hoi herzdame
ist ja schon so, dass die aargauer ein seltsames völkchen sind... aber ich hab den von dir genannten text im entsprechenden gemeindeblättchen gefunden...
tatsächlich hat der gemeinderat dem (zentralen) alimenteninkasso aargau die zustimmung zur klage wegen vernachlässigung der unterhaltsflichten erteilt. die inkassostelle macht somit von ihrem recht nach Art. 217 Abs. 2 StGB gebrauch.
aber vorsicht... hier scheinen einige ganz massive fehlinterpretationen zu laufen:
1. mit höchster wahrscheinlichkeit besteht überhaupt keine verbindung zwischen jener person, die die kinderzulagen nicht beantragt bzw. nicht weitergeleitet hat und jenen personen, denen eine klage durch das alimenteninkasso aargau droht.
2. die kinderzulagenthematik hat mit unterhaltsbevorschussung ganz und gar nichts zu tun. das sind zwei völlig verschiedene positionen und ansprüche.
3. das interesse einer gemeinde bzw. des alimenteninkasso liegt primär darin, zu geld zu kommen, nicht aber den schuldner in's gefängnis zu schicken und ihm damit sein einkommen, welches ja basis für zahlungen darstellt, zu nehmen.
4. das strafverfahren gemäss Art. 217 Abs.2 StGB wird also nur zur anwendung kommen, wenn der Schuldner "über die Mittel verfügt oder verfügen könnte". zum zug kommt dies praktisch, wenn z.b. der schuldner über mittel verfügt, an welche die inkassostelle mit den mitteln des betreibungsrechtes nicht herankommt oder wenn eine person ihre arbeitstätigkeit bewusst auf ein minimum heruntergefahren hat, um der unterhaltspflicht zu entgehen.
was nun deine kollegin angeht, bekommt diese ja den unterhalt bevorschusst. damit tritt sie die forderung, welche ihr kind dem kindesvater gegenüber hat, der bevorschussungsstelle ab. mit dem weiteren hat sie dann nichts mehr zu tun und hat auch keine relle einflussmöglichkeit. es ist dann sache der bevorschussungsstelle, das geld über inkasso (z.b. eben diese zentrale inkassostelle aargau) beim schuldner wieder einzutreiben.
ein völlig anderes thema ist die frage der kinderzulage. dies hat weder mit der bevorschussungsstelle noch mit der inkassostelle zu tun, welches sich ja nur mit der effektiven unterhaltsforderung befassen.
zum vorgehen hinsichtlich der kinderzulage besteht ja bereits ein anderer thread.
im übrigen - ohne dir zu nahe treten zu wollen: es dürfte kaum was bringen, wenn du deine kollegin nun mit "lesestoff" zu allem möglichen verwirrst. da dürfte es wesentlich bessser sein, sie beschränkt sich auf die sache "kinderzulage" wie bereits beschrieben - und/oder sie wendet sich an eine der regionalen beratungsstellen.