeitgeber einen Teil des Lohnes zurückbehalten.

2 Von dem am einzelnen Zahltag fälligen Lohn darf nicht mehr als ein Zehntel des Lohnes und im gesamten nicht mehr als der Lohn für eine Arbeitswoche zurückbehalten werden; jedoch kann ein höherer Lohnrückbehalt durch Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag vorgesehen werden.

3 Ist nichts anderes verabredet oder üblich oder durch Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag bestimmt, so gilt der zurückbehaltene Lohn als Sicherheit für die Forderungen des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis und nicht als Konventionalstrafe.

hd






[editiert: 23.05.05, 16:36 von haerzdame]
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souris
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New PostErstellt: 23.05.05, 16:52  Betreff: Re: Nochmals eine Frage  drucken  weiterempfehlen

Hoi Härzdame

Danke für Antwort!

Ich bin im Stundenlohn angestellt. Also werde ich morgen mit dem Arzt nochmals reden.. da dieser im Moment nicht viel tun kann und sie den Unfall bereits "abgeschlossen" hätten, meinten sie heute, es sei auch nicht nötig, vorbeizukommen.

hoffentlich stellen die sich jetzt nicht quer.

Vom alten Arbeitgeber bekomme ich im Juni auch nochmals Lohn (so um den 20. rum) Und zwar für den Monat Mai.
Beim neuen scheint es genauso zu laufen... ich bekomme im Juli den Juni - Lohn ausbezahlt.

Ist der Betrag vom jetzigen Arbeitsort aber um die Hälfte weniger, wenn ich ihn im Juni ausbezahlt bekomme, komme ich finanziell ziemlich in Schwierigkeiten.

Also kann ich momentan nichts anderes tun als morgen doch noch einen Arzttermin auszumachen, hm?




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haerzdame
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New PostErstellt: 23.05.05, 17:15  Betreff: Re: Nochmals eine Frage  drucken  weiterempfehlen

Salü Souris

Dachte ich's mir doch mit dem Stundenlohn! Ich bin eine absolute Gegnerin von solch meist eher gummigen Stundenlohn-Verträgen! Die führen immer wieder zu Diskussionen und sind eher nachteilig für den Arbeitnehmer.

Die Lohnabrechnungen im Stundenlohn sind aber (leider) so üblich.

Also nochmals: Grundsätzlich muss Dir der Arbeitgeber jeden Monat die vertraglichen Stunden zur Verfügung stellen, d.h. Dich für soviel Zeit einteilen. Tut er das nicht, sofort intervenieren!!

Es kann nun aber in Deinem Fall sein, dass Dein Unfall erst im Mai abgeschlossen wurde, resp. Du wieder Arbeitsfähig wurdest? Mit Deinem Pensum kann es ja sein, dass die fehlende Zeit auf Unfall geht? Wie hast Du sonst gearbeitet - wie waren Deine Stunden eingeteilt?

Auf jeden Fall solltest Du Deine Verletzung dem Arzt nochmals zeigen und ihm sagen, dass Du es versucht hast mir Arbeiten, dass es aber nicht gegangen ist, so müsste er Dir die Arbeitsunfähigkeit nochmals verlängern.

Toi, toi, toi!

hd







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souris
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New PostErstellt: 23.05.05, 17:47  Betreff: Re: Nochmals eine Frage  drucken  weiterempfehlen

Das habe ich heute eben nicht getan, also auf alle vier Tage bestanden, weil ich ja eben nicht mal sagen konnte, ob ich dann überhaupt zur Arbeit erscheinen kann.

Jetzt hoffe ich mal einfach darauf, dass der Arzt nochmals ein Zeugnis ausstellt...im Moment gehts dem Fuss nämlich nicht besonders schlecht (da ich ihn zuhause ja auch schonen kann)

Ach ich weiss nicht, langsam habe ich einfach genug von dem ganzen Hin und Her, der Ungewissheit...
Sicher gibt es Leute, die es noch schlechter haben.
Aber im Moment hab ich grad richtig Angst und bin völlig unruhig, da es ums Finanzielle geht und ich jetzt nicht weiss, wie ich nächsten Monat da stehe, (und das grad vor dem Zügeln, kommt auch noch so blöd dazu...)

Ungewissheit ist etwas, was ich überhaupt nicht ertrage, langsam gehts mir total an die Substanz und frisst mich regelrecht auf....




Also irgendwie ist mir grad richtig zum Heulen....




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Joya
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New PostErstellt: 23.05.05, 23:12  Betreff: Re: Nochmals eine Frage  drucken  weiterempfehlen

Sali Souris

Ich kann die Angaben von Haerzdame bestätigen die deinen Lohnausfall im Stundenlohn betreffen.

Meine Angestellte hatte auch einen Unfall und konnte nicht mehr arbeiten. sie bekam dann den durchschnitt der letzten 6 Monate ausbezahlt solange sie noch bei uns angestellt war. Der Unfall passierte 1,5 Monate bevor sie ohnehin bei uns aufgehört hätte.

Was ich allerdings auch nich akzeptieren würde, ist erst nach 2 Monaten den ersten Lohn zu bekommen... das ist gesetzeswidrig!!! Sie sind wirklich verpflichtet dir Ende Juni den dir zustehenden Lohn an dich auszuzahlen! Ich finde das eine Frechheit... um das mal deutlich zu sagen! Wer arbeitet heute noch gratis? Womit sollst du denn Deine Auslagen decken??

Hast du den Vertrag schon in der Hand und gegengezeichnet????

Immer schön vorsichtig bleiben bitte... es wird nur all zu oft Unfug getrieben und wenn du keinen Vertrag hast mit genauen Angaben über deinen Stundenansatz und mindest Anzahl Arbeitsstunden die dir monatlich zugesichert werden... kannst du ganz schön in die Sch***** langen!!!

Vertrauen ist gut, Sicherheit ist besser und das sollte eigentlich jeder Arbeitgeber wissen und auch danach handeln.

 sowas.

Drückerchen

Joya

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haerzdame
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New PostErstellt: 24.05.05, 21:41  Betreff: Re: Nochmals eine Frage  drucken  weiterempfehlen

Joya

Solche Abrechnungen für Angestellte im Stundenlohn sind (leider) vielerorts üblich. Da werden die Stunden eines vollen Kalendermonats gerechnet und der Lohn dann so ab Mitte Folgemonat ausbezahlt.
Mit der heutigen Situation auf dem Arbeitsmarkt bleibt einem nichts anderes übrig, als das so zu akzepieren, andernfalls stehen viele andere für genau diesen Job bereits hinter Dir!
Or hin oder her

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butterfly
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Alleinerziehend seit:: feb.04 jedoch nur 50%, papa hilft mit :-)


New PostErstellt: 24.05.05, 22:04  Betreff: Re: Nochmals eine Frage  drucken  weiterempfehlen

da kann ich herzdame leider nur beipflichten. beim einen arbeitgeber (gemeinde!!) ist es z.z. leider so, dass wenn ich glück habe, der monatslohn mitte monat auf der bank ist. meist ist es jedoch so, dass ich ihn dann so einen monat später bekommen. ich hab es ihnen jetzt schon zweimal mitgeteilt, dass sie doch so nett sein sollen und mir den lohn pünktlich überweisen sollen........bhhhh ich warte auch diesen monat schon wieder .
werde gleich morgen nochmals fortraben und ihnen ultimativ erklären, dass ich ab nächsten monat alleine wohne und ich es mir dann schlichtwegs nicht mehr leisten kann auf den lohn zuwarten oder sie dürften mir dann gleich einen termin beim sozialamt geben *heinumal*.

trotzdem don't worry

butterfly




"Ihr aber seht und sagt: Warum? Aber ich träume und sage: Warum nicht?"
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New PostErstellt: 25.05.05, 11:49  Betreff: Re: Nochmals eine Frage  drucken  weiterempfehlen

Guten Morgen

Beim Arzt war ich jetzt, ich habe eine Entzündung im Fuss, die auf den Unfall zurückzuführen ist.
Auf dem Unfallschein, den er ausgefüllt hat und den ich dem Arbeitgeber zeigen solle, stehen aber nur die Tage drauf, an denen ich nicht arbeiten konnte, nicht die, für die ich noch gar nicht eingeteilt war (da ich ihm kein Datum angeben konnte)

Der Arbeitgeber meinte, wenn er die Unterlagen erhalte, würden mir vier Tage für Mai als Nichtberufsunfall gutgeschrieben.

Nun hoffe ich einfach, dass das auch wirklich so sein wird....

Danke für eure Hilfe. (so konnte ich dem Arbeitgeber gegenüber sicherer auftreten)
Ist ein leidiges Thema, hm?




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haerzdame
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New PostErstellt: 25.05.05, 12:54  Betreff: Re: Nochmals eine Frage  drucken  weiterempfehlen

Salü Souris

Der Arzt soll Dir die Arbeitsunfähigkeit nicht in einzelnen Tagen notieren, wo
Du hättest arbeiten müssen, sondern von ....... bis......., dann "verhebt" es
sicher und die Versicherung macht Deinem Arbeitgeber keine Schwierigkeiten!
Leider sind halt auch nicht alle Ärzte gute Bürolisten:-)

Gruess hd

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haerzdame
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New PostErstellt: 26.05.05, 12:58  Betreff: Re: Nochmals eine Frage  drucken  weiterempfehlen

Hier noch ein Artikel aus dem neusten Saldo zum Thema Stundenlohn:

hd

Stundenlohn: Kein Grund zum Feiern

Angestellte im Stundenlohn haben keinen Anspruch auf bezahlte Feiertage. Wer im Monatslohn arbeitet, ist besser dran.

Hans Ruedi Schmid

Was nützen mir die Freitage von Ostern oder Pfingsten, wenn ich nichts verdiene?», klagt Rolf Keller aus Brugg AG (alle Namen geändert). Seine Verdrossenheit ist verständlich. Er arbeitet im Stundenlohn und bekommt an Feiertagen keinen Lohn. Besser dran ist Andri Fahrner aus Thun BE. Angestellt im Monatslohn, erhält er immer seinen vollen Zahltag - trotz der neun Feiertage pro Jahr im Kanton Bern. Vreni Gubser aus dem Entlebuch hat noch mehr Grund zu feiern - sie kann im Kanton Luzern sogar von 14 Freitagen profitieren.

Die Kantone bestimmen die Zahl ihrer Feiertage selbst. Spitzenreiter sind hier Tessin (15 Tage), Luzern (14), Schwyz (14) und Jura (13). Am Schluss liegen Zürich (10 Tage), Bern (9), St. Gallen (9), Basel (9) und Appenzell Ausserrhoden (8).


1. August: Einziger bezahlter Feiertag in der Schweiz

Trotz dieser Vielfalt dürfen die Kantone nur acht Feiertage bestimmen, die den Sonntagen gleichgestellt sind - neben dem 1. August als gesamtschweizerischer Feiertag. An diesen neun Tagen darf grundsätzlich nicht gearbeitet werden. An kantonalen oder regionalen Festtagen, die den Sonntagen nicht gleichgestellt sind, darf aber gearbeitet werden.

Müssen die Betriebe wegen kantonaler Vorschriften wie Verordnungen über die Ladenöffnungszeit geschlossen bleiben, kann der Arbeitgeber verlangen, dass der Feiertag nachgeholt wird. Allerdings nur, wenn der Angestellte damit einverstanden ist.

Ein Malermeister in Zürich darf daher von seiner Belegschaft verlangen, dass der freie Nachmittag am Knabenschiessen nachgeholt wird. Und ein Detaillist in Schaffhausen kann sein Personal anweisen, am 2. Januar (Berchtoldstag) ohne Lohnzuschlag das Inventar zu machen.

Das Recht auf Freizeit und das Recht auf Lohn sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Nur am 1. August schuldet der Arbeitgeber den Lohn - für die übrigen Feiertage gibt es keine gesetzliche Lohnzahlungspflicht. Üblich ist jedoch, dass Angestellten im Wochen- oder Monatslohn alle Feiertage bezahlt werden. Dies gilt immer, wenn vertraglich nichts oder nichts Gegenteiliges abgemacht wurde.

Wer aber im Stundenlohn arbeitet, hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Feiertagsentschädigung. Zwar gibt es Betriebe, die einen Extra-Feiertagszuschlag bezahlen - dabei handelt es sich aber um freiwillige Vertragsleistungen.


Freizeit für dringende persönliche Belange: Kein Lohnanspruch

Ähnlich wie die Feiertage wird die arbeitsfreie Zeit für dringende persönliche Belange geregelt (Taufe, Hochzeit, Beerdigungen naher Angehöriger, Zügeln, Therapien, Behördengänge, Arzt- oder Zahnarztbesuche).

Zwar müssen diese Absenzen wenn möglich in die Freizeit oder in Randstunden gelegt werden. Ist dies ausgeschlossen, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf die erforderliche freie Zeit - nicht aber auf den darauf fallenden Lohn. Aber auch hier gilt: Im Stundenlohn sind diese Absenzen nicht bezahlt, während sie im Monatslohn inbegriffen sind.



Feiertage: Das ist wichtig

- Arbeit an Feiertagen, die den Sonntagen gleichgestellt sind, wird von den Behörden nur bewilligt, wenn ein dringendes Bedürfnis vorliegt. Achtung: Für viele Branchen gibt es Ausnahmen. Die Arbeit muss mit einem Lohnzuschlag von 50 Prozent entgolten werden.
- Feiertage, die in die Ferien fallen, können nachgeholt werden.
- Feiertage können nicht nachgeholt werden, wenn sie zufälligerweise auf einen Sonntag fallen.
Wer krank ist, kann den Freitag auch nicht kompensieren. Und Teilzeitangestellte haben Pech, wenn ein Feiertag auf einen freien Werktag fällt.
- In Berufsbranchen, in welchen üblicherweise an Wochenenden und Feiertagen gearbeitet wird (Gastgewerbe, Taxi, Pflegeberufe), können die Feiertage während des Jahres mit Ersatztagen kompensiert werden.







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