salute träne
ich fürchte, der staat wird wenig rücksicht darauf nehmen, was "er will"...
eine "verschiebung des trennungsdatums" wird ihm die neue wohngemeinde wohl kaum gewähren, da sie sonst nicht nur die differenz zwischen dem tarif für alleinstehende und verheiratete verliert sonder die ganzen steuern, die er abzuliefern hätte. es würde nämlich bedeuten, dass er gar nicht in dieser neuen gemeinde gewohnt hat. ob die alte wohngemeinde da mitspielen würde, was sie ja müsste, zumal er sich dort abgemeldet hat, ist auch noch mehr als fraglich.
mit einem solchen "dreh" durchzukommen, halte ich für äusserst unwahrscheinlich.
mit dem alleinstehenden-tarif wird er wohl oder übel leben müssen, denn dieser tarif würde selbst bei getrenntem domizil in derselben gemeinde angewendet.
da für die steuerbemessung der stichtag je nach kanton 31.12. oder 01.01. massgeben ist, könnte er rein hypothetisch dafür sorgen, dass zu diesem termin die bedingungen für die anwendung des verheirateten-satzes stimmen. würde be-deuten, er kehrt in die alte gemeinde und in die gemeinsame wohnung zurück mit allem drum und dran (kündigung der jetzigen wohnung, papierkrieg etc.).
ob da aber seine getrennt lebende frau mitspielt (es könnte sich auf ihre unterhaltsforderungen auswirken) und ob sich sowas lohnt? - auch da zweifle ich...
gruss angelface